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Gefragt in Plauderecke von friedel Experte (3.3k Punkte)
Hallo.

Ich habe letztes Jahr im April 2009 von der Familienkasse einen Kinderbonus bekommen. Dabei wurde mir zu viel Geld überwiesen. Jetzt, 17 Monate später fordert die Familienkasse das Geld zurück. Muss ich das Geld zurückzahlen? Was passiert, wenn ich das nicht kann.

In der freien Wirtschaft wäre die Forderung verjährt, wenn sie von einer Firma käme. Aber wie ist das bei einer Behörde?

mfg Friedel

26 Antworten

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Beantwortet von roxysoft Experte (1.2k Punkte)
Hi Claudielein,

Ich habe meinem Vermieter irrtümlich zuviel Kaution überwiesen.


Wie geht das? Dir wurde vor Abschluss des Mietvertrags doch bestimmt mitgeteilt, wie hoch die Mietkaution ist. Da kann man eigentlich nicht zuviel überweisen.
Dann hast Du doch bestimmt bei der Wohnungsübergabe bestehende Mängel aufnehmen lassen. Soweit der Vermieter nicht für die Beseitigung dieser Mängel sorgte und auch keine Vereinbarung mit Dir traf, dass Du die Mängel beseitigst, kann er diese Mängel auch nicht geltend machen. Das Problem ist, dass Du beweisen musst, dass die Mängel nicht erst während Deiner Mietzeit entstanden sich. Sonst darf er die Mietkaution tatsächlich für die Beseitigung der Schäden einsetzen. Reicht die Kaution hierfür nicht aus, kann er die restlichen Kosten auch noch von Dir einfordern.
Würden wir Dir hier alle Möglichkeiten aufzählen, könnte das durchaus als Rechtsberatung gewertet werden. Und Rechtsberatungen dürfen wir hier nicht erteilen.
Der einzig richtige Rat in dieser Angelegenheit ist der, Dich beim Mieterverein anzumelden und Dich dort beraten zu lassen. Dort sitzen (zumindest in Bremerhaven) fast ausschließlich praktizierende Rechtsanwälte mit Fachrichtung Mietrecht.
Ich bin dort seit gut 20 Jahren Mitglied und musste mir schon einige Male bei der Durchsetzung meiner Rechte gegenüber dem Vermieter helfen lassen.

Gruß Rox
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Beantwortet von roxysoft Experte (1.2k Punkte)
@ Kalle

Danke, das mit dem Zeugen bei der Wohnungsübergabe hab' ich glatt vergessen. Und das, obwohl sonst ständig anrate.

Gruß Rox
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Beantwortet von
das sind fragen die rox und kalle zur höchtsform auflaufen lassen ;-)

ist aber nur gelaber, damit kannste nicht wirklich was anfangen.

;-) ich frage mich warum die zwei nicht schon längst ein stellenangebot von der UN erhalten haben?
vielleicht hatten sie das, war ihnen aber wohl zu gering ;-)
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Beantwortet von roxysoft Experte (1.2k Punkte)
@ Bones,

ist gut, dass Du alles weißt. Nur lesen solltest Du noch lernen. Wenn Du das geschafft hast, lies Dir den letzten Absatz in AW21 durch.

Rox
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Beantwortet von friedel Experte (3.3k Punkte)
Ich hatte damals Anspruch auf einmalig 300 Euro Kinderbonus und monatlich 300 Euro Elterngeld. Im April habe ich 100 Euro Kinderbonus und kein Elterngeld bekommen. Im Mai habe ich 300 Euro Kinderbonus und kein Elterngeld bekommen. Im Juni wurden 200 Euro Kinderbonus wieder eingezogen und ich habe kein Elterngeld bekommen. Im Juli habe ich 1000 Euro Kinderbonus und kein Elterngeld bekommen. Im Juli habe ich 900 Euro Elterngeld bekommen. Im August habe ich 600 Euro Elterngeld bekommen. Ab September habe ich monatlich 300 Euro Elterngeld bekommen.

Ich denke, da sollte jedem klar sein, warum ich nie genau wusste, was die gerade machen und vorhaben. Meine Anfragen deshalb haben nichts gebracht. Aber jetzt, mehr als 1,5 Jahre später, wollen sie auf ein mal ihr Geld zurück. Jetzt habe ich aber keins. Und da ich insolvent bin, wird sich daran dank Lohnpfändung in den nächsten Jahren auch nichts ändern.

Sie haben mir von sich aus angeboten, jeden Monat 50 Euro vom Kindergeld ein zu behalten.
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Beantwortet von roxysoft Experte (1.2k Punkte)
Moin Friedel,

reichlich verwirrend das Ganze. Ich würde mich an Deiner Stelle auf das "Vetrauen in den Bestand des Verwaltungsaktes" berufen. Mehr über den genauen Gesetzestest (SGB X, § 45, Abs. 2) findest Du hier.
Vielleicht hilft Dir auch diese Seite etwas weiter. Ich würde mich an die nächste "Solidarische Hilfe" oder Arbeitslosenberatung wenden und dort - unter Berufung auf § 45, Abs. 2, SGB X - überprüfen lassen, ob die Rückforderung der ARGE überhaupt rechtens ist und Bestand hat.
Aber wie gesagt, alles kann man als Nichtjurist auch nicht wissen. In meiner Arbeitlosenzeit musste ich so manches Mal meinen Rechtsanwalt (Rechtsschutzversicherung) auf die ARGE loslassen. Und bei jeden mit Paragraphen gespicktem Schreiben der ARGE musste ich erst einmal auf der Seite http://bundesrecht.juris.de nachlesen, was dort überhaupt stand. Oftmals findet man zu diesen Paragraphen einen Konterparagraphen, der einem aus einer scheinbar aussichtslosen Lage heraushelfen kann.
Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung (mit Verwaltungsrecht) hast, solltest Du dich zuerst an die "Solidarische Hilfe" oder Arbeitslosenberatung wenden. Die haben mehr Ahnung davon als ich.

Gruß Rox
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