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Gefragt in Plauderecke von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Hallo an alle Rechtsexperten unter euch.

Ich habe einen Artikel bei Ebay versteigert, wie schon des öfteren. Es handelt sich dabei um einen Notebook-Ram-Riegel, den ich ganz normal per Briefpost (natürlich gut geschützt) verschickt habe, allerdings nicht mit Einschreiben oder versichert, ähnlich wie ich ihn bekommen habe.
Der Käufer hat die 12,03 Euro überwiesen, und 2 Tage später ist der Artikel im Briefkasten gelandet.

Jetzt behauptet der Käufer, dass der Artikel nicht bei ihm angekommen ist. Ok, das kann passieren, wenn es auch sehr selten vorkommt. Vielleicht habe ich auch die Adresse falsch geschrieben oder falsch frankiert, ist mir auch schon passiert.
Beweisen kann er es natürlich nicht, genauso wenig wie ich beweisen kann, dass ich den Artikel verschickt habe.

Heute, also genau 17 Tage nach Versand, droht der Käufer mir mit Strafanzeige, wenn ich ihm nicht den vollen Betrag zurücküberweise. Ich habe ihm schon mehrfach angeboten, dass wir uns den "Schaden" teilen. Aber daran ist er nicht interessiert.

Ich habe bei Ebay mal nachgeschaut, da steht eindeutig, dass bei Verlust der Ware der Käufer das Risiko trägt.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html

Ich bin ja jetzt kein Unmensch, und habe dem Typen jetzt mal 6,03 Euro zurücküberwiesen, dann hat er sogar mehr als die Hälfte zurück.

Glaubt ihr, dass der jetzt überhaupt eine Chance hat mit einer Strafanzeige, wegen gerade mal 6 Euro?
Nach meinem Rechtsverständnis dürfte der reichlich auf Sand auflaufen mit dem Vorhaben, aber das letzte Mal dass ich mich näher mit Rechtsthemen befassen musste ist auch schon ein paar Jahre her, und da ging es auch nicht um Strafrecht.

Ich denke, der gute Typ übertreibt maßlos. In seiner ersten Mail forderte er schon, ich solle die Ware nur ja gut verpackt verschicken. Wollte schon zurückschreiben, dass ich bei RAMs nur einen Adressaufkleber und Briefmarke draufklebe und die so verschicke, weil es billiger ist, ABer ich habe ja hin und wieder noch Anstand... ;-)

Der Doc

13 Antworten

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Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Ich hatte unversicherten Versand angegeben, und das hat der Käufer akzeptiert. Für 2,50 Euro Versandkosten kann man auch nix anderes erwarten.

Ich warte jetzt einfach mal ab. Ich habe den Nachforschungsauftrag gestellt, und wenn dabei rauskommt, dass die Sendung wirklich verlorengegangen ist, will ich mein Geld zurück was ich kulanterwiese zurückgegeben habe. Risiko trägt eindeutig der Käufer!
Ansonsten, soll er mich anzeigen. Er hat mir in einer Mail ja erwerbsmäßigen Betrug vorgeworfen. Schon eine Frechheit hoch 10.
Problem nur: er kann nur nachweisen, dass er mir das Geld überwiesen hat und dass ich ihm aus Kulanz die Hälfte zurücküberwiesen habe. Und mehr kann er nicht nachweisen. Und solange einem Beklagten nicht zweifelsfrei eine Schuld nachgewiesen werden kann, solange gilt er als unschuldig.

Außerdem lief der komplette Schriftverkehr per Email, und wenn ich mich nicht täusche hat eine Mail nur begerrnzte Beweiskraft.

Also soll der Typ anzeigen so viel er will. Wenn überhaupt jemand die Anzeige aufnimmt.
In meinen Augen macht der Typ sich nur lächerlich, mehr nicht.

Der Doc
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Beantwortet von Mitglied (173 Punkte)
Hi,

unsere Gerichte sind so ausgelastet, das er erst mal vom Richter/Anwalt ausgelacht wird. Und wenn er irgendeinen Blödsinn von erwerbsmäßigen Betrug erzählt, muß er dieses Sch..... erst mal beweisen.

Ich würde ihm den Rest auch noch überweisen und zwar mit einem Punkt positiv bewerten, aber den Text total negativ schreiben.
Du bekommst eh eine, kannst diese aber über eBay löschen lassen, aber er nicht, weil sie ja positiv ist ;-)

Nessus
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Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Im Grunde hatte ich ja vor, ihm den rest zurückzugeben, aber ich bin auch stur. Die Blamage gönne ich ihm. Fies gelle?
Ich warte auf jeden Fall mal noch. Erwarte jeden Abend eine freche Mail von ihm.

Zwar geht mir die Sch.. an die Nerven, und ich hab weiß Gott besseres zu tun, aber ich hab auch meinen Stolz...

Überlege auch schon die ganze zeit wie ich ihn bewerte, aber ich warte zuerst auf seine Bewertung....
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