Hallo,
ich hab da so meine Zweifel dass diese Form einer 'Vertragsänderung' tatsächlich schon längere Zeit erfolgreich praktiziert werden kann, das wird wohl eher eine unausgereifte plötzliche Idee gewesen sein.
Auf dem Aufragsformular von Alice ist zwar Name und Anschrift des Auftraggebers vollständig (nach der Schreibweise im PA) anzugeben, bei der Bankverbindung ist bei Abweichung zwischen Auftraggeber und Kontoinhaber aber nur eine zusätzliche Unterschrift des Kontoinhabers erforderlich, dessen Anschrift wird aber nicht verlangt.
Auf welcher Basis sollte dann die Identitäts- und Bonitätsprüfung bei der Schufa erfolgen? (ist im Auftrag so geregelt) Für den Auftraggeber selbst ist keine Bankverbindung bekannt und für den Kontoinhaber keine Anschrift. Außerdem ist nirgendwo angegeben, dass sich auch der Kontoinhaber mit seiner Unterschrift dieser Identitäts- und Bonitätsprüfung unterwirft, wozu natürlich auch die Anschrift erforderlich wäre.
Und wie wollte Alice bei einer Rückbuchung wegen nicht erteilter Ermächtigung jemals beweisen, dass sie tatsächlich zum Einzug von Rechnungen einer anderen Person durch einen Kontoinhaber ermächtigt wurden, von welchem nicht einmal die Anschrift bekannt ist? Da könnte ja theoretisch jeder, dem Name und Bankverbindung eines Dritten bekannt ist, seine Rechnungen von dem bezahlen lassen wenn das im Streitfall durchsetzbar wäre.
Im günstigsten Fall würde es wohl so ausgehen, dass die Kündigung zwar akzeptiert wird, aber kein neuer Vertrag zustande kommt weil die Identität des Auftraggeber nicht feststellbar ist.
Der Auftrag kann aber von dir innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen auch einfach schriftlich widerrufen werden, die dazu notwendigen Angaben befinden sich unter 'Widerrufsbelehrung' auf deinem Exemplar des Auftragsformulars.
Ob es auch für die Kündigung ein entsprechendes Rücktrittsrecht gibt habe ich nicht nachgesehen, würde aber nicht erst die Kündigungsbestätigung abwarten. Und wenn das nicht geregelt ist würde ich einfach ein entsprechendes Schreiben mit einer Kopie der (voreiligen) Kündigung hinschicken, darüber werden die bestimmt nicht böse sein.
Gruß
Kalle