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Gefragt in Plauderecke von
Guten Abend Community,
da ich mir zur Zeit keinen Anwalt leisten kann, hoffe ich hier den einen oder anderen mit Ahnung von der Materie zu finden. Folgende Situation:
Vor ca 2 Monaten wollten ich und paar Kumpels zu einer Party. Unmittelbar vor Fahrtantritt machte ich mir ein Bier auf, wir fuhren los und ich trank das während der Fahrt weiter. nach ca 1km sprang ein Reh vors auto, ich bremste und wich anscheinend aus und fuhr gegen einen Baum. Da ich recht langsam unterwegs war, blieb es bei minimalem Blechschaden, aber mein Auto wollte nicht mehr so recht. Also rief ich den Adac an. Der Fahrer sagte er müsse die Polizei rufen, da er sich sonst wegen "Beihilfe zur Fahrerflucht" mit strafbar machen würde, da ein Sachschaden entstanden ist(Baum, bisschen RInde ab). Kurz darauf kam die Polizei und ließ mich angesichts meiner leicht angeheiterten Kumpels pusten. Das Ergebnis: ~0,3(kA was für eine Einheit) Atemalkohol. Der Polizist meinte, man müsse das mit 2 multiplizieren um auf den Blutalkoholwert zu kommen. Also hatte ich 0,6 Promille. Da es zu einem Unfall kam und ich über 0,3 Promille um Blut hatte, wurde mein Führerschein eingezogen(wegen $315c StGB, musste ich unterschreiben) und ich müsse mit einer Strafanzeige rechnen. Da 0,6 Promille allerdings mehr als 2 Bier entsprechen und ich zu dem Zeitpunkt nichtmal ein halbes getrunken hatte, verlangte ich einen Bluttest. Wir fuhren ins Krankenhaus und man nahm mir blut ab.
Heute hatte ich das Ergebnis im Briefkasten:0,06 Promille und ich könne mir meinen Führerschein bei der Polizeidienststelle wieder abholen.

nun ists aber so, dass ich neben meinem Studium Pizza ausgefahren habe und die letzten 2 Monate meinem Nebenjob nicht mehr nachkommen konnte, wodurch ca 600 Euro flöten gegangen sind. Kann ich das Geld irgendwie wieder zurückbekommen? Die Reparatur wird die Versicherung bezahlen, doch ich hab 2 Monate umsonst Steuern+versicherung bezahlt und hatte kein Nebeneinkommen.
Und das nur, weil das Messgerät nciht ordnungsgemäß funktionierte.
Lg

24 Antworten

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Beantwortet von
Er hatte 0,06 Promille. Sagt Dir diese Zahl was oder bist Du hier
der hauptamtliche Forums-Troll?

Ich denke der troll bist du. Seit wann kennt er den Wert. Oder hat er
parallel zum Saufen schon gemessen. Und wäre das Reh nicht
gekommen: wie lang hätte er weitergesoffen? Bist zum nächsten Kind?
0 Punkte
Beantwortet von
Danke für alle sinnvollen Antworten, ich werde die Frage bei Gelegenheit mal in dem anderen Forum stellen.
und an alle anderen: habt ihr eigentlich sonst keine Hobbies?
Ich hab nich gesoffen, ich hab mir lediglich ein Bier aufgemacht(und ganz ehrlich, wenn man keine 50 kg wiegt und das erste mal in seinem Leben Alkohol trinkt, hat man durch 1 Bier absolut 0 beeinflussung) als ein Kumpel meinte wir müssen los.
Und ja, mein Ziel war es eigentlich noch 1-2 Flaschen Jägermeister(jenachdem wieviel ich geschafft hätte) zu trinken und anschließend auf Kinderjagd zu gehen, weil ich 21 Jahre alt und damit automatisch im Höchsten maße unreif und verantwortungslos bin und nix anderes als Saufen im Hirn hab.
Check!
lg

ps: Man bekommt das Ergebnis der Blutuntersuchung mitgeteilt
pps: ich wette JEDER von euch Moralaposteln, der-wenn überhaupt-einen Führerschein besitzt, is schonmal unter dem Einfluss von Kopfschmerztabletten oder übermüdet gefahren.
Was meint ihr denn was schlimmer is?
0 Punkte
Beantwortet von
Ich denke der troll bist du. Seit wann kennt er den Wert. Oder hat er
parallel zum Saufen schon gemessen. Und wäre das Reh nicht
gekommen: wie lang hätte er weitergesoffen? Bist zum nächsten Kind?

Entschuldigung, aber das ist völlig wirres Gerede. Was willst Du mit "Seit wann kennt er den Wert. Oder hat er parallel zum Saufen schon gemessen." denn sagen?
Und was ist in Deinen Augen "Saufen"?
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Heute hatte ich das Ergebnis im Briefkasten:0,06 Promille

Das ist der Wert der entnommenen Blutprobe, nicht der Wert zum Zeitpunkt des Unfalls.

Beispielrechnung:
Crash - 00 Min
Schadensbegutachtung + Anruf ADAC - ca. 10 Min, ./. 0,025 Promille
Warten auf Abschleppwagen + Diskussion + Anruf Polizei - ca. 40 Min, ./. 0,10 Promille
Warten auf Polizei + Diskussion - ca. 40 Min, ./. 0,10 Promille
Fahrt zum Krankenhaus + Wartezeit + Blutentnahme - ca. 30 Min, ./. 0,075 Promille
Zwischen Crah und Blutentnahme abgebauter Blutalkoholwert ./. 0,30 Promille
= Blutalkohol zum Zeitpunkt des Unfalls 0,36 Promille

Bereits ab 0,30 Promille ist bei einem Unfall der Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot und Ordnungsgeld mit den entsprechenden Einträgen in Flensburg möglich. Das dies nicht passierte wird eventuell nur daran liegen, dass lediglich der Zeitpunkt des Anrufes beim ADAC durch die Polizei nachweisbar ist, nicht aber die zwischen Unfall und diesem Anruf vergangene Zeit und sich nur deshalb ein rechnerischer Blutalkoholwert unterhalb von 0,3 Promille ergibt.

Nochmal Schwein gehabt würde ich sagen, eine gründlichere Ermittlung zum zeitlichen Ablauf wäre vielleicht zu einem anderen Ergebnis gekommen, falls das mit dem halben Bier von dir etwas untertrieben war.

Schadensersatzansprüche setzen ansonsten eine rechtswidriges Handeln voraus und das liegt in dem Fall nicht vor. Aufgrund der Sachlage, Unfall + von dir selbst bestätigter Alkoholkonsum vor (und während) der Fahrt, lag es noch nicht einmal im Ermessen des Polizisten, den Führerschein einzuziehen oder nicht, er war dazu verpflichtet.

Du hättest unter den von dir geschilderten Umständen allerdings am nächsten Tag die Herausgabe des Führerscheins fordern sollen, denn eine Sicherstellung oder Beschlagnahme darf nur dann erfolgen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen ist. Dies wird bei einer 'freiwilligen' Herausgabe des Führerscheins jedoch nicht automatisch nochmal überprüft, erst wenn dir die Herausgabe verweigert wird und du dagegen ausdrücklich Widerspruch einlegst, ist innerhalb von 3 Tagen nochmals zu prüfen, ob solche sicheren Anhaltspunkte für ein zu erwartendes Fahrverbot tatsächlich vorliegen.

Solch eine nochmalige Prüfung der Sachlage hast du jedoch nie per Widerspruch veranlasst und die Polizei selbst war dazu nicht verpflichtet. Auch deshalb dürftest du mit einer Klage auf Entschädigung für in dieser Zeit entgangene Einkünfte mit einiger Sicherheit keinen Erfolg haben.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von Experte (1.9k Punkte)
Was den RA betrifft; die erste Anfrage ist kostenfrei ... also ...
0 Punkte
Beantwortet von
keinRA:
Was ist denn Dein Problem?
Er hatte 0,06 Promille. Sagt Dir diese Zahl was oder bist Du hier der hauptamtliche Forums-Troll?


KJG17:
Das ist der Wert der entnommenen Blutprobe, nicht der Wert zum Zeitpunkt des Unfalls.

Beispielrechnung:
Crash - 00 Min
Schadensbegutachtung + Anruf ADAC - ca. 10 Min, ./. 0,025 Promille
Warten auf Abschleppwagen + Diskussion + Anruf Polizei - ca. 40 Min, ./. 0,10 Promille
Warten auf Polizei + Diskussion - ca. 40 Min, ./. 0,10 Promille
Fahrt zum Krankenhaus + Wartezeit + Blutentnahme - ca. 30 Min, ./. 0,075 Promille
Zwischen Crah und Blutentnahme abgebauter Blutalkoholwert ./. 0,30 Promille
= Blutalkohol zum Zeitpunkt des Unfalls 0,36 Promille

Bereits ab 0,30 Promille ist bei einem Unfall der Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot und Ordnungsgeld mit den entsprechenden Einträgen in Flensburg möglich.


Sonst noch Fragen, keinRA? Ich würde so jemanden in Grund und Boden klagen, wenn ich oder ein Mitfahrer zu Schaden gekommen wäre, weil jemand sogar noch während der Fahrrt Alkohol konsumiert...

Wenn ihr abhängig seid, fahrt gefälligst Dreirad!
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Beantwortet von
Mach dich nich lächerlich. Nach nem halben Bier bei knapp 90kg haste keinerlei Rechtsgrundlage mich zu verklagen.
Ich wette die, die am lautesten brüllen bauen selber genug scheiße
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Beantwortet von
Die Wette hast Du verloren...

Im übrigen hast Du wohl Antwort 14 nicht gelesen.

Versuchs einfach nochmal.
0 Punkte
Beantwortet von
Doch hab ich gelesen. Lustigerweise lernt man in der Fahrschule, dass man (abhängig von Geschlecht und Menge an Blut im Körper), nach einem großen Bier ca 0,25-0,3 Promille hat.
Ich bin männlich, schwer und hab ein halbes getrunken.
Antwort 14 sind Spekulationen. Tatsächlich lag zwischen unfall und Blutentnahme ca 1 Stunde. In einer Stunde werden ca 0,1 Promille abgebaut. Vom Trinken bis es im Blut ist, vergehen auch nochmal 15-30 min.

Im schlimmsten Fall hatte ich 0,2
Buuuuh..böse. Schonmal 3 Tage alten Apfelsaft oder Hustensaft getrunken? is das selbe!
0 Punkte
Beantwortet von
Antwort 14 sind Spekulationen.


Das ist Unfug.

Leute, ihr seid auf der Bahn nicht allein unterwegs. Also verhaltet euch gefälligst so, dass niemand anderes zu Schaden kommt. Alkohol während der Fahrt (und in zu großen Mengen vorher) ist ein absolutes NoGo.
...