Warum wird denn nicht das seit Jahren bewährte PGP / GPG benutzt?
Eine kleine Satire auf diesen unsicheren Unsinn
Sicherheitsunternehmen kritisieren De-Mail Kritik übt der Verein an einer Lücke im Gesetzentwurf. Sie ermögliche es, dass Behörden via De-Mail Bescheide und Verfügungen zustellten, die Bürger jedoch nicht per Antwort-Mail darauf Rechtsmittel einlegen könnten. Denn bislang sei nach Verwaltungsverfahrensgesetz und Verwaltungsgerichtsordnung eine qualifizierte elektronische Signatur dafür erforderlich. Es stelle sich für den Nutzer "die Frage, warum er De-Mail nutzen soll, wenn im Zweifel doch die qualifizierte elektronische Signatur erforderlich wird." www.heise.de/newsticker/meldung/Sicherheitsunternehmen-kritisieren-De-Mail-1046658.html
Kritik am E-Postbrief wächst Mit der Einführung eines E-Postbriefs versucht die Deutsche Post, einen Dienst zu etablieren der „sicher und verbindlich, wie ein Brief mit der Deutschen Post“ sein soll. [...] Die Stiftung Warentest hat nach einer ersten Überprüfung bereits beklagt, dass die Anmeldung für das Verfahren sehr umständlichsei, theoretisch jeder gedruckte E-Postbrief von Postmitarbeitern gelesen werden könne, die Nutzer angehalten würden, ihr Konto mindestens einmal je Werktag zu kontrollieren und der Dienst unverhältnismäßig teuer sei. Richard Gutjahr, [...] Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post genauer angesehen und moniert vor allem verklausulierte Pflichten, die dem Kunden auferlegt werden und die Weitergabe von Daten an Dritte. [...] werde der Nutzer aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren, das gelte zum Beispiel auch im Urlaub. Habe er der Veröffentlichung der Daten im Adressverzeichnis zugestimmt, dürfe die Post mit seiner Adresse und seinen Daten munter Handel betreiben und diese beispielsweise an Adress-Broker weiterverkaufen. Die mögliche Folge sei, dass Spam und Reklame auch die E-Mailbox verstopften. Bonbon für die Werbetreibenden: Der Kunde hat sich ja verpflichtet, jeden Tag seinen E-Mail-Eingang zu überprüfen. Vor allem genieße der E-Brief nicht den Schutz des Briefgeheimnisses. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliege er nur dem Fernmeldegeheimnis und sei damit allenfalls so geschützt wie eine Postkarte. Als E-Postbrief-Kunde sei man mit seinen kompletten Daten registriert, einschließlich der Personalausweisnummer. Darum falle es wesentlicher leichter, eine bestimmte Person zu identifizieren, Um einen herkömmlichen Brief zu öffnen, sei eine richterliche Anordnung nötig. Bei der elektronischen Variante könne ein Polizeibeamter, wenn er gegen jemanden einen Anfangsverdacht habe, bei der Post gegebenenfalls sogar E-Mails einsehen. Dabei müsse es sich nicht einmal um ein schweres Vergehen handeln. Dies falle umso mehr ins Gewicht, als die Post eine Kopie dieses Briefes für einen nicht näher definierten Zeitraum speichere – ob man das wolle oder nicht. [...] www.heise.de/meldung/Kritik-am-E-Postbrief-waechst-1044814.html
Verbraucherzentrale: Nachteile für Verbraucher überwiegen deutlich
58.5k Fragen
250k Antworten
7.1k Nutzer