Hallo,
eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) seid ihr ohnehin schon, auch wenn es euch nicht bewußt ist und auch keine offizielle 'Satzung' besteht. Bisher seid ihr eine nichtkäumännische GbR, welche noch nicht einmal einen Namen (Firma) führen muss, was sich aber alles ändert, sobald ihr auch Nichtmitglieder der GbR an den Kosten beteiligt, also Einnahmen von Dritten erziehlt.
Ob die Einnahmen dann regelmäßig sind oder nicht, bzw. deren Höhe, spielt zunächst einmal keine Rolle. Es bestünde zwar keine Buchführungspflicht, aber nach der Abgabenordnung wären die Unterlagen so zu führen, dass sich die Umsätze und die daraus erzielten Gewinne ermitteln lassen. Ob tatsächlich irgendwas zu versteuern wäre, stellt sich also erst nach Ende des 'Geschäftsjahres' heraus und auch das könnte wieder für jedes GbR-Mitglied unterschiedliche steuerliche Auswirkungen zeigen.
Spätestens mit der Erhebnung von Unkostenbeiträgen wäre auch zu klären, ob ihr damit auch Dienstleister im Sinne des Telekommunikatonsgesetzes würdet.
Natürlich könnt ihr auch einen Verein gründen und zur Kostendeckung Mitgliedsbeiträge erheben. Auch hier gibt es entsprechende Nachweispflichten, denn ein Verein kann zwar durchaus auch Rücklagen für künftige Ausgaben (Ersatzbeschaffungen) bilden, darf aber auf längere Sicht keine Überschüsse (Gewinne) erzielen um den Status als eingetragener Verein nicht wieder zu verlieren und ggf. noch rückwirkend steuerlich veranlagt zu werden.
Das ist jetzt natürlich alles nichts juristisch verbindliches, sondern es sind lediglich Überlegungen von mir zu eurem Vorhaben. Wie ihr das Geld später dann eintreibt, ist dabei vermutlich noch das geringste Problem.
Mindestens einer von euch hat doch bestimmt einen Steuerberater, mit dem solltet ihr euer Vorhaben mal bereden.
Gruß
Kalle