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Gefragt in Plauderecke von fritz-rudolf Experte (3.3k Punkte)
Hi,

wer hat Erfahrung im Umgang mit der rechtichen Bewertung von Ausbildungsverträgen?

Folgender Fakt:

1. Der Ausbildungsvertrag endet heute, also am 31.01.
2. Die Gesellenprüfung ist vollständig absolviert, das Ergebnis ist dem Azubi noch nicht bekannt.
3. Die Handwerkskammer verschickt die Ergebnisse am heutigen Tag, Posteingang wird also in den nächsten Tagen sein.
4. Der Ausbildungsbetrieb übernimmt nicht.
5. Ein neuer Arbeitgeber ist gefunden, Einstellung allerdings erfolgt erst am folgenden Tag nach Vorlage der bestandenen Gesellenprüfung.

Das BBiG (§ 21)und der Ausbildungsvertrag beziehen sich nur auf die Möglichkeit der vorzeitig bestandenen Prüfung und der nichtbestandenen Prüfung.

Besteht noch irgendein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis? Wenn nicht, was passiert jetzt mit den 1-3 "Fehltagen"? Ist man versichert? Über wen und warum? Muß/sollte man zum Arbeitsamt? Zählt der Tag des Zugangs der Post oder das Datum des Schreibens?

Mit niemandem kann man hier reden, alle blocken irgendwie und reden nur vage vor sich hin. So geht das jetzt schon seit letzter Woche.

Vielleicht kennt hier einer (aus der Praxis/ eigener Erfahrung?) die richtige Lösung.

Danke für jeden Hinweis
Gruß FR

12 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von fritz-rudolf Experte (3.3k Punkte)
Hi, hier mal ein "Abschlußbericht"

Schreiben mit Prüfungsergebnis (Note 3) kam erst am 02.02.. Am ersten also zum Arbeitsamt. Und das war das einzig richtige, wie es aussieht. ALG1 Anspruch besteht auch für 2 Tage. Versicherungslücke konnte eigentlich nur so gedeckt werden. Mit dem neuen AG war kein Deal zu machen, Einstellung ab 03.02. ist erfolgt.Und der neue AG war auch froh über den Gang zum Amt, jetzt holt er sich sogar noch Lohnzuschüsse von der Argentur ab.

Ansonsten haben sich alle (HWK in unserem Kammerbezirk, neuer AG, Arbeitsamt, Krankenkasse, ein bekannter Innungsmeister ...) über diese Gebaren der HWK aufgeregt. Unsere HWK verfährt übrigens so wie kromgi geschrieben hat, genau um solche Sachen zu vermeinden.

... und zwei Tage chillen konnte die Junggesellin außerdem noch :-)

Ende gut, alles gut - aber der Nachgeschmack bleibt trotzdem. Mein resultierender Rat für alle, in solchen oder ähnlichen Situationen: Darüber ärgern aber trotzdem unbedingt zum Amt gehen!

Gruß FR
0 Punkte
Beantwortet von Experte (9.8k Punkte)
Am ersten also zum Arbeitsamt. Und das war das einzig richtige, wie es aussieht.


siehe antwort #1

vadder ;-)
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