Und dann gibt es da noch die Besonderheit (jedenfalls hier in Heidelberg), dass das Schild "Unbeschränktes Halteverbot" (Schräges Kreuz) mit dem Zusatz versehen wird: "Halten zum Be- und Entladen erlaubt" o.ä.
Man macht das wohl so, weil ein einfacher Schrägstrich (eingeschränktes HV) von vielen als Einladung zum Parken enpfunden wird.