Hallo Tammy,
juristisch bist du einen Verwahrungsvertrag eingegangen und musst theoretisch die Sachen so lange aufbewahren, bis sie abgeholt werden bzw. einvernehmlich eine andere Vereinbarung, z.B. Übergabe an Dritte zur weiteren Verwahrung, getroffen wird. Im Prinzip gab es diese Vereinbarung auch, nur dass dieser Dritte (Freund) nie gekommen ist, um die Sachen abzuholen. Wenn er dir noch nicht einmal den Namen dieses Freundes genannt hat, ist ohnehin zweifelhaft, ob es solch einen Abholauftrag überhaupt gab, aber nur wenn du das beweisen könntest, wäre der 'Vertrag' von vornherein nichtig, da er dann ja 'erschwindelt' wurde. Formaljuristisch hättest du die Sache jedenfalls 30 Jahre am Backen, denn erst dann würde ein Anspruch auf Herausgabe dieser Sachen verjähren.
Eine juristisch mögliche Kündigung des 'Verwahrungsvertrags' per Einschreiben an die letzte bekannte Anschrift bringt dir jedenfalls nichts. Voraussetzung der Wirksamkeit einer solchen Kündigung ist ja, dass sie in den 'Machtbereich' des Empfängers gelangt und dazu müsste ihm zumindest eine entsprechende Benachrichtigung zur Abhlolung des Einschreibens an seinem tatsächlichen Aufenthaltsort zugestellt werden.
Bei allem, was du offiziell unternimmst um ihn zu finden, trägst du jedenfalls das Kostenrisiko. Schon die Nachfrage beim Meldeamt, ob dort die neue Anschrift bekannt ist, kostet Gebühren und bringt bei einem Umzug ins Ausland vermutlich auch nichts. Auskünfte über den Inhaber der Handy-Nr., seine Anschrift und/oder Bankverbindung wird dir als Privatperson nicht erteilt, damit müsste ein Anwalt beauftragt werden und der macht das nicht umsonst. Gut möglich, dass auch dem Mobilfunkanbieter und der Bank die aktuelle Adresse nicht bekannt sind, solange es keine Probleme mit dem Konto gibt, kümmern die sich nicht wirklich darum. Vielleicht gelingt es dir anhand des Nachnamens über das öffentliche Telefonverzeichnis einen Familienangehörigen zu finden, aber wenn die Familie die Einlagerung der Kartons abgelehnt hat, wird sie dir eventuell auch nicht sagen können oder wollen, wo bzw. wie der Eigentümer der Kartons momentan erreichbar wäre.
Du müsstet also erst einmal Geld investieren um den Eigentümer der Kartons zu finden, der dir dann ggf. mitteilt, dass sich der Aufwand eines Transports in die Türkei einfach nicht lohnt und du das Zeug wegschmeißen sollst. Immerhin hättest du dann aber eine Anschrift, unter der du ihn in einem Zivilprozess auf Erstattung der dir für diese Einigung entstandenen Kosten verklagen könntest. Damit müsstest du dann aber auch wieder einen in der Türkei zugelassenen Anwalt beauftragen und vermutlich auch vorab bezahlen.
Trotz deiner sonstigen moralischen Prinzipien solltest du mal gründlich darüber nachdenken, was denn beim Zustandekommen dieses mündlichen 'Verwahrungsvertrags' konkret besprochen wurde.
War es nicht so, dass du die Kartons nur unter der Bedingung zur vorläufigen Verwahrung angenommen hast, dass sie spätestens in einem Monats wieder abgeholt sein müssen und nach Ablauf dieser Frist von dir einfach entsorgt werden können? Und war Herr X nicht offensichtlich mit dieser Bedingung auch einverstanden, weil er ja sonst die Kartons gleich wieder mitgenommen hätte?
Da die Sachen auch nach 6 Monaten noch nicht abgeholt waren und für dich Herrn X in dieser Zeit auch nicht erreichbar war, hättest du die Kartons dann ja vereinbarungsgemäß entsorgt. Eventuell hat sich ja Herr X dann auch deshalb nicht mehr bei dir gemeldet, weil er ja aufgrund dieser Vereinbarung der Meinung war, dass die Kartons mit seinem Kram ohnehin nicht mehr existieren. ;o)
Gruß
Kalle