Hallo Mic,
wo ich das gefunden habe?
Ausnahmen von dieser Grundregel sind ausdrücklich durch den Hinweis "Download" gekennzeichnet und sind mit der entsprechenden Download-Funktionalität hinterlegt,...
Genau das trifft für hunderte (wenn nicht gar tausende) extra für den Download gezippte Produktfotos auf der Canon-Website zu.
... z.B. bei Treiber- oder Prospekt-Downloads.
Treiber und Prospekt sind bei dieser Formulierung nur als Beispiele angeführt, es dürfen also auch andere Angebote, sofern sie mit der entsprechenden Download-Funktionalität versehen wurden, heruntergeladen und genutzt werden. Die ausdrücklich zum Download angebotenen Fotos werden davon an keiner Stelle der Nutzungsbedingungen ausgenommen. Man könnte ja sonst auch fragen, warum dann sie überhaupt erst ausdrücklich zum Download angeboten werden.
...Elemente dürfen weder für private noch für geschäftliche Zwecke verwendet, kopiert oder verändert werden. Ausnahmen...
Dass von Canon selbst mit den entsprechenden Download-Merkmalen versehenen Produktfotos von den 'Ausnahmen' dennoch ausgeschlossen sind, ist aus den Nutzungsbedingungen nicht ersichtlich (s.o.), gehen wir also mal davon aus, dass sie doch privat oder geschäftlich genutzt, kopiert und verändert werden dürfen. Wo steht dann aber geschrieben, dass die private oder geschäftliche Verwendung auf Verkaufsplattformen wiederum untersagt ist?
So wie ich die 'Ausnahmen' verstehe, hat Canon auf seine Rechte aus 'dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutze geistigen Eigentums' hinsichtlich einer privaten und geschäftlichen Nutzung ausdrücklich verzichtet, sofern sie auf der Website selbst von Canon zum Download angeboten werden. Wenn die Pressestelle von Canon das anders sieht, sollte sie auch dafür sorgen, dass dies aus den Nutzungsbedingungen der Canon-Website dann auch eindeutig hervorgeht.
Gruß
Kalle