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Gefragt in Plauderecke von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Hallo an alle Rechtsexperten unter euch.

Ich habe einen Artikel bei Ebay versteigert, wie schon des öfteren. Es handelt sich dabei um einen Notebook-Ram-Riegel, den ich ganz normal per Briefpost (natürlich gut geschützt) verschickt habe, allerdings nicht mit Einschreiben oder versichert, ähnlich wie ich ihn bekommen habe.
Der Käufer hat die 12,03 Euro überwiesen, und 2 Tage später ist der Artikel im Briefkasten gelandet.

Jetzt behauptet der Käufer, dass der Artikel nicht bei ihm angekommen ist. Ok, das kann passieren, wenn es auch sehr selten vorkommt. Vielleicht habe ich auch die Adresse falsch geschrieben oder falsch frankiert, ist mir auch schon passiert.
Beweisen kann er es natürlich nicht, genauso wenig wie ich beweisen kann, dass ich den Artikel verschickt habe.

Heute, also genau 17 Tage nach Versand, droht der Käufer mir mit Strafanzeige, wenn ich ihm nicht den vollen Betrag zurücküberweise. Ich habe ihm schon mehrfach angeboten, dass wir uns den "Schaden" teilen. Aber daran ist er nicht interessiert.

Ich habe bei Ebay mal nachgeschaut, da steht eindeutig, dass bei Verlust der Ware der Käufer das Risiko trägt.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html

Ich bin ja jetzt kein Unmensch, und habe dem Typen jetzt mal 6,03 Euro zurücküberwiesen, dann hat er sogar mehr als die Hälfte zurück.

Glaubt ihr, dass der jetzt überhaupt eine Chance hat mit einer Strafanzeige, wegen gerade mal 6 Euro?
Nach meinem Rechtsverständnis dürfte der reichlich auf Sand auflaufen mit dem Vorhaben, aber das letzte Mal dass ich mich näher mit Rechtsthemen befassen musste ist auch schon ein paar Jahre her, und da ging es auch nicht um Strafrecht.

Ich denke, der gute Typ übertreibt maßlos. In seiner ersten Mail forderte er schon, ich solle die Ware nur ja gut verpackt verschicken. Wollte schon zurückschreiben, dass ich bei RAMs nur einen Adressaufkleber und Briefmarke draufklebe und die so verschicke, weil es billiger ist, ABer ich habe ja hin und wieder noch Anstand... ;-)

Der Doc

13 Antworten

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Beantwortet von Mitglied (173 Punkte)
Hi,

war in der Auktion der Versand als nichtversichertes Päckchen angegeben?
Wenn ja, kann der Käufer drohen wie er will.
Er kann auch nicht beweisen, das er das Päckchen ja nicht bekommen hat, ein Abzocker könnte das dann regelmäßig machen.

Wenn du es als versichertes Paket versand hast, solltest du einen Nachweis haben. Damit ist der Transporteur in der Haftung.

Hast du ihm die Hälfte zurück überwiesen, könnte als ein Schuldanerkenntnis gewertet werden.
Wobei jeder Richter sich wegen diesem Betrag an die Birne packt.

Ich würde ihm das bischen Geld komplett zurücküberweisen und ein nettes Mail dazu schreiben. Du lebst so besser, ein gewisser Großmut zeichnet dich auch da aus.

Nessus
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Doc,

dein einführender Satz war etwas unglücklich gewählt, nur zugelassene Rechtsanwälte sind zu einer verbindlichen Rechtsauskunft befugt. Eine rein persönliche Meinung zu deinem Problem darf ich natürlich dennoch äußern.

Einer 'Strafanzeige' kannst du relativ gelassen entgegensehen, denn dies ist lediglich die Anzeige eines möglichen Straftatbestandes, welcher nach Prüfung durch das Strafverfolgungsorgan dann weiter verfolgt wird, oder eben auch nicht.

Selbst wenn man den noch offenen Streitwert von 6 Euro als Betrug deinerseits ansieht, würde die Staatsanwaltschaft das noch lange nicht als Grund dafür ansehen, gegen dich in einer Strafsache zu ermitteln. Dazu müssten dir solche 'Pannen' regelmäßig und mit erkennbarer Gewinnabsicht passieren, wofür allerdings bereits bei der Anzeige ausreichende Verdachtsgründe benannt werden müssten, sofern du noch nicht einschlägig 'amtsbekannt' bist.

Du hast aus meiner Sicht genug Entgegenkommen gezeigt. Schreib einfach zurück, dass er gerne 'Strafanzeige' erstatten darf, falls ihm das der zur Hilfe der Formulierung der Anzeige herbeigezogene Anwalt wider Erwarten nicht ohnehin als 'hoffnungsloses Unterfangen' ausredeten sollte.

Ansonsten:
Biete bei deinen Verkäufen besser gestaffelte Verpackungs- und Versandvarianten an und versende sie so, wie es der Käufer dann auf sein eigenes Risiko wünscht. Z.B. RAM im Polsterumschlag mit normaler, unversicherter Briefpost oder RAM in gepolsterter Anti-Statik-Verpackung per versichertem Versand mit ggf. auch noch Sendungsverfolgung.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Du solltest nicht vergessen, das der Käufer Dich negativ bewerten kann. Im Gegenzug kannst Du seit Neuestem als Verkäufer NICHT negativ bewerten. Ich würde in diesem Falle überlegen, ob 6 Euro es wert sind, Dein (vermutetes ;-) Bewertungsprofil zu verschandeln.
0 Punkte
Beantwortet von sutadur Experte (3.6k Punkte)
Wenn man nicht gerade ein neues Ebay-Mitglied mit zwei Bewertungen ist, wird das Profil durch eine negative Bewertung nicht verschandelt. Kommentieren kann man die Bewertung dann auch noch. Ich würde es wohl drauf ankommen lassen ...
0 Punkte
Beantwortet von macgyver031 Experte (2k Punkte)
@Doc-Jay:
Stell dir mal vor dass du mal was bei E-Bay ersteigert hast und Geld überwiesen hast und es kommt nichts. Würdest du auf ein Angebot eingehen wo *angeblich* was versendet wurde, aber du die Hälfte des Geldes zahlen musst? Ich nicht.

Aus deiner Sicht kann ich auch verstehen, weil du es ja abgesendet hast. Es kann ja sein dass der Käufer dich ausnehmen will.

Du bist in einer Dilemma, wenn du auf die 6€ verzichten kannst, würde ich nicht lange zögern.
0 Punkte
Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Mac, ich hatte den Fall schonmal, dass ich was für 13 uro ersteigert hatt, was nie ankam. der Verkäufer hat sich aber auch ne gemeldet bei mir, nur für die Kontodaten zu schicken, danach war Funkstille.
Na ja, das waren 13 Euro Lehrgeld, auch wenn es mich sehr geärgert hat.

Ich lasse es jetzt mal drauf ankommen. Wenn der wirklich wegen 6 Euro Strafanzeige erstattet, dann ist dem nicht mehr zu helfen.

Vielen Dank an alle für Eure Meinung.

Der Doc
0 Punkte
Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Ich hatte nicht gewusst, dass man bei der Post auch einen nachforschungsauftrag für einen normalen Brief stellen kann. Jetzt weiß ich es, und die Anfrage läuft bereits.
Je nach dem was dabei rauskommt seh ich mal weiter.

Im übrigen lasse ich es auf eine Anzeige ankommen.

Für die Zukunft bin ich jedenfalls klüger.

Der Doc
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Doc,

da mach dir mal nicht allzuviele Hoffnungen, die Nachforschung wird wohl bloß eine Anfrage bei einer Sammelstelle für nicht zustellbare Sendungen sein, der Weg von normalen Briefsendungen wird nicht verfolgt.

Eventuell solltest du die 1,60 Zuschlag für Einwurfeinschreiben bei Porto und Versand mit einkalkulieren, dann wird der Weg bis zum Briefkasten erfasst und der Einwurf von Zusteller quittiert.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi,

also ich hatte mal den Fall mit einem Versender aus USA bei dem ich Portofrei etwas für 60 Dollar bestellt habe, was auch nicht angekommen ist.

Da mir der Händler schon mal eine Sendung geschickt hatte, habe ich nicht gleich einen Betrug vermutet. Eher hatte das Päckchen gute Hosentaschengröße was anscheinend die Wahrscheinlichkeit eines Verlustes erhöht.

Ich habe mir dann die Kosten mit dem Versender geteilt, also er hat mir einfach ohne eine erneute Zahlung ein neues Produkt geschickt, was auch ankam.

Gruß Fabian
0 Punkte
Beantwortet von
Wie hattest Du den Versand angegeben. Wenn als nichtversichterter Brief, dann könnte der Typ mich mal kreuzweise am A... lecken. ;)

Wenn Du natürlich in der Auktion versicherter Versand etc. reingeschrieben hast, dann hast Du wohl die A...karte gezogen
...