Hallo Manuel,
um für den Verlust der ID-Card als Mitarbeiter von der Firma mit einem bestimmten Betrag haftbar gemacht zu werden, bedarf es keiner vorherigen Unterschrift, die dürfte noch nicht einmal vorab so eine pauschale 'Schuldanerkenntnis' verlangen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit hat nämlich eine Firma gegenüber ihren Mitarbeitern keinen Anspruch auf Haftung (Schadensersatz), im Fall einer 'mittleren' Fahrlässigkeit allerdings zumindest einen anteiligen Anspruch. Wenn dir bei der Übergabe der ID-Card eine besondere Sorgfalt damit ans Herz gelegt wurde, dann könnte dein vorgebliches 'Verlegen' durchaus schon eine mittlere Fahrlässigkeit mit entsprechenden Nachwirkungen sein.
Ob die Einzelsperrung einer Karte möglich ist, hängt vom jeweiligen System ab, u.U. müssen auch alle Karten für das Schloss ausgetauscht und dieses auf den Code der neuen Karten eingestellt werden. In dem Fall wären 20 € 'Selbstbeteiligung' des Verursachers dieser Umtauschaktion sogar ein absoluter Freundschaftspreis.
Irgendeinem EDV-Fuzzi würde ich das Geld natürlich nicht einfach so in die Hand drücken, der ist vermutlich noch nicht einmal zur Entgegennahme von Bar-Einzahlungen zu Gunsten der Firma berechtigt. Wenn die Firma glaubt, von mir Geld verlangen zu können, dann sollte sie mich schriftlich mit entsprechender Begründung zur Zahlung auffordern bzw. über einen entsprechenden Einbehalt bei der nächsten Gehalts-Zahlung vorab informieren.
Gruß
Kalle