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Gefragt in Plauderecke von latrodectus Experte (1.1k Punkte)
Hi,

ich ziehe in den nächsten 3 Wochen mit meinem Laden in einen wesentlich kleineren Laden um. Leider habe ich dort so gut wie keinen Lagerplatz mehr (den ich auch fast nicht benötige, da ich nur noch Fernwartungsverträge für PCs mache (Fehlersuche und Optimierungen)). Dennoch ist der Platz aber MEHR wie ausgereizt.

Nun zu dem Problem.
Ein Kunde, der in die Türkei ausgewandert ist, hatte am selben Tag 4 grosse Karton zu mir in den Laden gebracht, weil ihm die keiner unterstellen wollte - nicht einmal die Familie von ihm. Das war im Februar. Ein Freund von ihm wollte die Kisten dann holen, um diese bei sich im Keller zu bunkern. Abgeblich war er im Urlaub, und die Kisten sollten nur 2 Wochen bei mir stehen. Das Handy ist aus (Deutsche Nummer, wahrsch. einfach in der Schublade wegen den Kosten) und ich erreiche ihn nicht. Adresse habe ich keine.

So .. .nun hab ich aber WIRKLICH keinen Platz für seine Kisten.
Ich habe überlegt diese einfach auf die Strasse zu stellen, zu entsorgen oder was auch immer ... keine Ahnung was da drin ist.
Am ende heisst es, da war ein teures Goldarmband drin, und es kommt zur Klage ... was dann?
Ich kann die echt nicht hier brauchen!

Liebe Grüsse:
Tammy

14 Antworten

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Beantwortet von Experte (1.9k Punkte)
Guck rein, mach ne Liste, MIT Zeugen, frag zur Not einen RA - bei mir wären die Kisten aber schon weg; 2 Wochen sind keine 6 Monate.
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Beantwortet von
Hast du ne Adresse von dem? Vllt auch ne deutsche? Per Einschreiben anschreiben und mit Frist um Abholung bitten, weil sonst die Entsorgung droht.

Habt ihr einen schriftlichen Vertrag, dass du die Kisten bei dir Unterstellst?

Würde vor Entsorgung auch reinschauen, was drin ist. Vllt kannst du ja noch was davon gebrauchen. Quasi als Entschädigung bzw. Lagerkosten.
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Beantwortet von
hallo, vertrag hin, vertrag her.
auf jedem fall versuche mit ihm kontakt zu aufnehmen, wenn es mit dem einschreibebrief gehen würde, wäre gut.
hauptsache, dass du belegbar was unternommen hast.
ok, es könnte sich ebenfalls herausstellen, es ist nur vergessen worden.
sowas weißt man ja vorher nicht.
kommt dazu, dass du es entsorgen wirst, siehe dir vorher mit einer begleitenden person das alles an.
mache eine zusammenstellung, vielleicht noch ein paar bilder, wenn natürlich das zeug in übersichtlicher menge vorliegt.
was bei dir etwas komplizierter ist, du schreibst kunde, also keine privatperson , ein bekannter und so weiter.
grundgesetzlich ist man für sachen die in obhut angenommen wurden, bis zu der rückgabe verantwortlich.
sowas ist richtig rechtlich geregelt, daher solltest du dich dementsprechend beraten lassen.

mfg
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Beantwortet von
grundgesetzlich - grundsätzlich...
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Tammy,

juristisch bist du einen Verwahrungsvertrag eingegangen und musst theoretisch die Sachen so lange aufbewahren, bis sie abgeholt werden bzw. einvernehmlich eine andere Vereinbarung, z.B. Übergabe an Dritte zur weiteren Verwahrung, getroffen wird. Im Prinzip gab es diese Vereinbarung auch, nur dass dieser Dritte (Freund) nie gekommen ist, um die Sachen abzuholen. Wenn er dir noch nicht einmal den Namen dieses Freundes genannt hat, ist ohnehin zweifelhaft, ob es solch einen Abholauftrag überhaupt gab, aber nur wenn du das beweisen könntest, wäre der 'Vertrag' von vornherein nichtig, da er dann ja 'erschwindelt' wurde. Formaljuristisch hättest du die Sache jedenfalls 30 Jahre am Backen, denn erst dann würde ein Anspruch auf Herausgabe dieser Sachen verjähren.

Eine juristisch mögliche Kündigung des 'Verwahrungsvertrags' per Einschreiben an die letzte bekannte Anschrift bringt dir jedenfalls nichts. Voraussetzung der Wirksamkeit einer solchen Kündigung ist ja, dass sie in den 'Machtbereich' des Empfängers gelangt und dazu müsste ihm zumindest eine entsprechende Benachrichtigung zur Abhlolung des Einschreibens an seinem tatsächlichen Aufenthaltsort zugestellt werden.

Bei allem, was du offiziell unternimmst um ihn zu finden, trägst du jedenfalls das Kostenrisiko. Schon die Nachfrage beim Meldeamt, ob dort die neue Anschrift bekannt ist, kostet Gebühren und bringt bei einem Umzug ins Ausland vermutlich auch nichts. Auskünfte über den Inhaber der Handy-Nr., seine Anschrift und/oder Bankverbindung wird dir als Privatperson nicht erteilt, damit müsste ein Anwalt beauftragt werden und der macht das nicht umsonst. Gut möglich, dass auch dem Mobilfunkanbieter und der Bank die aktuelle Adresse nicht bekannt sind, solange es keine Probleme mit dem Konto gibt, kümmern die sich nicht wirklich darum. Vielleicht gelingt es dir anhand des Nachnamens über das öffentliche Telefonverzeichnis einen Familienangehörigen zu finden, aber wenn die Familie die Einlagerung der Kartons abgelehnt hat, wird sie dir eventuell auch nicht sagen können oder wollen, wo bzw. wie der Eigentümer der Kartons momentan erreichbar wäre.

Du müsstet also erst einmal Geld investieren um den Eigentümer der Kartons zu finden, der dir dann ggf. mitteilt, dass sich der Aufwand eines Transports in die Türkei einfach nicht lohnt und du das Zeug wegschmeißen sollst. Immerhin hättest du dann aber eine Anschrift, unter der du ihn in einem Zivilprozess auf Erstattung der dir für diese Einigung entstandenen Kosten verklagen könntest. Damit müsstest du dann aber auch wieder einen in der Türkei zugelassenen Anwalt beauftragen und vermutlich auch vorab bezahlen.

Trotz deiner sonstigen moralischen Prinzipien solltest du mal gründlich darüber nachdenken, was denn beim Zustandekommen dieses mündlichen 'Verwahrungsvertrags' konkret besprochen wurde.

War es nicht so, dass du die Kartons nur unter der Bedingung zur vorläufigen Verwahrung angenommen hast, dass sie spätestens in einem Monats wieder abgeholt sein müssen und nach Ablauf dieser Frist von dir einfach entsorgt werden können? Und war Herr X nicht offensichtlich mit dieser Bedingung auch einverstanden, weil er ja sonst die Kartons gleich wieder mitgenommen hätte?

Da die Sachen auch nach 6 Monaten noch nicht abgeholt waren und für dich Herrn X in dieser Zeit auch nicht erreichbar war, hättest du die Kartons dann ja vereinbarungsgemäß entsorgt. Eventuell hat sich ja Herr X dann auch deshalb nicht mehr bei dir gemeldet, weil er ja aufgrund dieser Vereinbarung der Meinung war, dass die Kartons mit seinem Kram ohnehin nicht mehr existieren. ;o)

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
Mir drängt sich der Verdacht auf, dass es sich um die in den Kartons befindlichen Dingen günstigstenfalls um Hehlerware, villeicht sogar um Material mit terroristischem Hintergrund handeln könnte, aber vielleicht habe ich ja auch nur zuviel Nachrichten mitbekommen.

Ich würde das Zeug jedenfalls sofort zur nächstgelegenen Polizeidienststelle bringen, aber ganz langsam - möglicherweise habe ich aber auch nur zuviel Nachrichten gehört und Hitchcock geguckt ...
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Beantwortet von Experte (1.9k Punkte)
Mal andersrum, was passiert, wenn Du etwas einlagerst für 2 Wochen und das Zeug nach 6 Monaten nciht abgeholt hast ???

Drum ... wer sich so verhält, hätte bei mir verloren, Recht hin oder her.
Und es hieß ja, keine Kontaktdaten bekannt.
Drum sagte ich ja, frag n RA, die Erstberatung kostet ja nichts.
Und: auch habe ich wie Hikos zuviel an Nachrichten und TV gesehen, daß ich nichts sauberes dahinter vermuten würde. Polizei ?

Allerdings - weisst Du denn, wo die Familie wohnt? Dann hin und stell denen den Dreck vor die Haustür.
Ja, so ist das, wenn man Gefallen vergibt an gewisse Kunden, die sowas nicht so genau nehmen ... drum macht man sowas auch nicht ...
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Beantwortet von latrodectus Experte (1.1k Punkte)
@KJG17:

Das kommt mir teilweise schon sehr bekannt vor was Du geschrieben hast, dachte allerdings nicht, das es im Privatbereich auch so läuft.

Ich horte seit 1998 insgesamt über 35 PCs, und zahle dafür einen Mietplatz seit 2009, da ich diese laut notariellem Ratschlag nicht entsorgen darf, da es nicht mein Eigentum ist. Diese PCs wurden zur Reparatur gebracht (IMMER vorherige Kostenabsprache!), aber beim schlendern durch den Media-Markt oder das Internet, haben sie dann einen neuen gesehen - und sich bei mir nicht mehr gemeldet.
Seit 2009 habe ich den Passus drin, den die Leute unterschreiben müssen, das nach 6 Monaten das Gerät zu meinen Gunsten verwertet wird, und Stellplatzgebühr von 5€/Monat fällig werden. Trotzdem gibt es immer noch (aber wesentlich weniger Kunden) die ihr Gerät nicht abholen. Nur das ich es jetzt entsorgen kann.

Ich weiss nur, das er einen Bruder hier in Berchtesgaden hat, aber dieser unternimmt rein gar nichts, und gibt mir auch keine Kontaktdaten. Aber wenn ich DEM das Zeug einfach ohne Empfangsbestätigung vor die Tür stelle, wird der sagen das er von nichts weiss - dann kann ich das auch gleich entsorgen - da hab ich wohl den selben Ärger. In den Kisten ist angeblich Zeugs für Deutschland, da er sich einmal im Jahr für 3 Monate hier einmietet in einem Hotel. Was mich nur wundert ... er ist sonst ein recht hilfsbereiter (aber schwieriger) Mensch, aber KEINER, nicht mal sein eigener Sohn, der hier irgendwo wohnt, stellt ihm die paar Kisten unter. Ich würde ja nix sagen wenn ich den Platz hätte - aber damit ist es eben jetzt vorbei!

Wäre ich eine falsche Person, könnte ich ja behaupten, das die Ware abgeholt wurde - und somit steht aussage gegen aussage. Aber das ist nicht meine Art.

@Hikos ... yuchu... ein alter Hitchkok ... und in der letzten Sekunde sogar auf Tschechisch ;) dobře! Můj druhy domov ;)

Liebe Grüsse:
Tammy
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Tammy,

es war mir schon klar, dass du mit meinem Lösungsvorschlag eine moralisches Problem haben würdest, er entspricht auch nicht unbedingt meiner Art. Aber wenn jemand meine Gutmütigkeit dermaßen schamlos ausnutzt, könnte ich meine Skrupel schon mal überwinden und es auf eine Konfrontation ankommen lassen, bei der dann Aussage gegen Aussage steht.

Da dir ja zumindest der Bruder bekannt ist und dieser von der Geschichte offensichtlich auch Kenntnis hat, würde ich ihn per Übergabe-Einschreiben dazu auffordern, die aktuelle Anschrift seines Bruder innerhalb 1 Woche herauszugeben, unter dem Hinweis, dass die nächste Aufforderung sonst per Anwalt-Schreiben erfolgen würde, für welches er dann die Kosten zu tragen hätte. Keine Ahnung, ob das tatsächlich möglich wäre, aber auch dieser Bruder wird das nicht unbedingt wissen und eventuell dann die aktuelle Anschrift oder sonstige aktuelle Kontakt-Daten (Telefon, E-Mail) doch herausrücken.

Mit den Uralt-PCs verhält es sich etwas anders, diese wurden ja offiziell an deine Firma übergeben und das ist bestimmt auch noch über Geschäftsunterlagen bei dir bzw. den Kunden belegbar.

Ich würde jetzt Rechnungen über die noch nicht verjährten Einlagerungs- und sonstigen Bearbeitungskosten ausstellen, bei Nichtzahlung einmal eine Mahnung schreiben und nach Verstreichen der darin gesetzten Nachfrist sofort ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Diese Vorgehensweise kannst du auch in einem 'Beipack-Zettel' zur Rechnung ankündigen, ebenfalls, dass weitere Rechnungen folgen werden, solange die Rechner noch nicht wieder abgeholt sind, bzw. der Verzicht über das Eigentum an diesem Rechner per Ende des aktuellen Einlagerungs-Monats schriftlich erklärt wurde. Wie schon gesagt, Eigentumsansprüche verjähren eigentlich erst nach 30 Jahren und so lange könntest du theoretisch die Eigentümer auch mit den Verwahrungskosten ihres Eigentums belasten, welches sie vertragswidrig nicht wieder in ihren Besitz genommen haben. Ich glaube jedoch nicht, dass es einer dieser Kunden auf ein gerichtliches Mahnverfahren ankommen lässt, wenn das Anschreiben zur Rechnung zwar höflich, aber dennoch entschieden formuliert ist.

Gerichtliche Mahnbescheide gibt es in jedem besseren Schreibwarenladen bzw. können auch online erstellt und ausgedruckt werden. Dazu braucht es keinen Anwalt, auch nicht für die Einreichung beim Amtsgericht. Den Anwalt benötigst du frühestens bei einem Widerspruch, sofern sich das jemand traut. Wird innerhalb der Frist kein Widerspruch eingelegt und auch nicht gezahlt, kannst du auch selbst sofort einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bewirken und diesen an den zuständigen Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung übergeben lassen. Zumindest deine Firmen-Kunden kennen diesen Ablauf vermutlich und werden es schon angesichts der damit verbundenen zusätzlichen Kosten, bestimmt nicht darauf ankommen lassen.

Ansonsten würden sich eventuelle Schadensersatzforderungen für von dir 'rechtswidrig' verschrottete Rechner immer nur nach dem Wert richten, welcher im Allgemeinen aktuell bei einem Verkauf erzielt werden könnte. Betriebswirtschaftlich sind diese Rechner ja alle schon abgeschrieben und auch ersetzt. Unter diesem Gesichtspunkt könnte allerdings auch ein Kunde der Zahlung der berechneten Einlagerungskosten zumindest teilweise widersprechen, da ja wiederum du gesetzlich zur Minderung des ihm daraus entstehenden Schadens verpflichtet bist. Übersteigen die jeweiligen Einlagerungskosten inzwischen den Wiederverkaufswert eines Rechners, und der reduziert sich ja fast täglich, bist du eigentlich sogar gezwungen ihn zu verschrotten. Damit nämlich keine weiteren, durch den Eigentümer zu tragenden Kosten für die Einlagerung anfallen und der ihm dadurch entstehende wirtschaftliche Schaden dann größer wird, als er ihm aus dem reinen Verlust des Rechners entstanden wäre.

Dieser rechtliche Aspekt wurde in deinem 'notariellen Ratschlag' offensichtlich nicht berücksichtigt, sondern nur die reine Problematik des Eigentums Dritter.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von keule68 Mitglied (213 Punkte)
Also wenn ich Zuhause ein paar Wertvolle Sachen habe, dann kann ich sie Personen "leihen" und wenn ich sie nicht wieder zurückhole, dann müssen die bis zum Sankt Nimmerleinstag auf sie aufpassen?

Cool Sache. Spare ich mir ne Hausratversicherung. :)
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