Hallo, du musst in deinen Unterlagen die dazugehörige AGB finden und da steht wie das mit den Leistungen aussieht- meistens steht es in %, garantierte Leistungsverfügbarkeit oder so.
Ich glaube nicht, dass du nach ein paar stündigen Ausfall irgendwelche Ansprüche wegen Vertragsbeendigung (das wäre dann eine) hast.
Was du aber machen kannst, dann schön immer notieren und sofort dich an den Störungsdienst wenden.
Mag sein, dass bei dir wirklich ein Problem an der Leitung gibt, aber das müsste sich noch klären.
Wenn ich das alles vorher gewusst hätte, so würde ich meinen analogen Anschluss noch haben.
VoIP ist kein Novum mehr und mittlerweile wurde es durch die unterschiedlichsten Medien rauf und runter durchgenommen.
Es ist keine einheitliche Leistung, sprich beim jeden Anbieter die gleiche Funktionalität.
Und es ist immer noch als eine Ergänzung zu betrachten.
Vor allem diejenigen die auf die gut funktionierende Telekommunikation angewiesen sind, sollten sich da genau überlegen.
Zu gute muss man erwähnen, dass Dank AVM kann man ABs und FAX-Geräte am VoIP fahren.
OK die Provider haben da ebenfalls was getan;-)
mfg