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Gefragt in Webseiten HTML von yussuf_islam Mitglied (849 Punkte)
Also dass man ein Impressum haben sollte und bei Links einen Hinweis auf ein Urteil des OLG sounso geben sollte, ist allgemein bekannt. Aber trotzdem kann man ja als juristischer Laie nie ganz sicher sein, ob einem irgendein, auf Abmahnungen spezialisierter, Anwalt nicht doch einen Strick drehen kann aus irgendeiner Kleinigkeit.
Deswegen die Frage: bietet irgendwo ein juristischer versierter Mensch einen solchen Service an? Also mal kurz über eine Homepage schauen, ob da möglicherweise irgendetwas juristisch bedenkliches vorhanden ist? Und das Ganze noch möglichst preisgünstig?

8 Antworten

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Beantwortet von
bei Links einen Hinweis auf ein Urteil des OLG sounso
ist kompletter Blödsinn. Genaueres hier: Daniel Rehbein: Urteil des Landgericht Hamburg

Impressum: ja, fast immer erforderlich.

Alles andere:
[*]Wenn du was veröffentlichst musst du die Berechtigung dazu haben (klingt logisch, oder?)
[*]Wenn du was verkaufst musst du entsprechende AGB, Preiskennzeichnungen etc. haben
[*]Wenn du Daten speicherst brauchst du eine entsprechende Datenschutzerklärung

Zu deiner eigentlichen Frage: halbwegs verbindlich sind die erklärungen entsprechender Anwälte, die kosten!
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Beantwortet von
aber auch bei Hilfsloosers Link findet sich im Kleingedruckten
Unser Werkzeug stellt auch keine Rechtsberatung dar, .... Im konkreten Einzelfall schalten Sie bitte einen spezialisierten Rechtsanwalt ein oder wenden Sie sich an Ihre Standes- oder Interessenvertretung. Trotz gründlicher Recherche übernehmen wir für die Richtigkeit keine Haftung. Die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.


Also auch hier: frag lieber jemanden, der dich berät (für Geld)
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Beantwortet von korfuweb Mitglied (949 Punkte)
@ gast_42
leider ist das nicht immer so einfach oder weisst du so im Kopf alle geschützten "Wortmarken"? Alleine wenn du z.B. In deinen META Schlüsselworte - iPad, Samsung, ARD, ZDF o.ä. verwendest kann das zu einer Abmahnung führen.

Also um eine "rechtssichere" Internetseite zu haben, wird es mit einer anwaltlichen Rechtsberatung noch nicht gut sein, da noch weitreichende und kostenintensive "Recherchen" notwendig sind.

Wenn jemand was sucht zum Abmahnen - wird er auch fündig.
Aber ich denke wenn man die oben genannten Ratschläge einhält fährt man schon im tieferen Fahrwasser !

Gruß
Volker
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Beantwortet von yussuf_islam Mitglied (849 Punkte)
Danke euch für die Hinweise.
Also ein Impress habe ich und glaube auch, dass dies okay ist.
Zu "Wenn du was veröffentlichst musst du die Berechtigung dazu haben" -> woher soll ich als jur. Laie wissen, wozu ich eine Berechtigung brauche?
Fremde Fotos nutze ich nicht und für die Veröffentlichung von eigenen Landschaftsfotos brauche ich wohl keine Berechtigung.
Aber was ist mit Berechtigungen, wenn ich einen Artikel zu einem Sachthema schreibe und den auf meine Homepage stelle.

Und zu dem o.g. Urteil des OLG Hamburg: also den Verweis darauf wieder rausnehmen? Und gar keinen Kommentar zu Links abgeben?
Oder lieber überhaupt keine Links auf die eigene Homepage setzen?
Momentan habe ich Links zu ein paar sozialen Organisationen, diversen Fachseiten (Verkehrshinweise, Börse, Computer). Muss ich die alle um Erlaubnis fragen, ob ich zu Ihrer Webseite verlinken darf?
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Beantwortet von
@Volker
das zu klären ist Teil des Beratungsauftrags und die Haftungsfrage für Schäden durch falsche Beratung muss beim Beratungsvertragsabschluss geklärt werden.
Aber: no risk no fun gilt auch im Internet

@yussuf_islam
du kannst dich gern mit dem unsinnigen Verweis auf ein Urteil (in dem das Gegenteil von dem steht, was du vermutlich behauptest und das nie in Kraft getreten ist) blamieren - das schadet niemandem außer deinem Image.
Aber du musst üblicherweise niemanden fragen, wenn du seine Seite verlinkst. Du solltest nur vorher (und immer mal wieder) prüfen, ob die verlinkte Seite illegale Inhalte enthält. Es gibt natürlich Spezies, die meinen in ihren (meist ungültigen, da erst nach Seitenaufruf einsehbaren) Seitenbenutzungs-AGB festlegen zu können, ob und wie ihre Seite verlinkt werden darf. Verlink sowas am besten erst gar nicht - das spart viel Ärger und solche Seiten sind es meist auch nicht wert.
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Beantwortet von
Verlinkung:

Wenn überhaupt Verlinkung zu einer Quelle außerhalb deines Webs, dann nur in sich neu öffnendem Fenster.

Andererseits würde auch ich maximal URLs zitieren, wenn überhaupt.
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Beantwortet von
Verlinkungen in neue Fenster sind nicht barrierefrei im Sinne der BITV, auch ansonsten nervt das Öffnen ungewollter Fenster - also bitte nicht Die meisten User kennen ihre Browser und wissen wie sie ein neues Fenster/Tab bei einem Link öffnen können, wenn das für sie wünschenswert ist.

Sinnvoll dagegen ist eine Kennzeichnung externer Links mit einem entsprechenden Symbol (kleines Quadrat mit Pfeil von innen nach außen - viele öffentliche Auftritte nutzen das): Beispiel und Anleitung.
Zur ursprünglichen Frage: sowas nutzt gar nichts, wenn die Inhalte der verlinkten Seite illegal sind. Diese Kennzeichnung dient weniger rechtlichen Zwecken sondern eher der Userorientierung.
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