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Gefragt in Plauderecke von
Hallo, ich habe gestern am Strant auf der Rückfahrt vom Urlaub nach hause ein Handy gefunden, es ist ein Nokia 5800 XM, welches ich selber nocheinmal besitze.
Nun war der Ursprüngliche besitzer leider nicht vor ort und ein Fundbüro war ebenfalls nicht in sichtweite, auch ähnliches war an diesem Strant nicht vorhanden, also beschloss ich es mit nach Hause zu nehmen.
Nun Säuberte ich es erstmal soweit das man an sie Simkarte rankommen konnte, welche aber vom Besitzer dummerweise durch einen PIN gespert wurde, und da ich nicht vorhabe Geld zu bezahlen, damit ein mir Unbekannter der so dumm war sein Handy mit einem PIN zu sichern das Handy wiederbekommt, etschloss ich mich den rest des handys ebendfalls zu Säubern und es wieder anzuschalten um zu sehen ob dort etv. Hinweise auf seinen Besitzer zu finden sind.
Nun passiert volgendes wenn ich es Einschalte:
Die Rote LED hinten von der Kamera Leuchtet und das wars.
auch das anschließen eines Ladekabels brachte mich auch nicht weiter, nun weiß ich aber nicht was diese Lampe zu sagen hat, bzw. was sie sagen will.
Kann mir einer dieses geschehen erklären?

mfg. NokiaUser

14 Antworten

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Beantwortet von terror_tubbie Experte (3k Punkte)
Besser ist, da nach 3 falschen PIN eingaben eh das Ding gespert ist für immer. Fundbüro gibts in deiner Stadt sicher auch nun ne Bullerei auch (wenn nicht, sage mir wo de wohnst, da ziehe ich hin, mich haben die hier ständig am Ars...

Tubbs
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Beantwortet von Experte (6.4k Punkte)
Ey leute, ich versuche irgendwem sein eigentum wiederzugeben, wenn ihr es mir nicht erlaubt dies zu tun


Achso, deswegen hast Du es erstmal mit nach Hause genommen, statt es bei der Polizei abzugeben, was Du immer noch machen kannst.

Und es heisst übrigens Strand.
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Beantwortet von popolli Experte (1.6k Punkte)
Und es heisst übrigens Strand


es heisst auch ehrlich und nicht ERLICH... Kommt nämlich von Ehre... kann er aber nicht wissen, da er damit nicht viel zu tun zu haben scheint.
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Beantwortet von
Hallo,

nur mal so nebenbei, deine schwachsinnige Handlungsweise nennt man Unterschlagung und ist nach deutschem Gesetz strafbar.



mfg
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