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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,

ich habe vor 10 Jahren angefangen Spielsachen zu sammeln. Nun bin ich der Meinung, dass ich ein Teil davon wieder gewinnbringend verkaufen möchte. Dafür habe ich mir im Frühling diesen Jahres ein Kleingewerbe angemeldet.

Das Kleingewerbe sehe ich notwendig, da ich bis heute noch Sachen ankaufe, diese säubere und sortieren und wieder verkaufen möchte.

Nun aber zur eigentlichen Frage:

Wie startet man ein Kleingewerbe steuerlich in Bezug auf die Sachen, die ich schon lange besitze?
Teilweise habe ich noch Rechnungen welche ein bis fünf Jahre alt sind. Kann man diese bei der ersten Steuererklärung, in der das Kleingewerbe auftritt, mit angeben?

Gruss
Ebayuser

4 Antworten

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Beantwortet von tschonn Experte (1.2k Punkte)
Also, wenn Du keinen Steuerberater in Anspruch nehmen willst, würde ich an Deiner Stelle eine Ausgabe-Einnahme Liste erstellen und diese mit allen noch vorhandenen Quittungen und Kaufbelege einreichen. Bei fehlendem Nachweis würde ich dies in der jeweiligen Zeile vermerken. Dann ginge ich mit dem ganzen Plunder zum Finanzamt und würde ihn persönlich abgeben. Meist hat einer von denen Zeit und nimmt sich etwas Zeit, die Sachen durchzusehen um offensichtliche Fragen gleich zu klären.
Andererseits, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn Du die Sachen, für die Du keinen Kaufbeleg mehr hast, als Privatperson, ich nehme anhand Deines Nicks mal an, bei ebay, vertickst, dann sinn se weg und Du hast Geld. Will aber niemanden zu irgendetwas anstiften, darum ist dieser Ratschlag zu vernachlässigen ;-)
Allerdings würde ich mir nen Steuerberater nehmen, dann biste auf jeden Fall auf der sicheren Seite, denn bei Steuerhinterziehung sieht unser Staat nur großzügig hinweg, wenn Du im Vorstand vom FC Bayern München sitzt. Weiterhin weiss er auch, was Du als Existenzgründer alles noch und elchen Zeitraum absetzen kannst.
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Beantwortet von
Eigentlich simpel: Alles was du mit gewerblicher Absicht ab dem Zeitpunkt ankaufst oder verkaufst, muss in die Steuererklaerung rein. Alles andere ist privat. Wenn Du was aus deiner Kindheit jetzt verkaufst, ueber deinen Webshop oder ueber ebay mit einem gewerblichen ebay-account, sind gewerbliche Einnahmen. Auch wenn es dein Holzpferd aus Kindertagen ist.
Wenn du nebenbei andere Dinge privat verkaufst, ist es nicht Teil der gewerblichen Einnahmen und hat in der Steuer nix zu suchen.
Sollten die gewerblichen Dinge und die privaten gleicher Art sein, dann kann man das auch trennen, denn du wirst ja kaum 100 Holzpferde mal privat vor 10 Jahren geschnitzt haben um sie nun gewerblich zu verkaufen?
Falls doch, dann nimm doch einfach den Gegenwert der Holzpferde, wie er sein wuerde, wenn du sie jetzt extra neu angefertigt haben muesstest, um sie als neu zu verkaufen. Oder, wenn du ganz ehrlich sein willst, die Ausgaben die du damals tatsaechlich hattest und stell es als Ausgaben in die Steuer rein.

Wie man ein Kleingewerbe genau fuehrt, dazu hab ich keine Ahnung, duerfte sich aber nur im Detail unterscheiden. Das Prinzip ist: Einnahmen, Ausgaben. Wenn erstes niedriger ist, dann gut. Wenn nicht, dann schlecht. :)
Steuerberater schadet aber nicht, zumal eine einfache Beratung wirklich keine Unsummen kostet.

Viel Erfolg!
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Beantwortet von
hups. Ich meinte natuerlich, wenn Einnahmen hoeher als Ausgaben, dann gut. Wann kommt hier endlich mal ne edit funktion.... :)
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Beantwortet von
extended edit:
Ich hab das wohl etwas lasch beschrieben. Geschaetzte Ausgaben von vor Jahren sind natuerlich nutzlos, wenn man keine Rechnungen dazu hat. Also besser keine Ausgaben wild schaetzen, sondern nur die nachweisbaren Ausgaben angeben. Wie waers damit, die alten Holzpferde einfach zu verschenken und als Werbekosten abzusetzen?
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