Das ist einer der Gründe warum der Onlineshop blüht, und der kleine Händler vor Ort drauf geht.
Der Gesetzgeber entscheidet nur noch im übertriebenem Masse zugunsten des Verbrauchers. Fernabsatzgesetz. Da steht alles drin was Du wissen musst.
dejure.org/gesetze/BGB/312e.html
Mit den Pfeilen oben links und rechts kannst Du alles nach und nach lesen - oder rechts in der Auswahlbox.
Kommt ein Kunde zu mir in den Laden, und will es später wieder umtauschen - pech gehabt - oder nur gegen Gutschrift. Denn wie machen es die Urlauber die hier sind? Haben ihren Laptop dabei, aber das Netzteil vergessen. Also mal schnell in den Fachhandel, und nach einer oder 2 Wochen sich das Geld auszahlen lassen wollen, weil es angeblich nicht gepasst hat (die glauben nämlich, das Rückgaberecht von 14 Tagen gilt auch im Geschäft, hatte deswegen sogar schon die Polizei da die der Kunde gerufen hat). Komisch das die das nicht am ersten Tag merken. Ich spreche da aus Erfahrung, und verkaufen nur noch wenn die das Teil dabei haben - dann wird im Laden getestet und mehrfach auf die Gutschrift hingewiesen. Ansonsten sollen die wo anders hinfahren - dann hab ich nicht das geschehr ...
Onlineshop:
Kunde bestellt Ware - vielleicht sogar einen komplett PC oder Laptop. Sagen wir für 800 €. Ich nehme das Geld ein, kaufe davon ein neues Gerät für den Verkauf. Kunde schickt nach 13 Tagen das Gerät zurück - und hat ja anspruch auf Wandel - also Geld zurück. Ich bin nun die gelackmeierte, habe ein "gebrauchtes" Gerät da stehen, zusätzlich ein neues - UND bin noch Geld losgeworden.
Da gibt es dann so spezialisten, die sich gleich 2 bestellen und in Ruhe die Leistung "Live" vergleichen wollen. Ich mache die Scherze schon lange nicht mehr mit und habe seit ewigen Zeiten schon den Onlineshop rausgeschmissen - auch weil der Zeitaufwand in keinem Verhältnis zum Gewinn steht - zumal ich bei Waren über 40 Euro auch noch das Rückporto übernehmen darf. Ein tolles draufzahlgeschäft.
Derzeit ist zwar wieder ein Onlineshop geplant, aber nur noch niedrigpreisige "wegwerfartikel", bzw. Gebrauchtwaren wo der Kunde kommentarlos entsorgt wenn es nicht passt ;)
Also bei starker Abnutzung oder sichtbarem Gebrauch darf der Händler eine geringe Gebühr berechnen, meist ist ja die Packung beschädigt, Schutzfolien abgezogen usw. - der Händler kann das leider nicht mehr als neu verkaufen - nur als Retoureware mit ordentlichem Abzug, damit das überhaupt noch weg geht.
Hab selber mal so ein Telefon bekommen - mit verknoteten Kabeln usw. War ein riesen Theater das zurück zu schicken und das die das Porto übernehmen. Ich will auch keine solchen Packungen haben.
Liebe Grüsse:
Tammy