Moin Friedel,
reichlich verwirrend das Ganze. Ich würde mich an Deiner Stelle auf das "Vetrauen in den Bestand des Verwaltungsaktes" berufen. Mehr über den genauen Gesetzestest (SGB X, § 45, Abs. 2) findest Du
hier.
Vielleicht hilft Dir auch
diese Seite etwas weiter. Ich würde mich an die nächste "Solidarische Hilfe" oder Arbeitslosenberatung wenden und dort - unter Berufung auf § 45, Abs. 2, SGB X - überprüfen lassen, ob die Rückforderung der ARGE überhaupt rechtens ist und Bestand hat.
Aber wie gesagt, alles kann man als Nichtjurist auch nicht wissen. In meiner Arbeitlosenzeit musste ich so manches Mal meinen Rechtsanwalt (Rechtsschutzversicherung) auf die ARGE loslassen. Und bei jeden mit Paragraphen gespicktem Schreiben der ARGE musste ich erst einmal auf der Seite
http://bundesrecht.juris.de nachlesen, was dort überhaupt stand. Oftmals findet man zu diesen Paragraphen einen Konterparagraphen, der einem aus einer scheinbar aussichtslosen Lage heraushelfen kann.
Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung (mit Verwaltungsrecht) hast, solltest Du dich zuerst an die "Solidarische Hilfe" oder Arbeitslosenberatung wenden. Die haben mehr Ahnung davon als ich.
Gruß Rox