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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Moin Simser,

das ist absolut im Rahmen des geltenden Rechtes, auch wenn es einen ankotzt, aber das s.g. Postgeheimnis (die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter (natürlicher oder juristischer) Personen sowie der Inhalt von Postsendungen) gilt nur in der Zeit von der Annahme einer Sendung, bis zur Übergabe an den angegebenen Empfänger.

Die Post verhökert hier nicht etwa Kundendaten, zu denen man ggf. auch die Absender-Angaben der Zustellungsaufträge zählen müsste, sondern Daten der Empfänger, mit welchen ja kein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis besteht. Diese Daten werden durch die Post selbst im Zuge der Zustellung erhoben und aufbereitet und dass sie diese selbst erhobenen Daten nicht nur zur Korrektur eventuell fehlerhafter Empfänger-Adressen benutzt, kann ihr nach der bestehenden Rechtslage kaum untersagt werden.

Schließt du z.B. über den Leserservice der Post einen Vertrag mit dieser ab, hast du durchaus die Möglichkeit einer Weitergabe deiner Kunden-Daten zu widersprechen, soweit dies nichts mit der Erfüllung des Vertrages selbst zu tun hat. Rein formal wird somit bei dokumentierten Verträgen den entsprechenden Datenschutzbestimmungen entsprochen. Auch bei der Inanspruchnahme von Online-Leistungen wird auf die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen geachtet. Viel wird das aber dennoch nicht bringen, denn du steckst ja unabhängig von so einem Vertrag oder Vorgang ohnehin auch noch in der o.a. Liste der Empfänger von Postsendungen.

Ist mir klar, dass das alles etwas nach Haarspalterei riecht und einverstanden bin ich mit diesem 'Leistungsangebot' der Post auf keinen Fall.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
Kurze Info dazwischen: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung - Infos auf fast allen Newsseiten.
Da kann man nur sagen: GUT SO!!!!!!1
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Simser,

interessante Info, aber für dein eigentliches Anliegen wohl nicht so recht relevant.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von fpa Mitglied (699 Punkte)
8-|

Übel übel, daß die Post selber bei so fadenscheinigen Geschäften mitmischt. Und dann noch nichtmal nur Adressen, sondern schön durchleuchtete Big Brother Adressen. Da komm ich jetzt gar nicht klar drauf... Kann doch echt nicht wahr sein.
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Beantwortet von fpa Mitglied (699 Punkte)
Habe umgehend einen Widerspruch gegen die Erhebung eingelegt. Ich hoffe das darf man auch, bzw. man hat heutzutage noch ein Recht darauf. Man weiß es ja nicht.

Mir ist schon klar daß es hunderte Adresshändler gibt, aber die Post???

Es scheint sich übrigens bei den Callcentern und Adresshändlern rumzusprechen wenn man bei Werbeanrufen konsequent und kommentarlos auflegt. Wenn man das mal ein Jahr lang durchzieht hat man Ruhe.

Nur der BUND DER STEUERZAHLER kapiert das irgendwie nicht. Wenn man einmal deren Jahresbericht angefordert hat, hat man die an der Backe. Dann rufen die einen erstmal an, und quatschen ganz normal mit einem. Nach 20 Minuten fragen die dich dann nach ner Mitgliedschaft die 6,- Eu im Monat kostet. Das geht dann aber auch nur am Telefon. Hab ich natürlich nicht gemacht, und wurde von da an regelmäßig belästigt. Auch konsequentes auflegen bringt nix. Finde ich schon hart...
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
@fpa,

der BdSt macht keine Telefonwerbung, er lässt machen --> Guckst du
Ist zwar schon ein Jahr alt, wahrscheinlich aber noch nicht veraltet.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)
Auf entsprechende Nachfrage wurde mir erklärt dass meine Adresse nicht im Bestand ist, da ich (schon seit vielen Jahren) in der Robinsonliste eingetragen bin.

Gruss,
Mic

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