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Gefragt in Plauderecke von simser Experte (3.7k Punkte)
Wie der belgische Rundfunk mitteilt,

wurde der gestern (Sonntag!) vom Bischof von Aachen von seinem priesterlichen Amt freigestellte Pfarrer einer katholischen Gemeinde in Herzogenrath deshalb von seinen priesterlichen Ämtern freigestellt, weil er

in Internetforen aktiv gewesen, die im Widerspruch zu seiner Arbeit als Priester stehen


Der Fall des - in anderen öffentlich zugänglichen Medien vom Bistum offensiv mit Klarnamen genannten - Pfarrers wurde von seinem Bischof auch an die zuständige Staatsanwaltschaft herangetragen, die aber nach eigenen Angaben keinen Ermittlungsgrund sieht (Quelle).

Was soll uns das bedeuten?

Nutzt die (katholische) Kirche nun auch schon das Internet als Medium wie seine Nutzung als Verfehlungsgrund gegen das Kirchenrecht?

Oder wird da nur ein missliebig Gewordener mittels Internet vor aller Öffentlichkeit diskriminiert?

Internetnutzung als Straftatbestand im Kirchenrecht?
Wäre so zumindest ein neuer Aspekt im großen Spiel.

Bin gespannt, wie der Fall sich entwickelt
- oder von nun an verschwiegen wird.

15 Antworten

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@Luke_Filewalker,

Naja, ich denke st1300 meinte sicher Seiten gemacht von Erwachsenen, mit Erwachsenen und für Erwachsene. Da ist nun wirklich nichts dagegen einzuwenden, dass soll und darf jeder Erwachsene für sich selbst entscheiden.
Es ist schön zu wissen, dass Du und einige andere auch, genau das aus Zeilen herauslesen, was man auch gemeint hat.
Ich habe manchmal den Eindruck, dass andere mit aller Gewalt einfach etwas lesen wollen, was dort gar nicht geschrieben steht.



"Wäre" es dagegen um entsprechende Seiten in Bezug auf Kindesmissbrauch gegangen, dann würde ich das ebenso sehen wie Du. In einem solchen Falle hat der Betreffende auch nach meiner Meinung nach kein Recht mehr auf Privatsphäre, die hätte er verwirkt!
Dem ist auch von meiner Warte aus nichts hinzuzufügen.
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Beantwortet von simser Experte (3.7k Punkte)
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Beantwortet von
[b]Auszug AZ:[/b]
[quote]...dass seitens eines Dritten entsprechende Hinweise vorlägen[/quote] +
[quote]Internetseiten erotischer Ausrichtung mit erwachsenen Akteuren zu besuchen, ist strafrechtlich nicht von Belang.[/quote]

[b]EBEN [/b]-  Aber wers braucht !
Ein heikles Thema in  diesbezüglich "schweren Zeiten" ;-)
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Beantwortet von simser Experte (3.7k Punkte)
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Beantwortet von luke_filewalker Experte (3.3k Punkte)
Hmm vorausgesetzt die Informationen wurden bei beiden Quellen (A6 und A14) sauber recherchiert, dann widerspricht sich das Oberhaupt aber gewaltig. Achtet mal auf seine Aussagen zum Thema Internet. Ist aber auch möglich das die Informationen in A14 nicht korrekt im Kontext stehen und nur das herausgezogen wurde, was "interessant klingt".

Simser schrieb am 17.05.2010 um 21:04 in A12:

Die AZ scheint im Supportnet zu lesen und anonymisiert mittlerweile.

Das hätte von Anfang an so sein sollen. Ich frage mich wer den Namen gleich öffentlich nennen musste. Soweit ich das nachvollziehen kann die Kirche!? Wäre es 100% klar gewesen das ein Verbrechen begangen wurde, dann erst hätte der Name genannt werden dürfen bzw. besser gesagt können.
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