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Gefragt in PC-Sonstiges von benny_aua Mitglied (707 Punkte)
Hallo, gestern habe ich folgendes gehört: eine kleine Firma lässt ca 2-3 mal im Jahr Ihre Website von jemandem aktualisieren, der hauptberuflich anderweitig tätig ist und dies nur nebenbei für ca 30-50 Euro pro Auftrag realisiert. Er schreibt jedesmal eine offizielle Rechnung, gibt dies auch bei seiner Steuererklärung an und die Firma verbucht auch ganz offiziell diese Rechnung.
So weit, so gut.
Nun hat die Firma ein Schreiben von irgendeiner Künstlerversicherung erhalten, die behauptet, daß eine Firma die einen Webdesigner beschäftigt, für diesen Beiträge an eine Künstlerversicherung bezahlen müsse. Dies wäre angeblich gesetzlich so geregelt. Für die kleine Firma würde dies nun bedeuten, daß zuerst X Seiten Formulare dieser Künstlerversicherung ausgefüllt und dann ein Beitrag von schätzungsweise 2 Euro 50 im Jahr überwiesen werden müsste. Also ein Riesenaufwand für nichts.
Frage: kann es wirklich sein, daß es eine gesetzliche Regelung gibt, die besagt, daß jeder der mal nebenbei als Webdesigner einen Job übernimmt, dann in eine "Künstlerversicherung" einzahlen muß?

Gruß, Benny

11 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von Mitglied (173 Punkte)
Hi,

so einen Blödsinn habe ich noch nie gehört.

Nessus
0 Punkte
Beantwortet von
... schließe mich Antwort 1 an.

st1300
0 Punkte
Beantwortet von basteltante Mitglied (163 Punkte)
Hallo Ihr.

@Nessus + st1300:

MEINT Ihr oder seid ihr sicher? Bei mir könnte nämlich der gleiche Fall eintreten, nur dass es sich statt einer Firma um einen Verein handelt.
Ich wüsste das dann gern GENAU!

@Benny Aua:

Solltest Du noch woanders Infos dazu bekommen, poste sie doch bitte hier !

LG
basteltante
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Moin,

Webdesign gehört zu den Tätigkeiten, die bei der Künstlersozialkasse aufgeführt sind, insofern ist die Forderung korrekt, wenn der Leistungserbringer nicht selbst Mitglied der KSK ist und dort Pflichtbeiträge entrichtet.

Schreibt an die Kasse zurück, dass hier kein Webdesign erstellt wurde, sondern nur kleine Änderungen exakt nach euren Vorgaben vorgenommen, sowie Inhalte aktualisiert wurden. Es handele sich also nicht um künstlerisch-kreative Tätigkeiten, sondern um rein technische, für welche keine Beiträge an KSK zu entrichten sind. Das geht natürlich nicht, wenn die Leistungsbeschreibung in den Rechnungen diese Interpretation nicht zulässt.

Künftig soll er einfach 'Programmpfege' auf die Rechnung schreiben, dann bleiben solche Forderungen aus.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von basteltante Mitglied (163 Punkte)
Hallo KJG17.

Danke, damit kann man doch was anfangen!
Ist dir vielleicht auch noch bekannt, ob das gleiche auch für (gemeinnützige) Vereine zutrifft?

LG
basteltante
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo basteltante,

das hängt gleich von mehreren Faktoren ab, ob ein Verein zahlen muss, oder nicht. Lies dazu mal --> HIER nach.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Mein Jott der Kalle kanns, ich sach ja,
er kommt zwar manchmal spät aber wenn er kommt dann immer mit ner super rechersche.
Jlückwunsch, wie immer saubere Arbeit.

Jott zum gruß
0 Punkte
Beantwortet von
Stimmt, KJG17's Angaschemoo sticht hier echt ab - Mach' weiter so, Kalle! :-)))
0 Punkte
Beantwortet von basteltante Mitglied (163 Punkte)
Danke Kalle!

LG basteltante
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Danke für die Blumen. ;0) In den nächsten Tagen werde ich wohl eher selten hier sein, inzwischen bin ich mal für ein paar Tage auf der grünen Insel. Momentan Dublin, Pubs testen.

Gruß
Kalle
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