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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,

ich muss mir mal "Luft" machen - die ganze Geschichte ist einfach
unglaublich .....

Vor ca. 3 Monaten habe ich bei einem Auktionshaus eine Ware zum
Preis von ca. 260,- € verkauft, gezahlt wurde über einen Online-
Zahlungsservice.

Nach meiner positiven Bewertung für den Käufer kam innerhalb der
nächsten Stunde eine negative Bewertung von diesem zurück, mit
dem Hinweis ich sei ein Betrüger, die Ware sei gefälscht.
Ca. 10 Minuten später hat dieser den Vorgang an das Auktionshaus
übergeben mit der Bitte um Klärung.

Ich habe massenhaft Emails mit Betrugsvorwürfen und massiven
Drohungen erhalten.

Anmerken muss ich, dass der Käufer weit über 1000 positive
Bewertungen hat, aber sein Profil auf "privat" steht !!

Diese Ware war 100%-tig echt - des Friedens willen habe ich
angeboten diese zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Doch der Käufer wollte was ganz anderes: Originalware und
Schadenersatz in vierstelliger Höhe.

Ich bin dann also zum Anwalt gegangen und habe diesem die
Sache übergeben.

Nun - nach gut 3 Monaten - hat das Auktionshaus den Fall
geschlossen, mir Recht gegeben ( der Käufer hat wohl auf keine
Anfrage des Auktionshauses reagiert ) und das Geld freigegeben.

Einige Tage später habe ich auf dem Kontoauszug des Online-
Zahlungsservice gesehen, dass de Käufer das Geld zurückgezahlt
wurde. Nach telefonischer Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass dem
Auktionshaus ein interner Fehler unterlaufen sei, so dass auch dem
Käufer der Preis erstattet werden mußte.

Ich dachte ich bin in einem falschen Film - der Käufer hat die Ware
und sein Geld zurück !!

Hallo .... ( grrrrrr ) das ist doch wohl eine Unverschämtheit.

Und die negative Bewertung wird nicht gelöscht, da das ja den
Grundsätzen wiedersprechen würde.


Wo bitteschön ist denn der Verkäuferschutz ..... ??????

2 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von
Wurde den vom Käufer bewiesen das es sich um eine Fälschung handelt ?

Da ja mit der Auktion bzw. Verkauf ein Vertrag abgeschlossen worden ist würde ich die Sache an einen Anwalt geben, dann dauert die ganze Geschichte nochmal länger aber am Ende sollte doch das richtige Ergebnis rauskommen.

Wurde das Geld wieder von dir eingezogen ?
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

man muss immer zwischen moralischem und juristischem Recht unterscheiden. Das moralische Recht wird allerdings oftmals auch durch eine etwas subjektiv eingefärbte Sicht der Dinge eingetrübt und dadurch dann etwas fragwürdig. Deshalb entschuldige bitte, wenn ich die Objektivität der Darstellung dieser Geschichte durch dich jetzt etwas anzweifele, aber wenn sie auch unter objektiven Gesichtspunkten so Bestand hätte, würde der in Phase 1 bemühte Anwalt auch wissen, dass in diesem Fall nicht sein Mandant seine Rechnung zu bezahlen hätte.

Der 'Online-Zahlungsservice' haftet natürlich für rein interne Fehler bei der Abwicklung eines solchen Auftrags und kann die Konsequenzen aus solch einem internen Fehler auch nicht einfach auf die Kunden abwälzen. Es mag zwar sein, dass dies zunächst einmal versucht wird, aber auf eine Zivilklage würde man es in so einem Fall bestimmt nicht ankommen lassen.

Das weiß auch dein Anwalt und wenn er hier nicht mehr mitspielen möchte, dann eigentlich nur deshalb, weil seine Rechnung dafür mit ziemlicher Sicherheit deinen finanziellen Schaden noch erhöhen würde, obwohl er ja genau den von dir abwenden sollte.

Gruß
Kalle
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