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Gefragt in Plauderecke von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Guten Tag,

Ich habe bei eBay etwas mit Shop2Shop-Versand verkauft. (Alternativ angeboten war - teurer - "normaler" HERMES-Versand).
Der Käufer hat S2S gewählt - weigerte sich aber, das Paket abzuholen. Auf meine Belehrung hin, dass er S2S gewählt und auch nur das bezahlt habe, schrieb er ziemlich frech, er sei es nicht gewohnt etwas irgendwo abzuholen, bei ihm sei auch immer jemand zu Hause, insofern gebe es keine Ausreden. Auf erneute Belehrung kam die Antwort: Er wolle das Paket entweder nach Hause geliefert bekommen, oder sein Geld zurück haben. eBay gegenüber behauptet er, er habe die Ware nicht "erhalten".

Und eBay hat dem Kerl tatsächlich "aus Kulanz" den Gesamtbetrag erstattet. Da der Versandbeleg vorliegt (und ich darüber hinaus die verschiedenen Bearbeitungsschritte in der HERMES-Sendungsverfolgung dokumentiert habe), brauche ICH das nicht zu bezahlen - aber es ärgert mich trotzdem sehr!

Soll Dummheit, Sturheit und arrogante Frechheit tatsächlich mit "Kulanz" belohnt werden? Will eBay künftig jedem, der S2S-Versand wählt, aber keine Lust hat, das Paket abzuholen, sein Geld erstatten? Letzten Endes auf Kosten der Gebührenzahler?

Was haltet ihr davon?

5 Antworten

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Beantwortet von
Die günstigste Variante ist halt nicht immer die Beste.
Bei eBay kannst Du mehrere Versandarten einstellen. Ich biete ausschließlich DHL als erste Variante und Hermes (nicht S2S) als zweites an. Alles andere nur auf Nachfrage des Käufers.

Deinem Käufer war gar nicht klar, was er da für einen Versand gewählt hat. Um zukünftigen Problemen vorzubeugen, mach es einfach wie ich es tue.
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Dass meinem Käufer nicht klar war, was er gewählt hat, ist mir klar. Dass er aber auf zweimalige Belehrung mit dummdreister Frechheit reagiert, ist unverschämt, und dass eBay das mit "Kulanz" belohnt, halte ich für einen gravierenden Fehler.

Die Probleme nehme ich gerne in Kauf, wenn ich dafür einen günstigeren Versand anbieten kann. Ich erwarte allerdings von einem Käufer, dass er lesen kann, was am Bildschirm steht. Und dass er eine Belehrung zumindest akzeptiert, wenn es das nicht getan hat. In einem anderen Problemfalle hat der Käufer sich bei mir ausdrücklich für SEIN Versehen entschuldigt.
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Beantwortet von tschonn Experte (1.2k Punkte)
Die Lösung ist wahrscheinlich, dass man bei ebay als Prvatverkäufer nichts zählt. Das kann man schon daran erkennen, dass man nur positive Bewertungen abgeben kann. Und genauso wird man bei Beschwerden behandelt. Anders sieht es bei Powersellern aus. Die bringen ebay regelmässig Geld und dementsprechend werden sie auch behandelt.
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Das ist sicher wahr. Aber warum wirft man einem impertinenten Käufer das Geld in den Rachen, statt ihn einfach noch einmal "amtlich" auf seinen Fehler hinzuweisen?

Im allgemeinen finde ich es aber ganz sinnvoll, dass man Käufern nicht negativ bewerten kann. Der Normalfall ist doch: Er zahlt, dann ist es gut! Oder er zahlt nicht - dann bekommt er auch keine Ware. Unberechtigtes Gemecker oder gänzlich unberechtigte Forderungen habe ich bei ca. 300 Verkäufen hier erst zum 2. Mal erlebt.
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Beantwortet von tschonn Experte (1.2k Punkte)
Tja, wenn jemand bei ebay etwas kauft und nicht bezahlt ist er jedoch einen Vertrag eingegangen. Eventuell sind andere potentielle Käufer weg und man bleibt auf der Ware sitzen oder bekommt später weniger Geld. Wieso soll ich dann nicht negativ bewerten dürfen. Auch wird man dadurch erpressbar. Mir hat mal jemand geschrieben, wenn ich das Teil nicht zurücknehme, nur weil er zwischenzeitig eines billiger ersteigert hat, dann wird es sich auf die Bewertung auswirken. Das kann man nur machen, wenn man sicher sein kann, dass man selbst nichts negatives bekommen kann. Aber egal, mit dem anfänglichen Artikel hat es nicht viel zu tun, deshalb belasse ich es hierbei....
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