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Gefragt in PC-Sonstiges von
Hi Leute,

ich habe ein gebrauchtes Notebook für meinem Kumpel gekauft (ich wollte nicht
schrauben :-).
Mein Kumpel wollte ein Gaming Notebook, also habe ich bei dem
Gebrauchtwarenhändler am ZOB geschaut.
350 €, Win XP, 3 x 2,25 GHz, ... ganz in Ordnung.
Er hat mir dann ein Spiel auf dem Notebook gezeigt und ich habe dann gefragt:
"Funktioniert des wirklich??", "Jaa!" .
Zuhause angemacht, Spiel getartet und zooom -->Bluescrren!!!!
Tja, Hardware is beschädigt.
Und jetzt will der Verkäufer mir die 350 € net wieder geben!!!!!

DARF ER SO WAS???

Thx

14 Antworten

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Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Dass ein Bluescreen auftritt bei einem Spiel und in der Ereignisanzeige "Geräte-Fehler" stehen bedeutet nicht zwangsweise dass ein Hardwaredefekt vorliegt!!
Poste doch mal genau diese Gerätefehler!!
Oftmals sind diese Gerätefehler ein Treiber- oder ein Dienste-Probelm, das sich einfach beheben lässt, Und das ist für den Händler noch lange kein Grund, ein Gerät zurückzunehmen.
0 Punkte
Beantwortet von
und spontan, lese dir beim nächsten mal ein Artikel richtig
durch....
Na, die Antwort hast Du ja schon von Doc-Jay erhalten... ;-)

Und wenn das NB funktioniert (wenn auch nicht mit dem Spiel..) ist doch alles in Ordnung! Den angeblichen Hardwaredefekt bleibst Du uns uns nach wie vor schuldig!

Schänze, der Kauf war in Ordnung - aber der Käufer war völlig überfordert...
0 Punkte
Beantwortet von
ecdit: Schätze...
0 Punkte
Beantwortet von
Man kann doch kein defektes NB verkaufen???
ES FUNKTIONIERT GAR NICHT!!!!
JETZT STARTET ES NICHT EINMAL MEHR!!!!

Ach, ich lass des jetzt meinen Anwalt machen....
...