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Gefragt in Plauderecke von
Ich habe Bauspardarlehen in Anspruch genommen. Die Bausparkasse erhöhte den Darlehnsbetrag
um stattliche Darlehnsgebühren.

Die Bausparkasse teilte mir mit, zur Frage der Rechtsmäßigkeit der Darlehnsgebühren ein
diesbezügliches BGH-Urteil abzuwarten.

Frage: Gibt es inzwischen ein diesbezügliches BGH-Urteil?

2 Antworten

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Beantwortet von friedel Experte (3.3k Punkte)
Hallo.

Obwohl ich kein Windows 7 habe (und ehrlich gesagt ach keine Ahnung habe, warum du die Frage in dieser Rubrik gestellt hast) kann ich dir wahrscheinlich antworten. Ein BGH-Urteil gibt es dazu nicht und das wird es wohl auch nicht geben. Es gab zu dem Thema mehrere Urteile von verschiedenen OLG, aber nicht vom BGH. Beispiele sind
[list][*]OLG Dresden Az. 8 U 1461/10,
[*]OLG Dresden Az. 8 U 562/11,
[*]OLG Düsseldorf Az. I-6 U 162/10,
[*]OLG Dresden Az.8 U 662/11,[/list]Beim letzten haben wurde von den meisten Fachleuten erwartet, dass das ganze ans BGH weitergeht. Die Sparkasse hatte den Prozess verloren und deren Kunden können daher die Gebühren zurückverlangen. Die Sparkasse hat Revision eingelegt. Der BGH hätte endlich für Klarheit gesorgt, wenn es zur Verhandlung gekommen wäre. Das Urteil hätte dann für alle Kunden aller Banken gegolten. Aber die Sparkasse hat ihr Revision zurückgezogen. Das Urteil gegen die Sparkasse ist damit rechtskräftig, sodass die betroffenen Kunden jetzt ihre Gebühren zurückverlangen können. Aber da es jetzt nicht zu einem BGH-Urteil kommt, gilt das Urteil nicht für die Kunden anderer Banken.

Siehe auch
[list][*]Artikel im Handelsblatt
[*]Artikel bei kreditvergleich.org[/list]

Ich weiß aus Erfahrung, dass die Banken auf entsprechende Forderungen nicht eingehen. Sie verlassen sich darauf, dass die Betroffenen nicht klagen. Eine Klage hat imho sehr hohe Erfolgsaussichten. Es gibt ja reichlich Referenzurteile.

mfg Friedel
0 Punkte
Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Wahrscheinlich gibt es doch irgendwann in absehbarer Zeit ein Urteil:

Eben um diese Praxis der Banken (auch z.B. der Mobilfunkanbieter und anderer grosser und kleiner Gauner) zu unterbinden, ist beschlossene Sache, dass künftig (ich weiss nicht, ab wann) die Rücknahme einer Revision nur noch möglich sein wird, wenn BEIDE Parteien zustimmen.

Dann können die Gauner ihre Revision nicht mehr einfach zurücknehmen, wenn die Sache zu ihren Ungunsten auzugehen scheint - und es wird zu Grundsatzurteilen kommen.
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