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Gefragt in Plauderecke von donossi Mitglied (433 Punkte)
Hallo

Ich bin im Moment Student. Werde demnächst allerdings mein Studium beenden. Da ich bis jetzt keinen Job in Aussicht habe, werde ich wohl erstmal auf Hartz 4 gehen, um mich dann zu bewerben.

Ich habe am Anfang des Studiums von meinen Grosseltern zinsfrei Bargeld geliehen bekommen in Höhe von ca. 10.000 Euro. Diese habe ich allerdings nicht verwendet, da ich zwischendurch noch gearbeitet habe und das Geld gereicht hat.

Wenn ich nun ab Oktober Hartz4 beantragen möchte, dass Geld aber noch in Aktien investiert ist, wie rechnet das Arbeitsamt das dann?
Wird der Betrag dann voneinander abgezogen und es zählt das Restgeld?
Wenn ich die Aktien im September verkaufe und somit meine Schulden abbezahlen kann, machen die dann trotzdem Probleme?

Gruss
donossi

1 Antwort

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Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)
Von Angehörigen geliehenes Geld ist kein Einkommen beim ALG II

Nach einem am heutigen Montag veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen darf ein zinsloses Darlehen eines Verwandten nicht auf ALG II Leistungen als Einkommen angerechnet werden (Az.: L 7 AS 62/08).


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Im Kern geht es wohl darum: "...wenn er sich von Verwandten Geld nur geliehen und die Rückzahlung fest vereinbart hat"
Sollten deine Aktien im Wert aber gestiegen sein und du willst die Differenz einstreichen dann wird es evtl. wieder anders bewertet.

Gruss,
Mic

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