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Gefragt in Plauderecke von kalauer1960 Experte (1.9k Punkte)
Hallo,

versteht irgendjemand die Änderungen im neuen Telemediendienstgesetz? Dieses verschwurbelte Anwaltdsdeutsch ist für mich einfach unverständlich.

Muß ich jetzt jede kleine Seite die sich mit den Leistungen einer IT-Firma beschäftigt teuer beurteilen lassen? Denn wenn ich es recht verstehe heißt die Altersfreigabe 0 ja nur daß keine gefährdenten Inhalte vorhanden sind. Das würde doch bedeuten daß jede Seite die in Deutschland gehostet wird beurteilt werden muß.

Klaus

1 Antwort

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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Klaus,

das wurde HIER schon mal behandelt, aber natürlich nicht erschöpfend.

Gruß
Kalle
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