Hallo,
meines Wissens gibt es keine gesonderten Aufenthaltsbestimmungen für Chinesen.
Aus meiner Sicht besteht nur eine Chance, wenn er bis zur Schließung des Heideparks in Eigeninitiative einen anderen Arbeitgeber findet, welcher bereit ist mit seiner Agentur einen entsprechenden Vertrag abzuschließen, damit seine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wieder scheibchenweise verlängert wird. Das muss ja nicht unbedingt ein Zirkus oder Erlebnis-Park sein, es gibt bestimmt auch andere AG´s, denen gute Englisch-Kenntnisse und Chinesisch als Muttersprache z.B. im Supportbereich durchaus willkommen wären.
Als Auslandsstudent könnte seine Aufenthaltserlaubnis in DE auch 'gestreckt' werden, aber dazu müsste er bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Solch eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studenten beinhaltet allerdings nicht unbedingt auch eine Arbeitserlaubnis, um eventuell die Kosten für das Studium und die eigene Lebensführung nicht aus eigenem Vermögen, sondern über eigene Arbeit 'vor Ort' finanzieren zu können.
Gruß
Kalle