Moin,
also wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du alles, was NICHT vom Provider kommt, zum Test ausgetauscht, ohne dass das Problem beseitigt worden wäre.
Somit bleibt als Schlußfolgerung nur übrig, dass es am Provider liegen muss.
Dieser aber sagt: "Nee, alles bestens mit der Leitung."
(An dieser Stelle möchte ich mal bezweifeln, dass ein PING als Test genügt bzw. wesentliche Aussagekraft hat).
Es fehlt augenscheinlich an dem notwendigen Druck.
Diesen kannst Du aufbauen, wenn Du Deinen Provider in Verzug setzen und ihm Minderung des Rechnunsgbetrags androhst.
Dazu musst Du aber in den Vertrag gucken:
- was ist die (zugesicherte) Leistung?
- welcher Support ist zugesichert (Reaktionszeit, Bearbeitungszeit, Kosten extra oder im Preis mit drin)?
Und: hast Du dem Provider Deine Beobachtungen mitgeteilt, dass es nur an ihm liegen könne?
Nehmen wir an, Du bist mit allem auf der sicheren Seite, dann musst Du dem Provider eine Mail, besser ein Fax, schicken, ungefähr so:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
am tt.mm.jjjj, tt.mm.jjjj, .... sowie am tt.mm.jjjj habe ich Ihren Support aufgefordert, die Störung an meinem DSL-Anschluss, die eine nicht hinnehmbare Herabsetzung der Übertragungsgeschwindigkeiten bewirkt, zu beseitigen.
Dies haben Sie nicht getan.
Ich habe darüber hinaus durch Austausch aller meiner Komponenten dargelegt, dass die Ursache für den Mangel nicht an einer meiner Komponenten liegen kann.
Diese Beobachtung habe ich Ihrem Support am tt.mm.jjjj mitgeteilt. Spätestens danach hätte Ihr Support entsprechende Schritte einleiten müssen, um der Störungsursache nachzugehen.
Dies haben Sie nicht getan.
Sie befinden sich daher im Verzug.
Die von Ihnen gelieferte Leistung ist daher aus mehrfachen Gründen mangelhaft.
Ich fordere Sie daher letztmalig auf, die Störung spätestens bis
(Frist von 5 Tagen)
zu beseitigen.
Sollte die Störung bis dahin nicht beseitigt sein, werde ich den Rechnunsgbetrag so lange angemessen mindern, bis die Störung beseitigt ist.
Schadensersatzforderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich des Problems annehmen würden und es schnellstmöglich lösen, damit es ohne Minderung und Schadensersatzforderungen geht.
Gern stehe ich dabei unterstützend zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
xyz"
Parellel musst Du
- die Einzugsermächtigung widerrufen
- mitteilen, dass Du die Einzugsermächtigung widerrufen hast und den Betrag stattdessen überweisen wirst
- ausrechnen, um welchen Betrag zu mindern ist. Hierzu würde ich die Transferraten heranziehen. Nehmen wir an, Du hast normalerweise so 2.000 kbit/s im Schnitt, jetzt aber nur 40 kbit/s im Schnitt, dann wären diese 40 nur 2%. Also wäre eine Minderung von 98% angebracht, sagen wir sicherheitshalber: nur 80%. Du würdest also nur 20% der üblichen Rechnung überweisen (bzw. 20% der Grundgebühr, je nach Tarif).
- dann auch unbedingt den geminderten Betrag überweisen, um Deine Zahlungswilligkeit zu beweisen (wenn Du gar nichts überweist, können sie Dir den Anschluß abknipsen).
So jedenfalls würde ich es machen.
Viel Erfolg,
Volker