Schau mal in deine Privat-Haftpflichbedingungen. Da sollte stehen wie folgt:
§4:
Ausschlüsse:
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf:
6.Haftpflichtansprüche wegen Schäden
a)an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat,
Also: nein, KFZ Schäden deckt eine eventuelle KFZ Voll- (eigenes Kfz), Teil- und KFZ-Haftpflichtversicherung (fremdes Kfz) ab.
Gruss,
Mic
[sup]Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©[/sup]