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Gefragt in Plauderecke von
Haben deshalb eine anzeige kassiert. Der fahrer hat gerade mal den motor abgestellt. Ich bin
vielleicht 10 sekunden nach dem polizistn gekommen. Darf der dann eine anzeige ausstellen?
Lt straßeverkehrsordnung darf man kurz zum ein und aussteigen halten.
Wer kennt sich da aus?

14 Antworten

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Beantwortet von
Du slltest mal den zeitlichen Ablauf etwas genauer beschreiben. Nur weil Du 10 Sekunden später als der Polizist (zum Auto zurück?) kommst, kann das Auto ja trotzdem schon 15 Minuten da gestanden haben.
Wenn der Fahrer den Motor ausmacht, dann rechnet er doch wohl damit, dasss es löänger dauert. Oder er hat ihn aus gemacht, weil es wohl doch länger dauerte, als es geplant war.

Übrigens: Ich darf auch nicht nur ein paar Sekunden in ein fremdes Haus einbrechen oder jemanden nur ein paar Sekunden verklobben. Verboten ist verboten. Und nur kurz etwas verbotenes zu tun ist halt auch verboten
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Beantwortet von
Danke f deine antwort. Nein, damit mein
ich, dass er abgestellt hat wg dem
polizisten. War blöd ausgedrückt. Wollte
damit nur sagen, dass ich schon fast da
war und alles mitbekommen habe. Der
polizist hat auch nicht viel gesagt. Der
polizist hat nach der aussage von meinem
freund -eine freundin kommt da schon-
nur gemeint: ja schön, für sie. Dann kann
sie gleich zahlen. Ist nicht ok. Oder?
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Beantwortet von
Im Übrigen meinst Du sicher keinen Taxistreiefen, sondern einen Taxistand. Ich weiß nicht auf welche Straßenverkehrsordnung Du Dich Du bezihst, aber dort herrscht Halteverbot.
Meinst Du wirklich einen Taxistreifen, dann darfst Du den nichtmal befahren, da hast Du nichts zu suchen.
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Beantwortet von
Ja, ist sicher kleinlich, aber der Fehler liegt bei Euch. Das Recht ist auf seiner Seite.
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Beantwortet von
Taxistand
naja dann stimmt das also nicht in da stvo?
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Beantwortet von
Es ist dann sogar ein netter mann auf uns
zugekommen der meint der macht den zeugen für uns.
Er hat alles gesehen und hat auch zum polizisten
gemeint das das nicht ok ist was er da macht. ...
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Beantwortet von
Doch es stimmt alles, was in der StVO steht. Allerdings steht da nicht, dass man zum Ein- oder Aussteigen an einem Taxistand halten darf. Dort herrscht Halteverbot.
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Beantwortet von
naja dann stimmt das also nicht in da stvo?
doch, denn in dieser steht das in Taxenständen Halteverbot herrscht.

Wer ein Fahrzeug führt, darf an Taxenständen nicht halten, ausgenommen sind für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxen.
Quelle
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Beantwortet von
Es steht das man im halteverbot, ladezone und
taxistand kurz zum aus und einst. Halten darf
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Beantwortet von
Nein, das steht da nicht.
...