Hallo an alle Rechtsexperten unter euch.
Ich habe einen Artikel bei Ebay versteigert, wie schon des öfteren. Es handelt sich dabei um einen Notebook-Ram-Riegel, den ich ganz normal per Briefpost (natürlich gut geschützt) verschickt habe, allerdings nicht mit Einschreiben oder versichert, ähnlich wie ich ihn bekommen habe.
Der Käufer hat die 12,03 Euro überwiesen, und 2 Tage später ist der Artikel im Briefkasten gelandet.
Jetzt behauptet der Käufer, dass der Artikel nicht bei ihm angekommen ist. Ok, das kann passieren, wenn es auch sehr selten vorkommt. Vielleicht habe ich auch die Adresse falsch geschrieben oder falsch frankiert, ist mir auch schon passiert.
Beweisen kann er es natürlich nicht, genauso wenig wie ich beweisen kann, dass ich den Artikel verschickt habe.
Heute, also genau 17 Tage nach Versand, droht der Käufer mir mit Strafanzeige, wenn ich ihm nicht den vollen Betrag zurücküberweise. Ich habe ihm schon mehrfach angeboten, dass wir uns den "Schaden" teilen. Aber daran ist er nicht interessiert.
Ich habe bei Ebay mal nachgeschaut, da steht eindeutig, dass bei Verlust der Ware der Käufer das Risiko trägt.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html
Ich bin ja jetzt kein Unmensch, und habe dem Typen jetzt mal 6,03 Euro zurücküberwiesen, dann hat er sogar mehr als die Hälfte zurück.
Glaubt ihr, dass der jetzt überhaupt eine Chance hat mit einer Strafanzeige, wegen gerade mal 6 Euro?
Nach meinem Rechtsverständnis dürfte der reichlich auf Sand auflaufen mit dem Vorhaben, aber das letzte Mal dass ich mich näher mit Rechtsthemen befassen musste ist auch schon ein paar Jahre her, und da ging es auch nicht um Strafrecht.
Ich denke, der gute Typ übertreibt maßlos. In seiner ersten Mail forderte er schon, ich solle die Ware nur ja gut verpackt verschicken. Wollte schon zurückschreiben, dass ich bei RAMs nur einen Adressaufkleber und Briefmarke draufklebe und die so verschicke, weil es billiger ist, ABer ich habe ja hin und wieder noch Anstand... ;-)
Der Doc