Danke euch für die Hinweise.
Also ein Impress habe ich und glaube auch, dass dies okay ist.
Zu "Wenn du was veröffentlichst musst du die Berechtigung dazu haben" -> woher soll ich als jur. Laie wissen, wozu ich eine Berechtigung brauche?
Fremde Fotos nutze ich nicht und für die Veröffentlichung von eigenen Landschaftsfotos brauche ich wohl keine Berechtigung.
Aber was ist mit Berechtigungen, wenn ich einen Artikel zu einem Sachthema schreibe und den auf meine Homepage stelle.
Und zu dem o.g. Urteil des OLG Hamburg: also den Verweis darauf wieder rausnehmen? Und gar keinen Kommentar zu Links abgeben?
Oder lieber überhaupt keine Links auf die eigene Homepage setzen?
Momentan habe ich Links zu ein paar sozialen Organisationen, diversen Fachseiten (Verkehrshinweise, Börse, Computer). Muss ich die alle um Erlaubnis fragen, ob ich zu Ihrer Webseite verlinken darf?