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Gefragt in Plauderecke von
Haben deshalb eine anzeige kassiert. Der fahrer hat gerade mal den motor abgestellt. Ich bin
vielleicht 10 sekunden nach dem polizistn gekommen. Darf der dann eine anzeige ausstellen?
Lt straßeverkehrsordnung darf man kurz zum ein und aussteigen halten.
Wer kennt sich da aus?

14 Antworten

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Beantwortet von mickey Experte (5.6k Punkte)
Das steht da nicht. Lies (und vergleich mal) die lfd. Nr. 15 (entsprechend 62) und 63.

Gruß
Mic
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Beantwortet von
im halteverbot ... ... Halten darf
merkst was?

Das was du meinst gilt im Eingeschränkten Halteverbot (oder auch häufig als Parkverbot bezeichnet)
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Beantwortet von
was ist am schild halteverbot denn so schwer zu verstehen....

nur beim parkverbot darf man anhalten zb zum ein-/aussteigen lassen. und auch nur wenn man den verkehr nicht behindert.
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Und dann gibt es da noch die Besonderheit (jedenfalls hier in Heidelberg), dass das Schild "Unbeschränktes Halteverbot" (Schräges Kreuz) mit dem Zusatz versehen wird: "Halten zum Be- und Entladen erlaubt" o.ä.
Man macht das wohl so, weil ein einfacher Schrägstrich (eingeschränktes HV) von vielen als Einladung zum Parken enpfunden wird.
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