Hallo Hannes,
Als ich den Vertrag mit der alten Versicherung schloss, wurde
mir nichts gesagt bzw. geschrieben, dass beim Wechsel und bei einen
Unfallschaden, obwohl ich ja lt. Vertrag "1 Unfall frei habe" der Schaden
an die neue gemeldet wird.
...zu dieser Aufklärung ist die Versicherung leider nicht verpflichtet, es
zählen einzig und allein die AGB, die Du ja unterschrieben, und sicher -
wie die meisten- nicht aufmerksam gelesen hast.
Insofern würde ich nicht gleich arglistige Täuschung unterstellen,
sondern eher ein persönliches Versäumnis einräumen.
Ich bin sicher, auch zu Deinem Problem steht in den AGB etwas
geschrieben, wenn auch vielleicht etwas versteckt und für den Normalo
nicht sofort verständlich.
Nimm Dir mal paar Stunden Zeit und studiere dies AGB, notfalls kannst
Du diese Aufgabe auch einen Anwalt übertragen.
Aber nach meinen Erfahrungen wirst Du wohl diese Kröte schlucken
müssen, mit der Erfahrung, in Zukunft wachsamer zu sein.
Gruß
Rainer