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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,

hab da mal eine Frage.

Ich hab die ID-Card(Magnetkarte), die für den Zuganz zum Büro benötigt wird verlegt.

Der Zuständige Angestellte der die Kartenrohlinge mittels EDV verwaltet, möchte 20 Euro für die neue Karte haben.

Ich habe bei erhalt der ursprünglichen Karte nie etwas unterschreiben müssen, dass ich bei Verlust privat hafte. Ich hab meine Pflicht getan und meinen Arbeitgeber ohne schuldhafte Verzögerung über den Verlust in Kenntis gesetzt, damit er die Karte sperrt.

Damit ist die Sache doch erledigt.
Wer muss zahen. Mein Arbeitgeber oder ich als einfacher Angestellter?

LG Manuel

8 Antworten

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Beantwortet von latrodectus Experte (1.1k Punkte)
Ich leihe Dir ein Video - Du verlierst es.
Wer muss es bezahlen? Ich? Weil DU es verloren hast?

Die Firma ist Lizenzinhaber der Software für die Zugangssoftware - und hat die Karten ebenfalls (dazu)kaufen müssen.
Deine Karte ist wie in vielen Firmen eine LEIHGABE. Die können rein gar nichts dafür das Du sie verloren hast - im gegenteil - sie haben sogar noch Arbeit bekommen, weil sie den Code ändern, und eine neue Karte erstellen müssen, da sonst ein fremder ein Schaden verursachen könnte,

Sei froh, das es nur 20 € sind - gehe mal weiter und denke über einen missbrauch der verlorenen Karte nach - und ein dadurch evtl. entstandener hoher Schaden ... den hättest DU nämlich dann auch zu tragen. Ob da wohl eine Versicherung einspringen würde?

Liebe Grüsse:
Tammy
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Beantwortet von
Ich denke die wollen dich abzocken. Es kann nicht sein, dass die ein Monopol darauf haben. Es muss zumindest eine öffentliche Ausschreibung geben. Monopole sind die Krebsgeschwüre des Kapitalismus. Sag denen das. Lass dich nicht als Sozialist beschimpfen. Sozialismus ist auch ein Monopol!
Ausserdem müssen die erstmal beweisen, dass du das Ding verloren hast und nicht ein Anderer! Ein anonyme Befragung deutscher Fundämter hat ergeben, dass 60% aller Gegenstände gar nicht von ihren Benutzern verloren werden. 33% von den Besitzern und 7% "mir egal bzw. keine Meinung dazu".
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Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Chipsfrisch, deine Antwort ist Schwachsinn.
Das hat nix mit Monopol, Sozialismus oder Kapitalismus zu tun, sondern damit dass die Karte einen materiellen Wert hat und zudem der Verlust Arbeitszeut kostet zum Sperren der verlorenen Karte und zum Freischalten der neuen.

Beweisen dass die Karte verloren gegagnen ist muss auch keiner. Der einzige der in diesem Fall die Karte verloren haben kann ist der Benutzer, das die Karte ihm zur Benutzung dauerhaft übergeben wurde und damit der Eigentümer sie nicht im Besitz haben konnte.

Ich finde die 20 Euro gerechtfertigt.
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Manuel,

um für den Verlust der ID-Card als Mitarbeiter von der Firma mit einem bestimmten Betrag haftbar gemacht zu werden, bedarf es keiner vorherigen Unterschrift, die dürfte noch nicht einmal vorab so eine pauschale 'Schuldanerkenntnis' verlangen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit hat nämlich eine Firma gegenüber ihren Mitarbeitern keinen Anspruch auf Haftung (Schadensersatz), im Fall einer 'mittleren' Fahrlässigkeit allerdings zumindest einen anteiligen Anspruch. Wenn dir bei der Übergabe der ID-Card eine besondere Sorgfalt damit ans Herz gelegt wurde, dann könnte dein vorgebliches 'Verlegen' durchaus schon eine mittlere Fahrlässigkeit mit entsprechenden Nachwirkungen sein.

Ob die Einzelsperrung einer Karte möglich ist, hängt vom jeweiligen System ab, u.U. müssen auch alle Karten für das Schloss ausgetauscht und dieses auf den Code der neuen Karten eingestellt werden. In dem Fall wären 20 € 'Selbstbeteiligung' des Verursachers dieser Umtauschaktion sogar ein absoluter Freundschaftspreis.

Irgendeinem EDV-Fuzzi würde ich das Geld natürlich nicht einfach so in die Hand drücken, der ist vermutlich noch nicht einmal zur Entgegennahme von Bar-Einzahlungen zu Gunsten der Firma berechtigt. Wenn die Firma glaubt, von mir Geld verlangen zu können, dann sollte sie mich schriftlich mit entsprechender Begründung zur Zahlung auffordern bzw. über einen entsprechenden Einbehalt bei der nächsten Gehalts-Zahlung vorab informieren.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
über einen entsprechenden Einbehalt bei der nächsten Gehalts-Zahlung vorab informieren.

na sauber! wenn der also ein monat weniger geld kriegt soll wieder der steuerzahler in die presche springen und dem seine familie durchfüttern! hartz 4 aufstocker mit wohngeld dabei. typisch wie das unternehmerische risiko wieder mal an den sozialstaat outgesourced wird.
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Beantwortet von
quark, idR ist so etwas dann ein Abzug vom Nettolohn. Betrifft somit das
steuerpflichtige Brutto überhaupt nicht.
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Beantwortet von
Danke für die Antworten.
Da ich Niemandem auf der Tasche liegen möchte,

Da mein Arbeitgeber aber total unorganasiert ist, wird er das eh vergessen. :)
0 Punkte
Beantwortet von
An deiner stelle würd ich lieber zahlen. Wir hatten so eine Regelung auch mal bei meinem alten Arbeitgeber: Wer vergisst den Chef zu grüssen zahlt 5 Euro in die Kaffeekasse. Einer hat dagegen geklagt. Wir haben ihn nie wieder gesehen!
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