Hallo,
da Du im Kleingarten nur Pächter und nicht Eigentümer sein kannst,
musst Du dich an die geltenden Vorschriften des entsprechenden
Verbandes halten. Falls Dir der Vorstand des Vereins keine Regeln
auferlegt hat, bist du immer noch Verpflichtet, der Sorgfaltssicherung,
MINDESTENS nach VDE0100, heute gibt dazu passende EU-Richtlinien,
eine Absicherung vorzunehmen. Da Du ja selber gesagt hast, deine Schüssel ist gut über Dachkante, also höchster Punkt im unmittelbaren
Gelände, sind Dir eigentlich schon 16mm² mit einem Bodenanker mit
mindestens 0,9mtr. Einschlagtiefe zu empfehlen.
Denke daran, dass Du im Ernstfall durch nicht gesicherte Einrichtungen,
für Schäden die durch deine Anlage ins nähere Umfeld gelangen, voll
haftbar gemacht werden kannst.