Hallo,
versteht irgendjemand die Änderungen im neuen Telemediendienstgesetz? Dieses verschwurbelte Anwaltdsdeutsch ist für mich einfach unverständlich.
Muß ich jetzt jede kleine Seite die sich mit den Leistungen einer IT-Firma beschäftigt teuer beurteilen lassen? Denn wenn ich es recht verstehe heißt die Altersfreigabe 0 ja nur daß keine gefährdenten Inhalte vorhanden sind. Das würde doch bedeuten daß jede Seite die in Deutschland gehostet wird beurteilt werden muß.
Klaus