Hallo Martin,
viele der Cafes, Bäckereien oder kleineren Hotels werden vermutlich noch nicht einmal wissen, dass sie über ihren HotSpot Telekommunikationsdienste anbieten und deshalb auch zu solchen Aufzeichnungen gesetzlich verpflichtet sind.
Ich hab mal gestern Abend in meiner Mittwoch-Stammkneipe nachgefragt, wie die das mit ihrem HotSpot handhaben. Die Inhaberin erzählte mir dann, dass sie die ganze Sache zunächst als für sie nicht zutreffend angesehen hat, da sie ja kein Geld für ihr WLAN-Angebot nimmt. Bis ihr mal eine kostenpflichtige Abmahnung ins Haus schneite, erst dann hat sie sich über die Rechtslage richtig informiert.
Jetzt läuft das alles über einen externen Dienstleister, die HotSpot-Nutzer bekommen also erst einen Zugang zum Internet freigeschaltet, wenn sie ein paar Benutzerdaten eingegeben und die Nutzungsbedingungen (AGB) bestätigt haben, welche z.B. auch jegliche illegalen Internet-Aktivitäten über diesen Zugang strickt untersagen. Die Stamm-Kunden haben sich schnell daran gewöhnt und die HotSpot-Laufkundschaft bekommt bei der Frage nach dem WPA-Schlüssel einen kleinen Merkzettel in die Hand gedrückt, in welchem das Anmeldeverfahren kurz erläutert wird. Um mehr braucht sie sich dann nicht mehr zu kümmern.
Mit dem Kostenfaktor hatte sie zunächst auch ein Problem, sich die ganze Sache dann aber so 'schöngerechnet', dass sie ja eigentlich nur jeden Tag aus dem Trinkgeld der HotSpot-Nutzer insgesamt etwa 1 Euro, bei ihr 5-10 Cent je Nutzer, in eine HotSpot-Sparbüchse abdrücken muss, um die anfallenden Kosten abzudecken. Auf einen Tag bezogen tut so ein 'Opfer' ja nicht wirklich weh, im Gegensatz zu einem höheren Betrag welcher ggf. einmal im Jahr aus den laufenden Einnahmen beglichen werden muss. Auf meine Frage, ob sie es auch tatsächlich so handhabt, hat sie mir die mit 'WLAN' gekennzeichnete Büchse neben der Bon-Kasse gezeigt, ansonsten aber nur gegrinst. Das kann man jetzt als 'Ja' interpretieren, aber auch als 'schöne Idee, leider nicht konsequent umgesetzt'.
Gruß
Kalle