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Gefragt in SW-Sonstige von misula Mitglied (133 Punkte)
Halo,

unser Chef möchte auf allen Computern ein Programm installieren, damit er bei uns auf den Desktop gucken kann, wenn er nicht da ist.
Speichert so ein Programm alles oder kann man nur live was sehen? Wenn wir im Explorer Privatbrowser öffnen und surfen, speichert es trotzdem? Erscheint dieses Programm unter
Systemsteuerung - Programme?

Frage: Gibt es dazu ein Anti-Programm? Oder einen Trick das zu umgehen?

Danke im Voraus
misula

3 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von videoschorsch Mitglied (157 Punkte)
Hat der nix besseres zu tun?

Ob es arbeitsrechtlich überhaupt erlaubt ist, solltest du evt. von einem Fachmann abklären lassen.

Mein Chef würde mit der Installation eines solchen Programmes gleichzeitig meine Kündigung erhalten.
0 Punkte
Beantwortet von reindy Experte (2k Punkte)
Hi,
... gleichzeizig Kündigung erhalten ... darf er nicht ...
usw.
rechlich geht inzwischen viel, die meisten merken es ja nicht einmal.
Proxyserver in der Firam und das Protokoll "läuft"
Selbt Programme die Bildschirminhalte speichern und an Servern leiten gibt es.
Merken tun es die meisten nicht.
Chefs, die so was androhen sind meist nur stinksauer, dass währende der Arbeitszeit privat "gesurft" wird.
Chefs die es wissen wollen tun es einfach
Übrigens muss nur schriftlich der Sachverhalt aufgezeigt werden.
Keine Privat Mails, keine Privat Chats u. surfen, dann kann sofort fristlos gekündigt werden.
Der Rechner gehört der Firma !
__
Reinhard
0 Punkte
Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)
Hallo. zu deiner Information:

Da der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, Missbrauch oder gar strafbare Handlungen nicht nur im dienstlichen Bereich, sondern auch bei der privaten Nutzung des dienstlichen Internet-Zugangs zu unterbinden, kann er die private Nutzung an bestimmte Bedingungen hinsichtlich des Zeitrahmens, der zugelassenen Bereiche und regelmäßig durchzuführender Kontrollen anhand der Protokolldaten knüpfen. Entsprechende Regelungen sollten in einer Betriebs- beziehungsweise Dienstvereinbarung – am besten mit der Personalvertretung – verbindlich festgelegt werden. Die Beschäftigten müssen in die Protokollierung und die erforderlichen und festgelegten Kontrollmaßnahmen einwilligen. Wenn ein Mitarbeiter dies nicht akzeptiert, muss er die private Nutzung unterlassen. Es gibt keinen Anspruch, das Internet und den E-Mail-Dienst privat am Arbeitsplatz nutzen zu können. (Quelle: bdfi.bund.de)

und weitere...
Fragen & Antworten: Überwachung am Arbeitsplatz

Gruß
Mic

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