1k Aufrufe
Gefragt in Plauderecke von
Ich muss leider für zwei Autos Versicherung bezahlen.
Seit 1984 bis 2012 unfallfrei gefahren. dato 30%
im Frühjahr 2012 einen kleinen Auffahrunfall bei ca.30km/h.
Meine damalige Vs. alles i.O. Da ich ja "1 Unfall frei habe,pro Jahr lt. Vertrag" also keine Rückstufung,war alles in "Tüten".
Als ich Ende 2013 (immerhin sind es zwei Autos) die alte Vs. gegen eine Kostengünstigere gewechselt habe beginnt der Ärger.
Die alte Vsg. übergibt den Unfall von 2012 mit in die neue Vsg.,ab 2014, da die sich die Daten lt. Gestz holen,dass bedeutet, es werden die 30% nicht mehr anerkannt und ich somit mit 45% in der Kreide stehe.
Endresultat ich muss für beide Autos jeweils 40€ nachzahlen.

Als ich den Vertrag mit der alten Versicherung schloss, wurde mir nichts gesagt bzw. geschrieben, dass beim Wechsel und bei einen Unfallschaden, obwohl ich ja lt. Vertrag "1 Unfall frei habe" der Schaden an die neue gemeldet wird.

Das ist doch "arglistige Täuschung" od. Erpressung...?
Bin wütend und sauer.
Bin für jeden Tipp dankbar, was könnte ich tun? Muss erst mal darüber schlafen,tschüs

3 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von rainberg Profi (14.9k Punkte)
Hallo Hannes,

Als ich den Vertrag mit der alten Versicherung schloss, wurde
mir nichts gesagt bzw. geschrieben, dass beim Wechsel und bei einen
Unfallschaden, obwohl ich ja lt. Vertrag "1 Unfall frei habe" der Schaden
an die neue gemeldet wird.


...zu dieser Aufklärung ist die Versicherung leider nicht verpflichtet, es
zählen einzig und allein die AGB, die Du ja unterschrieben, und sicher -
wie die meisten- nicht aufmerksam gelesen hast.
Insofern würde ich nicht gleich arglistige Täuschung unterstellen,
sondern eher ein persönliches Versäumnis einräumen.

Ich bin sicher, auch zu Deinem Problem steht in den AGB etwas
geschrieben, wenn auch vielleicht etwas versteckt und für den Normalo
nicht sofort verständlich.

Nimm Dir mal paar Stunden Zeit und studiere dies AGB, notfalls kannst
Du diese Aufgabe auch einen Anwalt übertragen.

Aber nach meinen Erfahrungen wirst Du wohl diese Kröte schlucken
müssen, mit der Erfahrung, in Zukunft wachsamer zu sein.

Gruß
Rainer
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

es wird immer der tatsächliche Schadensverlauf und die sich daraus ergebende SF-Klasse an die andere Versicherung übergeben, keine Rolle spielt dagegen der von Versicherung zu Versicherung unterschiedliche SF-Rabatt. Insoweit ist das Verhalten deines alten Versicherers korrekt.

Der von dir beschriebene 'Rabattschutz' wird unter bestimmten Voraussetzungen von vielen Versicherern als Option angeboten. Diesen s.g. Angshasenrabatt gibt es jedoch nicht kostenlos. Wenn diese Option vom Versicherungsnehmer gezogen wird schlägt das für ihn mit etwa 10 % höheren Beiträgen zu Buche.

Du hast hier gleich mehrere Fehler gemacht:

- Du hast dich nicht mehr an den von dir zusätzlich abgeschlossenen Rabattschutz erinnert.
- Du hast dir den alten Vertrag incl. der zusätzlichen Vertragsbedingungen zu diesem Rabattschutz vor dem Vergleich nicht noch mal genau angesehen.
- Du hast eine Versicherung incl. Rabattschutz mit einer Versicherung ohne Rabattschutz verglichen, da hättest du sogar bei deinem alten Versicherer ein um etwa 10 % günstigeres Angebot finden können.

Ändern kannst du daran nun kaum noch was. Außer dir eventuell vor Ablauf der Kündigungsfrist einen noch günstigeren Versicherer zu suchen, um dieses Lehrgeld zumindest teilweise wieder kompensieren zu können.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Ich bedanke mich für die sachkundigen Informationen.
Da muss ich durch.

Danke nochmals

vg. hannes
...