Hallo Ebayuser,
da sind sich die Bundesländer nicht ganz einig ob in der Gewerbeordnung , der Gaststättenverordnung, Gaststättenbauverordnung oder sonstwo das mit diesem Entgelt zu regeln ist, aber ich habe das Glück in Berlin zu wohnen. ;0)
Aus der Gaststättenverordnung von Berlin:
§ 4 Toiletten
(4) ... Die nach Absatz 2 notwendigen Toiletten dürfen nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt oder nur gegen Entgelt zugänglich sein.
In Bayern (GastBauV, §24 (1)) und Rheinland-Pfalz (GastVO §7 (4)) gilt Vergleichbares. In Hamburg (GastVO, §7 (2)) eigentlich auch, aber dort wird durch ein 'nicht ausnahmslos' die Sache etwas aufgeweicht.
Mit den 70 Cent zahlen und nur 50 Cent Gutschein in der Raststätte bei Kassel hast du sogar noch Glück gehabt. Für Hessen gibt es dazu keine Regelung, nur in der GastBauV werden Toiletten überhaupt erwähnt und dort steht lediglich:
§ 8 Abortanlagen
(1) Die Abortanlagen für die Gäste müssen leicht erreichbar, gekennzeichnet und von anderen Abortanlagen getrennt sein.
Es ist also weder so noch so geregelt.
Diese Gutscheine an den Raststätten haben nach meiner Erfahrung i.d.R. eine Geltungsdauer von einem Jahr, man kann sie also auch zu einem späteren Zeitpunkt in Zahlung geben wenn man ab und zu mal auf der Autobahn unterwegs ist.
Gruß
Kalle