Moin Simser,
das ist absolut im Rahmen des geltenden Rechtes, auch wenn es einen ankotzt, aber das s.g. Postgeheimnis (die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter (natürlicher oder juristischer) Personen sowie der Inhalt von Postsendungen) gilt nur in der Zeit von der Annahme einer Sendung, bis zur Übergabe an den angegebenen Empfänger.
Die Post verhökert hier nicht etwa Kundendaten, zu denen man ggf. auch die Absender-Angaben der Zustellungsaufträge zählen müsste, sondern Daten der Empfänger, mit welchen ja kein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis besteht. Diese Daten werden durch die Post selbst im Zuge der Zustellung erhoben und aufbereitet und dass sie diese selbst erhobenen Daten nicht nur zur Korrektur eventuell fehlerhafter Empfänger-Adressen benutzt, kann ihr nach der bestehenden Rechtslage kaum untersagt werden.
Schließt du z.B. über den Leserservice der Post einen Vertrag mit dieser ab, hast du durchaus die Möglichkeit einer Weitergabe deiner Kunden-Daten zu widersprechen, soweit dies nichts mit der Erfüllung des Vertrages selbst zu tun hat. Rein formal wird somit bei dokumentierten Verträgen den entsprechenden Datenschutzbestimmungen entsprochen. Auch bei der Inanspruchnahme von Online-Leistungen wird auf die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen geachtet. Viel wird das aber dennoch nicht bringen, denn du steckst ja unabhängig von so einem Vertrag oder Vorgang ohnehin auch noch in der o.a. Liste der Empfänger von Postsendungen.
Ist mir klar, dass das alles etwas nach Haarspalterei riecht und einverstanden bin ich mit diesem 'Leistungsangebot' der Post auf keinen Fall.
Gruß
Kalle