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Gefragt in Plauderecke von kordesh Experte (1k Punkte)
Hallo,
Ich habe schon gegoogelt und werde trotzdem nicht schlauer. Was kommen bei folgendem Sachverhalt für Kosten auf mich zu?

+ Zweitwohnsitz ca. 50km von Firma entfernt. (Zweitwohnsitz (Studienort) noch nicht angemeldet, Erstwohnsitz ca. 80km entfernt.)
+ Wagen wird nur zur Fahrt nach Hause und zur Arbeit genutzt. Privat sonst 0km

Was habe ich denn jetzt für die Fahrt zur Arbeit und zurück an den Staat zu bezahlen?

Grüße und vielen Dank schonmal für die Antworten

14 Antworten

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Beantwortet von simser Experte (3.7k Punkte)
Was habe ich denn jetzt für die Fahrt zur Arbeit und zurück an den Staat zu bezahlen?


Verstehe ich da etwas falsch, wenn ich antworte: Nix?

Du schreibst etwas von "Firma".
Bist du selbständig?
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Beantwortet von
ein firmenwagen ist ein "geldwerter vorteil" den dein arbeitgeber versteuern muss, das wird dir auf der gehaltsabrechnunng erscheinen, also rede einfach mal mit deiner personalabteilung

so long
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Beantwortet von kordesh Experte (1k Punkte)
Hi,
danke für die rasche Antwort. "Nix" wäre natürlich eine sehr geile Sache! Ich bin nicht selbstständig. Ich bin Student und arbeite nebenbei in der Firma. Während meiner Arbeit bin ich viel mit dem Auto unterwegs und mein Chef meinte netterweise, dass ich mit dem Wagen auch ruhig zur Arbeit und Abends nach Hause fahren könnte.
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Beantwortet von kordesh Experte (1k Punkte)
achja, ich muss ein Fahrtenbuch führen in das ich eintrage, ob die Fahrt eine Dienstfahrt oder Heimreise gewesen ist.
0 Punkte
Beantwortet von kordesh Experte (1k Punkte)
Hi tuxguru,
deine Antwort habe ich gerade erst gelesen, da ich wohl gerade am schreiben war, als du geantwortest hast. Kann es auch sein, dass mir für den Wagen nichts berechnet wird? Auf jeden Fall wurde mir davon nichts gesagt
0 Punkte
Beantwortet von
na wenn es so ist wie in antwort 3 beschreiben, dann nicht :-)

mein beispiel trifft auf angestellte zu die einen firmenwagen im vertrag stehen haben , bei dir nicht ;-)

so long
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Beantwortet von gresti Experte (1.8k Punkte)
Hallo kordesh,

alt/texte/200506/t20050630.phtml">hier mal eine sehr gut beschriebene
Erläuterung dazu


Das einfachste für dich ist, wie dein Arbeitgeber es schon sagte, ein
Fahrtenbuch zu führen wo Dienstreisen und Privatnutzung getrennt
aufzuführen sind.
In diesen Fall ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet sich um Steuerliche
Gegebenheiten zu informieren und sich daran zu halten.
Du wirst dann jedoch bei der Lohn/ Gehaltsabrechnung einen
"Abschlag" für die Privat genutzten Kilometer bekommen.

ich hoffe das ich etwas Klarheit in dieser Sache gebracht habe.

Gruß
gresti
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo kordesch,

das sind immer noch viel zu wenig konkrete Informationen.

Wenn dein Arbeitgeber dir ein Auto überlässt für welches er selbst absolut alle Kosten trägt ist dies für dich ein 'geldwerter Vorteil' (s.o.) welcher der Einkommensteuer (Lohnsteuer) unterliegt.

Dafür gibt es aus Vereinfachungsgründen eine pauschale Berechnung bei welcher 1 Prozent des Anschaffungspreises des Fahrzeuges deinem Monatslohn rechnerisch zugeschlagen wird. Auf diesen theoretischen Gesamtlohn wird die fällige Lohnsteuer berechnet und anschließend wird der zugeschlagene Betrag vom Netto wieder abgezogen da du ihn ja nicht tatsächlich als Brutto erhältst und somit auch auch nicht ausgezahlt bekommst. Die einzubehaltende Lohnsteuer wurde also um den auf den 'geldwerten Vorteil' entfallenden Betrag erhöht und damit ist Vadder Staat erst einmal zufrieden.

Sofern du als Student überhaupt eine Steuererklärung abgibst hast du die Möglichkeit dir einen Teil dieser pauschal einbehaltenen und abgeführten Steuer ggf. wieder zurück zu holen. Nur dann ziehen auch die entsprechenden Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von notwendigen Fahrten zwischen Arbeits- und Wohnort und denen zwischen Erst- und Zweitwohnsitz, was steuerlich auch wieder zwei verschiedene paar Schuhe sind.

Bei einer eigenen Steuererklärung könntest du z.B. auf der Grundlage des vom Arbeitgeber geforderten Fahrtenbuches nachweisen dass die pauschale Besteuerung des geldwerten Vorteils unberechtigt war, da ja ausschließlich dienstlich veranlasste Fahrten mit dem überlassenen Fahrzeug durchgeführt wurden.

Sofern dein AG deinem Lohn keinen geldwerten Vorteil zuschlägt und besteuert dient andererseits ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch dazu, ihn von dieser Verpflichtung nachweislich zu entlasten. In diesem Fall wäre aber auch dein Lohn garnicht erst durch die o.a. pauschale Besteuerung belastet, deine Fragestellung also nicht wirklich relevant.

Was bei dir steuerlich tatsächlich abläuft sollte sich deinen monatlichen Lohnabrechnungen entnehmen lassen, die hier jedoch niemand kennt.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von kordesh Experte (1k Punkte)
Also erstmal: der wagen steht bei mir nicht im Vertrag

@ gretsi: der link geht nicht.

@KJG 17: Wenn die 1% Regelung bei mir in Kraft tritt, will ich das Auto gar nicht! Das würde sich bei mit nicht lohnen, da ich mit meinem Semesterticket eh gratis fahren kann.


Sofern dein AG deinem Lohn keinen geldwerten Vorteil zuschlägt und besteuert dient andererseits ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch dazu, ihn von dieser Verpflichtung nachweislich zu entlasten. In diesem Fall wäre aber auch dein Lohn garnicht erst durch die o.a. pauschale Besteuerung belastet, deine Fragestellung also nicht wirklich relevant.


Also kann ich doch günstig aus der Sache rauskommen, richtig?!


Was bei dir steuerlich tatsächlich abläuft sollte sich deinen monatlichen Lohnabrechnungen entnehmen lassen, die hier jedoch niemand kennt.


das weiß ich selber auch noch nicht, da ich erst seit 2 wochen in dem Unternehmen bin. Aber dann warte ich mal meien erste Gehaltsabreechnung ab. Aber es kann nicht sein, dass am Ende des Jahres der dicke Hammer kommt und ich nachzahlen muss? (Auch wenn meien Fragen evtl ein wenig dumm klingen, ich habe wirklich null Ahnung von der Materie!)
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo kordesch,

wenn in deiner Lohnabrechnung nichts bzgl. geldwertem Vorteil (1%-Regelung) auftaucht ist die Sache für dich erst einmal gegessen.

Die Kosten zwischen Wohn- und Arbeitsort sind allerdings nicht betrieblich bedingt sondern allein dein Bier und wenn die 1%-Regelung nicht angewendet wird müssten die per Fahrtenbuch ausgewiesenen Pendel-Kilometer anhand der tatsächlichen Kilometerkosten dieses Fahrzeuges als geldwerter Vorteil in deiner Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Mit den tatsächlichen Kilometerkosten könntest du steuerlich dein Netto u.U. sogar erheblich mehr belasten als mit der Pauschale, wenn das Auto fast nur für deine Pendelei genutzt wird.

Darüber solltest du dich besser nochmal mit deinem AG eindeutig verständigen und dann entscheiden ob die voraussichtlichen Auswirkungen auf dein Netto für dich akzeptabel sind. Eventuelle Zeiteinsparungen gegenüber den Gratisfahrten mit dem Semesterticket könnten dabei durchaus eine Rolle spielen.

Gruß
Kalle
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