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Gefragt in Plauderecke von
Hallo, ich bin eine absolute Gegnerin jeglicher Raserei und Dränglerei.
Nun hat es mich in einer schwachen Stunde/Minute auch mal erwischt
und ich habe (zu Recht) ein Strafmandat i.H.v. von 15 Euro erhalten weil
ich in einer Tempo-30-Zone mit 38km/h gemessen wurde.
MEINE FRAGE: in den Texten im Web ist immer nur von einer
Geschwindgkeitsüberschreibtung von < 10 km/h = 15 Euro die Rede.
Wo beginnt aber die Grenze? Wenn man mehr als 1km/h zu schnell ist
oder mehr als 3km/h?
Also bei Tempo 30 bekommt man eine Anzeige wenn man schneller
als 33 km/H fährt?
Und bei Tempo 50, wenn man mit 54 km/h oder sxchneller
gemessenw wird?

11 Antworten

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Beantwortet von
Naja, gemessen wurdest Du warscheinlich mit 42 oder so. Dann werden noch irgendwelche Toleranzen abgezogen und dann bist Du bei 38 km/h gelandet. Mit Sicherheit warst Du aber zumindest ein klein wenig schneller.

Ich denke wenn man mit tatsächlichen 35 geblitzt wird, dann abzügl. der Toleranzen, kann es schon sein, dass es offiziell dann 31 km/h sind und man dann entsprechend schon bezahlen muss.
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
OT:

Unsere Verkehrssündin hat ein wunderbares Beispiel dafür geliefert, wie sich - jedenfalls in vielen Fällen - das politisch unkorrekte Ableiten der weiblichen Formen von der männlichen umgehen lässt:

Also analog: Sieger - Siegin, Professor - Professin, Wähler - Wählin, Stricher - Strichin etc. Die unrühmliche Dominanz des Maskulinen in der Sprache wäre um ein weiteres Stück eingeebnet.

Da das leider nicht überall funktioniert, schlage ich vor, den Wörtern, deren Maskulinum NICHT auf "-er" endet, ein solches einfach nachzustellen. Es hiesse dann nicht mehr Hund - Hundin [das "ü" habe ich hier schon vorsorglich gekappt], sondern Hunder - Hundin, nicht mehr Wald - Waldin, sondern Walder - Waldin. Ferner Freunder - Freundin, Soldater - Soldatin, Interessenter - Interessentin etc.
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Beantwortet von
@Nostalgiker: du irrst! Es liegt in dem Fall daran, dass hier bei
supportnet nur Nickname´s in bestimmter Länge erlaubt sind. Daher
musste ich ein paar Buchstaben einsparen.
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Beantwortet von yussuf_islam Mitglied (849 Punkte)
Würde mich auch interessieren, ob man schon mit 34, bzw. 54 kmh ein
Strafmandat bekommt.
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Wenn das das Messergebnis nach Abzug der (übrigens nicht sehr hohen) Messtoleranz ist, dann auf jeden Fall.
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Beantwortet von paul1 Experte (4.9k Punkte)
Hallo zusammen,

Der Autofahrer ist und bleibt die Melkkuh der Nation, egeal ob es Strafen oder Steuern etc. sind.
Wenn sie einen Einbrecher schnappen von dem ist nichts zu holen im Gegenteil der verursacht nur Kosten

Gruß

Paul1
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

Würde mich auch interessieren, ob man schon mit 34, bzw. 54 kmh ein Strafmandat bekommt.


Bai stationären Messgeräten, zu denen auch die s.g. 'Laser-Pistolen' zählen, werden bei Messungen unterhalb 100 km/h 3 km/h Messtoleranz abgezogen. Also wären innerorts bereits bei gemessenen 34 oder 54 km/h die 15 € Bußgeld + 20 € Verwaltungsgebühr für den Bescheid fällig.

In der Praxis läuft es unterschiedlich. Stecken die Kommunen selbst mit eigenem Personal (oder 'geschulten' Leiharbeitern) hinter den Messungen, kann man fast sicher sein, dass schon die kleinste Überschreitung verfolgt wird um nicht auf das Geld verzichten zu müssen.

Bei polizeilichen Messungen kann es aber auch schon mal sein, dass die wirklich nur kleinen Sünder Glück haben und nicht belangt werden. Es hängt manchmal schon von der puren Menge der erfassten Überschreitungen und den zur Verfügung stehenden Kapazitäten für eine Verfolgung in angemessener Zeit ab, ob nach Abzug der Toleranz nur geringfügige Überschreitungen ganz einfach unter den Tisch fallen, oder nicht.

Dabei dürfte auch eine Rolle spielen, wo die Überschreitung gemessen wurde. Wer z.B. mit 34 km/h durch eine Tempo 30 Zone mit dem zusätzlichen Gefahrenzeichen 'Kinder' fährt, hat wohl eher keine Gnade zu erhoffen.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
@ kgj17: das ist aber eine gute Antwort! Bist du vielleicht selber Polizist?
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
@steuersuenderin,

nein, dafür war mein IQ zu niedrig.

Das kam vor einiger Zeit mal alles in einer MDR-Talkrunde zur Abzocke der Autofahrer zur Sprache und da hat ein höherer Polizeibeamter durchaus glaubhauft dargelegt, weshalb sie oftmals nicht alles verfolgen, was sie eigentlich verfolgen könnten.

Als Beispiel nannte er auch die in seinem Verantwortungsbereich erfassten, traditiobnellen +10-Fahrer auf Autobahnen. Wenn die nicht gerade in wirklichen Gefahrenstellen oder bei problematischen Fahrbahn- bzw. Sichtverhältnissen erwischt wurden, erhalten die nicht unbedingt gleich einen Anhörungsbogen. Er wies aber auch darauf hin, dass man sich darauf nicht unbedingt verlassen sollte und dass das in den verschiedenen Ländern und Direktionen durchaus unterschiedlich gehandhabt wird.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von rainberg Profi (14.9k Punkte)
Hallo Kalle...

nein, dafür war mein IQ zu niedrig.


....nach meiner Erfahrung könnte so mancher Polizist froh sein, einen so
hohen IQ wie Du zu besitzen :-)

Gruß
Rainer
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