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Gefragt in Tabellenkalkulation von noldi Mitglied (477 Punkte)
Hallo zusammen

Benötige wieder einmal Eure Unterstützung.

Folgende Lösung suche ich.

Frau Frei verlässt das Unternehmen zum 31.08.2013
Sie hat pro Jahr 36 Tage Urlaub zur Verfügung.
Wenn man Ihr den Anteiligen Resturlaub gibt bekommt Sie 24 Tage
zum Austritt. Vorausgesetzt sie hatte noch keinen in 2013!!!
Folgende manuelle Rechnung habe ich durchgeführt.

36 Tage / 12 Monate * 8 (=Monat August) = 24 Tage
Meine Werte in Excel stehen in folgenden Zellen.

D11 Urlaub gesamt Anspruch
K11 Austritt Datum
E1 Aktuelles Jahr

Wie kann ich erst einmal die Aufgelaufenen Monate ermitteln?
Was ist wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen zum 15 eines Monats
verlässt?
Habe echt keine Ahnung wie ich da Anfangen kann.


Habe die Datei mal Hochgeladen.

http://www.file-upload.net/download-
8024818/Dummydienstpl..xls.html

Danke

Gruß Noldi

7 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von kromgi Experte (3.7k Punkte)
Hi,
für ein halben Monat hat man keinen Urlaubsanspruch. Nur auf volle Monate.
Ansonsten würde ich sagen, dass es Dinge gibt, die man manuell schneller erledigt, als excel.

Wie kann ich erst einmal die Aufgelaufenen Monate ermitteln?
Dass der August der 8. Monat im Jahr ist, weiß man.
0 Punkte
Beantwortet von hajo_zi Experte (9.1k Punkte)
monat =Monat(Heute()

Gruß Hajo
0 Punkte
Beantwortet von schladetsch Mitglied (207 Punkte)
Sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt, gilt das Bundesurlaubsgesetzt, und das stellt fest das bei einem Ausscheiden nach dem 30.06. eines Jahres der VOLLE Urlaubsanspruch zu gewähren ist.

Daher brauchst du dann nichts auszurechnen.
0 Punkte
Beantwortet von computerschrat Profi (32.2k Punkte)
Unter Berücksichtigung von #1 und #3 hilft diese Formel:

=WENN((MONAT(K11)<7);(MONAT(K11)-1)/12*D11;D11)

Gruß
computerschrat
0 Punkte
Beantwortet von
Hi,
warum das Rad neu erfinden? Sowas gibt es als Vorlagen im Internet.
ftp://ftp.heise.de/pub/ct/listings/0326-000.zip
Ist zwar schon etwas älter, kann aber angepasst werden.
0 Punkte
Beantwortet von paul1 Experte (4.9k Punkte)
Hallo Noldi,

Ein Beispiel wie bei uns (normale Kündigung, oder einvernehmliche Lösung des Diensverhältnisses) abgerechnet wird:

Urlaubsablöse-Urlaubsentgelt

1) Feststellung des aliquten Urlaubsanspruches
2) Resturlaub Überhang = aliquoter Anteil
abzüglich bereits verbrauchter Urlaub
Rest/Überhang = lfd. Bezug Ersatzleistung f. Urlaubsentgelt!!!


Beispiel:

Arbeiter A1
Eintritt: 1.4. 2012
Ende der Kündigung: 31.8. 2013
Monatslohn: € 1500,00
Übstd.Pausch.:€ 300,00
Urlaubsbeihilfe € 1500,00 (12 Monate)
Urlaubsanspruch: 30 Werktage
konsumiert: 8 WT
Urlaubsjahr = Arbeitsjahr

neuer Urlaub 30WTx5:12 = 12,5 aufger. 13 WT
-bereits konsumierter Urlaub 8 WT
= Ersatzleistung 5 WT
=========

Berechnung Urlaubsentgelt:
Lohn 1.500,00
Übstd. Pausch. 300.00
brutto 1.800,00
======

Berechnung der Ersatzleistung für 5 WT beim Austritt

Urlaubsentgelt 1800,00
aliq.Anteil U/Z 1500,00:12 125,00
aliq.Anteil W/R 1500,00:12 125,00
= 1 Monat 2050,00
======

2050:26x5: 394,23
======

Die tägliche Aliquotierung des Urlaubsanspruches bei Austritten vor ende eines Monates siehe nachfolgenden Link:

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=455528&DstID=0

Gruß

Paul1

[sub]Excel > Access > MS-Office 2003
MS Windows XP Professional SP3
MS Windows 7 Professional SP1
ECDL-Syllabus Version 4.0[/sub]
0 Punkte
Beantwortet von paul1 Experte (4.9k Punkte)
Hallo Noldi,

Nachdem es seit Tagen keine weiteren Fragen mehr gibt, gestatte ich mir die Anfrage außer Evidenz zu nehmen (d.h. ich bin raus).

Gruß

Paul1
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