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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,

ich bin Ende September ausgezogen um mein Studium in Würzburg aufzunehmen.
Meine Frage: Muss ich hier beim Einwohnermeldeamt einen Zweitwohnsitz anmelden? Würzburg ist ja eine der bayerischen Städte, die von der Zweitwohnsitzsteuer befreit ist.
Ich bin am Wochenende oft zu Hause. Dort ist auch weiterhin mein Hauptwohnsitz. Alle möglichen Behörden haben auch noch meine Heimatadresse. Nur im Uninetzwerk habe ich meine neue Wohnungsadresse angegeben. Sonstige etwaige Post ist also nachwievor zustellbar an meine Heimatadresse. Meine Eltern bewaren diese auf und ich nehme sie mit, wenn ich am Wochenende nach Hause fahre. Ab und an teilen sie es mir auch per Telefon mit.
Ich hab damit kein Problem und möchte es auch weiterhin auf diese Weise beibehalten.
Habe mich auch schon in Google etwas erkundigt. Angeblich gibt es auch Bußgeldbescheine wenn man der Ummeldung nicht nachkommt. Trifft das auf mich zu? Laut Behörde muss man sich bis spätestens einer Woche nach Einzug ummelden. Ich wohne jetzt hier seit knapp 3 Wochen.
Auch wenn das ein PC Forum ist, hoffe ich, dass mir jemand diesbezüglich weiterhelfen kann.
Zur Info: Ich wohne in einer WG und habe selber einen Untermietvertrag. Einer der anderen Mitbewohner ist der Hauptmieter.

Liebe Grüße

Sabine

4 Antworten

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Beantwortet von
Zur Info: Ich wohne in einer WG und habe selber einen Untermietvertrag. Einer der anderen Mitbewohner ist der Hauptmieter.


So ergeht es vielen Studenten, von daher halte ich eine Meldung beim entspr. Amt nicht für unbedingt notwendig. Etwas anderes ist es, wenn du alleine (in einer eigenen Wohung) wohnst und noch in der betr. Stadt arbeitest, dann würde ich mich doch ummelden.
Guck mal hier
Ich glaube hier im SN gibt es nicht so viele Studenten, von daher ist dies hier evtl. nicht das richtige Forum für diese Fragen.
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Beantwortet von strauss Experte (4k Punkte)
Hi

Da wo man sich die meiste Zeit aufhält und wohnt sollte man sich auch anmelden, so das man auch "greifbar" ist

Mfg Micha
0 Punkte
Beantwortet von
Wenn dein Erstwohnsitz nicht auch Würzburg ist, solltest du dich bei deinem Zweitwohnsitz anmelden. Das ist auch wichtig für die korrekte Bucjführung bei der GEZ und die angemessene Beteiligung an Kommunalausgaben wie Müllabfuhr, Straßenreinigung u.v.a.m..
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Beantwortet von lorf55 Mitglied (699 Punkte)
Hallo,
□ Erstwohnsitz
Spätestens eine Woche nach Bezug der neuen Wohnung musst Du zum Einwohnermeldeamt. Der Studienort gilt
nach dem bayer. Meldegesetz als Haupt- bzw. Erstwohnsitz, weswegen Du Dich ummelden musst. Die nötigen
Formulare gibt es online[3] oder direkt im Einwohnermeldeamt im Erdgeschoss des Rathauses (Rückermainstra-
ße 2, Zimmer34).Die Öffnungszeiten sind Mo. 8:00 – 13:00, Di. 8:00-16:00, Mi. 8:00-13:00, Do. 8:00-18:00 und
Fr. 8:00-12:00 Uhr.
Wenn Du Deinen Hauptwohnsitz nach Würzburg verlegst (Meldepflicht!), bekommst Du von der Stadt zweimal
30,00 Euro als eine Art „Kopfprämie“ und ein Gutscheinheft bzw. einzelne Gutscheine wie zum Beispiel für
einen Theaterbesuch. Falls Du Deine Wohnung dennoch nur als Zweitwohnsitz anmeldest, musst Du später evtl.
nachweisen, dass Du die meiste Zeit in der Stadt bist, in der Du Deinen Hauptwohnsitz hast.
www.stuv.uni-wuerzburg.de/uploads/media/Erste_Schritte_01.pdf


Wenn du Würzburg zum Hauptwohnitz machst, gibts einen Bonus cms.de/media/www.wuerzburg.de/org/med_4496/41385_semestertickethinweisblattaktionhauptwohnsitzfuerstudierende.pdf">
(siehe Hinweisblatt zu den Auswirkungen bei Wohnsitzwechsel)
. Bei allerdings 133,30 Euro Semesterbeitrag und 500 Euro
Studiengebühren, wie unter der obigen URL der STUV beschrieben, ist das aber wohl eher ein Scherz.
Als Scherz sehe ich in dem Zusammenhang auch den Spruch wegen
die angemessene Beteiligung an
Kommunalausgaben wie Müllabfuhr, Straßenreinigung u.v.a.m..


Um
die korrekte Bucjführung bei der GEZ
würde ich mir erstmal keine Gedanken machen. Das machen die schon.

Grüße und so
...