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Gefragt in Plauderecke von
Hallo zusammen,
ich hatte schon davon gehört: "Der kleine Waffenschein"
Gerade gelesen - Hessen-News:
Am Samstag, 03.10.09 gegen 17.35 Uhr hat anlässlich einer Hochzeit ein 20-jähriger Mann aus Essen mit einer Schreckschusspistole in der Pfarrstraße mehrfach in die Luft geschossen. Da er keinen kleinen Waffenschein besitzt, erwartet ihn ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Waffe wurde sichergestellt.

Ganz abgesehen vom Anlass

Ist das nicht übertrieben - gerade bei solchen "Spielzeugpistolen"?

8 Antworten

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Beantwortet von
Stell dir vor, jemand steht hiermit vor dir.
Nennt man Anscheinswaffen.

Dass deren unerlaubte Verwendung geahndet wird, findet meine volle Zustimmung.
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Beantwortet von Mitglied (285 Punkte)
@brunhild: bist du Mitglied bei der NRA (NationalRifleAssociaton) ?
Falls noch nicht, erwäge doch mal in die USA auszuwandern.
Dort gilt: freier Schuß für freie Bürger!
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Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Ist das nicht übertrieben - gerade bei solchen "Spielzeugpistolen"?

Nö.... finde ich nicht.

Und um es mal milde auszudrücken: Wer auf Hochzeiten rumballert, sollte sich eh mal untersuchen lassen......
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Beantwortet von loki2 Mitglied (481 Punkte)
Also, CO2-Wafen sehe ich nicht wirklich als "Spielzeug" an. Ganz abgesehen davon, berechtigt sowohl der "Kleine Waffenschein" als auch der "richtige" Waffenschein nicht dazu, Freuden-Salut-Schüsse in der Öffentlichkeit abgzugeben!!! Wenn man an Sylvester zu Hause (private Wohn- und Geschäftsräume) seine Signalmunition verballert, kann man das gerne tun, an öffentlichen Plätzen ist dies aber auch mit gültigem Waffenschein verboten! Insofern ist hier das Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz absolut richtig gewesen...
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Beantwortet von sutadur Experte (3.6k Punkte)
Ist das nicht übertrieben - gerade bei solchen "Spielzeugpistolen"?

Generell halte ich in diesem Fall ein Strafverfahren auch für übertrieben. Aber es ist eben die Konsequenz aus Dingen, die in der Vergangenheit mit solchen Waffen vorgefallen sind.

Wer auf Hochzeiten rumballert, sollte sich eh mal untersuchen lassen......

Das gilt aber auch für die, die meinen, nach einer Hochzeit laut hupend durch die Straßen fahren zu müssen oder sich die Autos verschandeln (lassen) mit irgendwelchem Kram ...
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Beantwortet von luke_filewalker Experte (3.3k Punkte)
Nicht übertrieben, völlig richtig! Profis und Laien sowieso können i.d.R. nicht erkennen, ob sie eine Waffe vor sich haben die nur "heisse Luft" verschiesst, oder echte Kugeln. Infolgedessen muss auch der Besitz und Gebrauch solcher "Spielzeugpistolen" geregelt sein.

Übrigens hat sich das Gesetz in diesem Zusammenhang 2003 geändert. Dazu heisst es:

Der Erwerb und Besitz von Gas- oder Schreckschusswaffen (Fachbegriff: Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen; abgekürzt: SRS-Waffen) mit PTB-Zulassungszeichen ist ab 18 Jahren frei. Alle Personen, die diese Waffen in der Öffentlichkeit bei sich tragen (führen), müssen einen so genannten "Kleinen Waffenschein" besitzen.

[sup]Quelle: berlin.de[/sup]


Wenn es nach mir ginge, wäre das mitführen selbst solcher Waffen in der Öffentlichkeit eben wegen den oben genannten Gefahren ebenfalls verboten. Von mir aus sei es noch erlaubt für das eigene Haus bzw. Grundstück.
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Mal daran gedacht, dass dieser Spaßvogel selbst auch nicht ganz ungefährlich lebt? Nämlich dann, wenn sich ein echter und legaler Waffenträger in der Nähe befindet und die Situation falsch einschätzt.

Wirklich --> lächerliche Gesetze

Gruß
Kalle
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Beantwortet von loki2 Mitglied (481 Punkte)
Deshalb wurder er ja auch vollkommen zu Recht angezeigt. Waffen in der Öffentlichkeit führen heisst ja nicht, damit auch in der Öffentlichkeit zu Schießen! Das wird immer wieder (bewusst?) nicht berücksichtigt und ist daher auch entsprechend zu ahnden!
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