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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,
ein Kumpel und ich wollten heute nach Ägypten fliegen. Ich habe den Flug per
Telefon gebucht und trotz dass wir über Gültigkeiten des Passes bzw
Personalausweises geredet haben, wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass mein
Pass noch mindestens 2 Monate gültig sein musste. Als wir gerade eben am
Flughafen die Tickets abholen und bezahlen wollten, wurde mir die Ausgabe des
Tickets verweigert, da mein Pass am 28.3.12 abläuft und ich damit nicht nach
Ägypten einreisen kann. Bezahlt haben wir bisher noch nix, allerdings rechne ich mit
Forderungen des Reiseunternehmens. Was ist jetzt die schlauste Vorgehensweise,
um den schaden so gering wie möglich zu halten? Ich habe eine
Familienreiserücktrittsversicherung und eine bekannte Ärztin, die mir ein Attest
ausstellen würde(als Begründung wieso wir die Reise nicht antreten konnten).
Nun ist die Frage, ob mein Kumpel, der keine Versicherung hatte, ebenfalls das
Geld zurückbekommen würde, da wir die Tickets im Doppelpack gebucht haben
und ich nun eben nicht reisefähig war, oder Möglichkeit 2, dass wir uns weigern zu
bezahlen, weil ich trotz dass ich die Gültigkeitsdauer meines Passes erwähnte,
nicht darauf hingewiesen wurde, dass es mit dem nicht geht(oder ist das mein
eigenes Verschulden?).
Mit freundlichen Grüßen

10 Antworten

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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

bei einer Reise nach Ägypten muss nach den aktuellen Einreisebestimmungen der Reisepass noch 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein, nicht 2. Du kannst sogar von Glück reden, dass dein Pass nicht noch 2 Monate länger gültig ist und du dein Ticket dann bekommen hättest. Mit dieser Restgültigkeit würdest du jetzt in Ägypten nach einer Möglichkeit für den Rückflug suchen, denn spätestens beim Ausstellen des Einreisevisums wäre das aufgefallen.

Es sei denn, du hättest deinen Personalausweis mit einer entsprechenden Restgültigkeit und zufällig auch noch ein Passbild für eine in Ägypten dann auszustellende Einreisekarte dabei gehabt. Dann wäre nämlich eine Einreise wiederum doch möglich gewesen.

Die Verweigerung der Herausgabe des Tickets erfolgte also auf der Grundlage falscher Informationen dieses Mitarbeiters am Schalter und du selbst konntest ja nicht wissen, ob sich die Einreisebestimmungen seit dem Buchungsgespräch eventuell geändert haben und eine Einreis tatsächlich nur noch mit Pass möglich ist. Sofern dich dieser Mitarbeiter nicht auch nach deinem Ausweis gefragt hat, würde ich jetzt umgekehrt das Reiseunternehmen für die zu Unrecht verweigerte Herausgabe der Tickets und den deshalb geplatzten Urlaub haftbar machen. Und zwar sofort, noch bevor die ihrerseits eventuell eine Forderung aufmachen.

Wenn ihr nicht gerade getrennte Zimmer gebucht hattet sollte es auch logisch sein, dass auch dein Freund die ja gemeinsam gebuchte Reise erst gar nicht angetreten hat. Ihr sollte also das Schreiben zusammen aufsetzen und beide unterschreiben.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Ich hatte kurz vor meinem 16. Geburtstag Pass und Perso gleichzeitig beantragt, beides läuft am 28.3.12 ab.

Da wir last minute gebucht hatten, wurden die Tickets am Flughafen hinterlegt. Die Damen am Schalter hatten nichts mit dem Reiseunternehmen am Hut, laut ihrer Aussage wären sie allerdings für meinen Rückflug verantwortlich, wenn sie mir mein Ticket aushändigen und ich nicht in Ägypten reingelassen werde.
Die Tickets hatten wir also zu keiner Zeit in der Hand, da ich am Schalter auch gesagt habe, dass ich hier keinen Cent bezahlen werde.
Sie meinten, dass ich als Reisender mich selber erkundigen muss, wie die Einreisebestimmungen sind. Nun ist das aber mein erster Urlaub außerhalb der EU und mir hat niemand gesagt, dass der Pass länger als die Reise gültig sein muss. Ich bin natürlich auch nicht auf die Idee gekommen dazu irgendwas rauszusuchen, wieso auch, für mich war das logisch, dass mein Pass bis zur Ausreise gültig sein muss und fertig.
Die Dame ausm Reisebüro, die die Reise für mich gebucht hat, sagte noch, dass(sofern ich mit dem !!!Personalausweis!!!! reisen will) er noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Ich daraufhin "nein, ich reise mit meinem Pass". Spätestens an dieser Stelle hätte sie mich doch darauf hinweisen können, oder?
Klar schützt unwissenheit vor strafe nicht, aber wenn ich eine Reise buche, dann nehme ich eine Dienstleistung in Kauf und für mich gehört es dazu, dass mir sowas gesagt wird.


Allerdings stehen für mich jetzt nur die 2 Optionen im Raum,
a)ich versuch es auf dem rechtlichen Weg, aber ich denke, dass das Reiseunternehmen im Recht ist, wenn auch meiner meinung nach nicht im "moralischen Recht"

b)Ich lass mir ein Attest ausstellen dass ich flugunfähig war und büße eventuell das Geld von meinem Kumpel ein, da er nicht versichert war(klar ist das logisch, dass er nicht alleine reisen wird, aber genauso logisch ist es für mich, dass mich das reisebüro über die bestimmungen aufklärt).

Wenn ich mich für eine der beiden Varianten entscheide, gibts kein zurück mehr, ich kann schlecht sagen, dass ich am Schalter stand, kein Ticket bekam und plötzlich krank wurde.


Das ist bloß alles verdammt traurig, wir sind Studenten, drehen jeden Cent 3 mal um, meine Mutter schenkte mir noch etwas geld für die Reise zum Geburstag, man freut sich riesig drauf und bekommt aufm Flughafen eine in die Fresse, sitzt nun in Deutschland und weiß nich weiter-.-
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Beantwortet von wasserratte Mitglied (119 Punkte)
hallo fabian,

die dame am schalter hätte dich auch zur flughafenpoöizei schicken können. da hättest du ein vorübergehendes dokument bekommen, was du nach deinem rückflug wieder abgeben musst. hab das bei einem anderen passagier mitbekommen, als ich nach ägypten geflogen bin. der hat ein vorübergehenden ausweis bekommen und durfte mitfliegen.
ist natürlich schade, dass ihr nicht fliegen durftet. ägypten ist echt klasse.

lg wr
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Beantwortet von
Laut Aussage der Dame an der Ticketausgabe akzeptieren die Ägypter keine vorläufigen Dokumente.
Zitat "Tja, da kann man nix machen, für Sie endet Ihre Reise hier, aber machen Sie sich nix draus, das Problem haben wir hier jeden Tag".
-.-

Das schlimme ist, dass man in die Türkei mit einem bereits 1 Jahr abgelaufenen Pass einreisen darf(klar, dokument ist ja da) aber nach Ägypten noch einen noch länger gültigen braucht. Auf dieser Welt ist man nur ein Stück Papier mit paar Zahlen drauf :(
0 Punkte
Beantwortet von
also ich hab gerade im internet geschaut, die ägypter akzeptieren keinen vorläufigen Personalausweis, wohl aber einen vorläufigen Reisepass.
Weiß jemand ob vorläufige Reisepässe am Flughafen Leipzig/Halle ausgestellt werden? Laut google werden die von der Bundespolizei ausgestellt, die ist am Flughafen vertreten.
Wenn das der Fall ist, muss ich Dienstag mitm Anwalt reden, ob ich da irgendwas machen kann.

Ich hab auch meinen Kumpel als Zeuge, auf mehrmalige Nachfrage ob man garnix machen kann, wurde mir gesagt, dass es keine Möglichkeit gibt, auch keinen vorläufigen. Da ist jetzt die Frage, ob ich mir einen hätte holen müssen und dann auf Video festhalten, wie mir die herausgabe des Tickets verweigert wird, oder ob das auch so geht.
Ich werde euch mal auf dem laufenden halten, was mein Anwalt dazu meint(falls es hier jemanden interessiert :) )
Liebe Grüße
0 Punkte
Beantwortet von wasserratte Mitglied (119 Punkte)
also ich war 2007 und 2008 in ägypten und da ging das noch mit dem vorläufigen pass oder ausweis. entweder hat es sich seit dem geändert oder die dame wusste es nicht.
aber was bei dir rauskommt, würde mich schon interessieren, also bitte halt uns auf den laufenden.... danke

lg wr
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

ein vorläufiger Personalausweis darf maximal für die Dauer von 3 Monaten ausgestellt werden. Deshalb wurde er zu einer Zeit, wo in Ägypten noch die 2-Monats-Regelung bzw. 3-Monatsregelung ab Datum des Visums galt, akzeptiert, jetzt aber nicht mehr.

Selbst wenn du erst am Mittwoch oder Donnerstag-Vormittag gebucht hättest, wäre immer noch Zeit gewesen, am Wohnort einen neuen europäischen Reisepass und gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Der grüne, für 12 Monate gültige vorläufige Reisepass wird i.d.R. sofort ausgestellt, in kleineren 'Ämtern' spätestens bis zum nächsten Tag und damit hätte es keine Probleme gegeben. Du hättest doch besser hinhören und ggf. nochmal nachhaken sollen, denn dass die Dame im Reisebüro zwar über die 'Mindesthaltbarkeit' der Pass-Alternative Personalausweis, aber nicht über die des Reisepasses informiert haben soll, würde auch dir wenig glaubhaft erscheinen, wenn dir das jemand erzählt.

Falls es zeitlich noch passt könntest du natürlich auch im Reisebüro nochmal bzgl. der gleichen oder einer vergleichbaren Reise beim gleichen Veranstalter nachfragen. Mit der Begründung, dass du wegen einer Erkrankung eine Flugreise zu diesem Zeitpunkt auf ärztliches Anraten nicht antreten solltest, aber sie nun gerne nachholen würdest. Unter der Maßgabe, dass dann für euch keine Kosten für die leider nicht angetretene Reise anfallen. Eventuell kann sie ja einen entsprechenden Deal mit dem Veranstalter aushandeln, aber deinen grünen Reisepass solltest du bis zum Tag des Abflugs dann natürlich haben. ;0)

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo! Wir wollen auch am 07.04.12 nach Ägypten 2+2 aber Heute habe ich fest gestellt das vorläufige Pass von meine dreijährige Sohn nur bis 16.06.12 gültig ist, jetzt ist die Frage , dürfen wir fliegen nach Ägypten oder nicht?
0 Punkte
Beantwortet von
steht doch alles oben schon
der Reisepass noch 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein

Rechnen kannst ja selbst, oder?
0 Punkte
Beantwortet von
Also,
die ADAC Reiserücktritt will nicht bezahlen, weil irgendeine Popelklausel nicht zählt(hab mir vom Arzt einen Krankenschein geholt),(hat eigentlich irgendeine versicherung schonmal keine Probleme gemacht und freiwillig bezahlt?!)
Das Reisebüro streitet alles ab, wir haben nie über Gültigkeiten geredet. blah.
Summa sumarum: ich muss die Reise bezahlen...


Grüße
...