Hallo,
wenn innerhalb 24 Monaten ab Kauf der optimale Betrachtungswinkel von ursprünglich 90° auf 135° 'verrutscht', zumindest habe ich dich so verstanden, würde ich damit sofort zum Händler marschieren und seine gesetzliche Händlergewährleistung einfordern.
Die sieht zwar vor, dass nach Ablauf von 6 Monaten der Kunde nachweisen muss, dass der eigentliche Fehler schon beim Verkauf bestand, sich aber erst jetzt äußerte, aber in dem Fall kann nur eine vom Hersteller autorisierte Werkstatt prüfen, ob es sich noch um das Original-Display des Notebooks handelt. Auf jeden Fall würde ich mir aber vom Service-Mitarbeiter des Händlers schriftlich bestätigen lassen, dass es bei Übergabe des Notebooks keine sichtbaren Beschädigungen des Displays vorhanden sind und es auch keine Hinweise darauf gibt, dass das Notebook von dir schon mal 'in Eigenverantwortung' aufgeschraubt wurde, um gegen spätere, ggf. gegenteiligen Behauptungen, etwas in der Hand zu haben.
Bei in unseren Breitengraden gehandelten Notebooks wird meist eine Lagertemperatur von -5° bis +40°C angegeben, aber da ist in der Praxis noch 'Luft' oben und unten drin. Du solltest aber sicherheitshalber noch mal im Handbuch nachsehen, damit du dich nicht verplapperst, falls der Service-Mitarbeiter auch danach fragen sollte. Eventuelle 'Frostschäden' am Display würden sich vermutlich nicht ganzflächig und auf diese Art äußern, aber man sollte auch nicht aus Unkenntnis freiwillig Argumente zur eventuellen Ablehnung eines berechtigten Gewährleistungsanspruches liefern.
Was deine erweiterte Garantie angeht, zieht die i.d.R. erst dann, wenn die Händlergewährleistung bzw. die freiwillige Garantie des Notebook-Herstellers abgelaufen ist und oft steht da im Kleingedruckten auch noch was von Selbstbeteiligung oder Ersatz zum Zeitwert. Falls dein 'ca. 2 Jahre' noch innerhalb der 2-jährigen Händlergewährleistung liegt, solltest du dich beeilen bzw. bei Überschreitung erst einmal prüfen, ob der Notebook-Hersteller eventuell eine längere Garantiezeit gewährt hat.
Bei der Hersteller-Garantie gibt es die o.a. 'Beweisumkehrlast' nicht und wenn das Display selbst nicht beschädigt ist, sollte es eigentlich innerhalb der Garantiezeit auch ausgetauscht werden.
Gruß
Kalle