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Gefragt in Plauderecke von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Hallo,

eben stiess ich auf ein einigermassen verlockendes Angebot: Ein Tablet für 20 Euro + Abo zahlreicher Zeitschriften-Exzerpte als Download für 2 Euro wöchentlich: "Die Vereinbarung ist jederzeit kündbar"

Stimmt - kündigen kann man wohl jederzeit: Zum Ende der Laufzeit von 96 Wochen, die man den AGB entnehmen kann (in die ja erfahrungsgemäss niemand schaut).

Durchaus möglich, dass auch diese Masche vor den Gerichten keinen Betsand hat - aber ich sehe die Gefahr, dass die Juristen sagen: Bei dem Angebot hätte der Abonnent mit einer längeren Laufzeit rechnen müssen!

Not macht halt erfinderisch!

15 Antworten

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Beantwortet von
Naja, ob das Abzocke ist, kann man aufgrund deiner Darstellung nicht sagen. Wenn man rechtzeitig kündigt, dann sind die Gesamtkosten 212 Euro. Außerdem bekommst Du mit den Zeitschriften ja eine gewisse Leistung. Ob Du die benötigst sei mal dahin gestellt.

Ich hab vor ein paar Jahren mal einen Handy-Vertrag abgeschlossen, mit 2 Jahren Laufzeit und eine digitale Spiegelreflexkamera von Canon dazu bekommen. Da konnte ich hin und her rechnen, wie ich wollte, das hat sich bei meinem Telefonverhalten richtig gelohnt.
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Um zu beurteilen, ob es sich im Einzelfall lohnen mag, müsste man mehr über das angebotene Tablet wissen. Es dürfte eher etwas Simples sein.

Die Betrugsabsicht kommt m.E. ganz eindeutig in dem Widerspruch zwischen der Behauptung, "jederzeitige" Kündigung sei möglich, und der versteckten Vertragsdauer von 96 Wochen zum Ausdruck.

Stünde die Vertragsdauer ebenso deutlich im Text wie alles andere, dann wäre gegen das Angebot sicherlich nichts einzuwenden. Schaut mal selbst
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Beantwortet von
Ok, bei dem Angebot weiß man eigentlich gar nicht was man bekommt. Weder welchen Tablet noch weiß man was "Eine Auswahl aus den Top Zeitschriften" ist.

"Jederzeit kündbar" ist hier wirklich irreführend.

Das war damals bei meiner Kamera was völlig anderes.
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Beantwortet von pmtvindy1851 Einsteiger_in (33 Punkte)
Na gut, die spielen hierbei ein wenig mit dem Wortgebrauch. "Jederzeit kündigen" bedeutet ja nicht, dass der "Vertrag sofort erlischt", sondern dass man keine Vertragsverlängerung wünscht.

Das kennt man aber aus den unterschiedlichsten Lebenslagen, z.B.: Miete oder Beiträge für Vereine, Fitnessstudios, usw.
Das soll in erster Linie Anbieter und Verbraucher gleichermaßen schützen, da der Verbraucher nicht einfach die Zahlung aussetzen darf und der Anbieter hingegen seine versprochene Leistung erfüllen muss. Bei Vertragsbruch ist es jedoch möglich den Vertrag fristlos zu kündigen (wenn du jetzt 3 Monate nicht bezahlst, kann dir der Anbieter kündigen und hat das Recht den Schaden plus Nebenkosten von dir einzufordern).

14 Tage Widerufsrecht gilt aber!
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Beantwortet von pmtvindy1851 Einsteiger_in (33 Punkte)
Ach ja, ungültig wäre noch ein "übertriebene" Verlängerung des Vertrages, die gegen die gute Art und Sitte verstößt.

§ 817
Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten

War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen hat, so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet. Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt, es sei denn, dass die Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand; das zur Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden.

§ 138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

(Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB)

Wenn die zum Beispiel schreiben: Nach Ablauf der Kündigungsfrist verlängert sich im beiderseitigem Schweigen der Vertrag um weitere 50 Jahre, wobei sich der monatliche Beitrag auf 1000€ steigt.

Solange der Preis aber im "gesunden" Verhältnis zur leistung steht, kann man da nichts anfechten.
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Mein Gott, was seid ihr alle so zahm mit diesen Gaunern!
Verständnis über Verständnis, als hätten sie eine schwere Jugend gehabt.

Klar ist doch, dass mit diesem Spruch unbedarfte Leute veranlasst werden sollen, so ein Abonnement abzuschliessen. Gerade unbedarfte Leute, die immer noch nichts von solchen Praktiken gehört haben, und es schwerlich fertigbringen, sich zu wehren, wenn dann die Mahnungen und später die Briefe vom Inkassobüro kommen.

Bei Mietverträgen (wie in #4 aufgeführt) steht die Vertragslaufzeit NICHT in den AGBs, sondern direkt im Vertrag!
Ich möchte fast wetten, dass auch in einer etwaigen Auftragsbestätigung die Laufzeit unterhalb des Bereichs erwähnt wird, den man normalerweise von einer eMail sieht, und dass darin sorgfältig alles vermieden ist, was den Leser zum Weiterscrollen veranlassen könnte.

So die AB überhaupt binnen der Rücktrittsfrist kommt: Dass man die AFB und die Belehrung zum Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen hat, bestätigt man ja bereits bei der Bestellung. Und die Rechnung kommt garantiert erst, wenn die Frist vorbei ist.
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Beantwortet von pmtvindy1851 Einsteiger_in (33 Punkte)
Die Sache ist ja die, dass du im Internet andauernd mit fragwürdigen Angeboten überhäuft wirst. Grundsätzlich kann man bei unseriösen Seiten und Anbietern doch immer von einem "Haken" ausgehen.

Minderjährige sind vom Gesetz her geschützt, und benötigen bei Vertragsschlüssen, die ihnen mit nicht zur Verfügung stehenden, eigenen Mitteln (z.B.: Taschengeld) oder die ihnen in irgend einer Weise langfristige Nachteile/Kosten aufbürgt, die Einwilligung der Eltern/des Gesetzlichen Vertreters.

Geschäftsfähigkeit (§§ 104 - 113 BGB)

Der Gesetzgeber geht einfach davon aus, dass man sich als Erwachsener, voll geschäftsfähiger Mensch vorher genauestens durchliest, was man unterschreibt. Man hatte ja auch immerhin 18 Jahre Zeit, sich in der Konsumwelt zurecht zu finden

So gesehen, weiß ich gar nicht, was du hast. Bevor man das Formular abschicken kann, ist da ein Häkchen zu setzen, wobei man sich mit den AGBs einverstanden erklärt.

Ich hab das jetzt mal ALLES! durchgelesen und es hat maximal 5 Minuten gedauert. Fazit: Wer das als Erwachsener Mensch unterschreibt, ist wirklich selbst dran Schuld.
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Alles gut und schön - aber in den AGBs stehen normalerweise allgemeine Dinge, an denen man sowieso nichts ändern kann. Eine Laufzeit (oder auch einen Preis, wie schon gesehen) in den AGBs zu verstecken, ist in meinen Augen schlicht Betrug, auf jeden Fall Irreführung.

Und wie gesagt: Es gibt eine Menge Leute, die eben (immer noch) zu naiv sind (oder denen es einfach an Grips fehlt) und die darauf hereinfallen werden. Ich meine, das sollte uns, die wir denken können, nicht gleichgültig sein.
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Beantwortet von sue Mitglied (855 Punkte)
Mein Gott, was seid ihr alle so zahm mit diesen Gaunern!

Mir fehlt eher das Verständnis dafür, wie man sich einerseits als mündigen Bürger betrachten kann, andererseits aber Verträge abschließt, ohne zu wissen, welche Leistungen man für sein Geld eigentlich bekommt.

Ich kann es ja noch irgendwie nachvollziehen, wenn man für ein (eigentlich kostenloses) Programm auf Aboseiten landet und sich unbedarft anmeldet, um eben dieses Programm zu bekommen. Bei diesem Angebot hier fehlt aber jede Substanz, "ein Tablet" würde ich (auch wenns nur 20€ sind) so wenig kaufen wie "ein Auto" oder "ein Haus" - oder eben "ein Magazin", denn dahinter kann sich alles von Wendy bis zur Blitz Illu verbergen. Wer sich so gar nicht dafür interessiert, welche Leistung dem Geld gegenübersteht... hats irgendwie nicht besser verdient, ganz unabhängig irgendwelcher AGB.

Dass es sich bei einem Tablet, der für 20€ verschleudert wird um billigste Chinaware handelt (naja, ok, das iPhone wird auch für 7$ in China zusammengeschraubt) würde ich außerdem ebenso voraussetzen wie die Überlegung, dass niemand etwas zu verschenken hat. Könnte man den Vertrag tatsächlich sofort wieder kündigen würde das nur noch mehr gegen die Qualität des Tablets sprechen (der ja der eigentliche Grund für den Vertragsabschluss sein dürfte).


Als Privatperson kann man mW kaum etwas gegen solche Angebote tun, außer sich an den Verbraucherschutz zu wenden (aber Achtung, da warten schon die nächsten Abzocker). Wenn man weiß, welche Magazine zum Download bereitgestellt werden dürften sich allerdings die jeweiligen Verlage dafür interessieren. Vielleicht findet man auch (ohne vorher das Abo abgeschlossen zu haben) einen Mitbewerber, der nach einem freundlichen Tipp gegen die Preismacher GmbH wegen unlauterem Wettbewerb vorgeht.

Gruß
Sue
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Ich bin ziemlich enttäuscht von der neoliberalen Haltung, die hier in mehreren Beiträgen zum Ausdruck kommt. Frei nachformuliert bedeuten einige Beiträge doch nichts anderes als: "Wer sich betrügen lässt, ist selber Schuld."

Es fällt dann nicht schwer, sich davor den Satz denken: "Was ist denn dagegen einzuwenden, wenn jemand unbedarfte Leute zu be_schei_ssen versucht? ..." Und danach den Satz: "Geschieht im ganz recht!"

Vielleicht bin ich für solche Sauereien dadurch sensibilisiert, dass ich selbst einmal (wie Sue wohl recherchiert hat) auf eine Abo-Falle hereingefallen bin. Nun könnte ich mir nötigenfalls nicht nur leisten, so ein Abo zu bezahlen (was ich aber nicht getan habe), sondern auch, mich anwaltlich und gerichtlich zu wehren (was nicht nötig war).

Mir geht es hier um Leute, die nicht in einer so komfortablen Position sind. Ob die sich als "Mündige Bürger" verstehen, mag dahingestellt sein. Über das Tablet waren übrigens tatsächlich keine näheren Informationen zu finden - aber es gibt Dinge, für die auch ein chin. Billigstgerät reicht. Die Zeitschriften waren aber durchaus aufgeführt - ich vermute allerdings, dass die Gauner einfach Artikel aus den freien Online-Ausgaben verwenden.

Noch einmal: Wenn jemand kostenrelavante Angaben wie Preise, Gebühren, Abo-Laufzeit und ähnliches in den AGBs versteckt, dann versucht er, Leute zu betrügen - auf jeden Fall im alltagssprachlichen Sinn.

Wenn es aber juristisch andres aussehen sollte, dann hielte ich eine gesetzliche Klarstellung für dringend erforderlich. (Es sind ja in diesem Zusammenhang Änderungen in Planung oder schon auf dem Wege.) Ich wünschte mir jedenfalls, dass der eine oder andere von euch sich ebenfalls in diesem Sinne äussern würde.
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