Hallo Frank,
interessiert dich das jetzt einfach nur mal so, oder möchtest du eventuell nachträglich Schadensersatz oder 'Schmerzensgeld' vom Vermieter einfordern?
Mir sagte mal jemand, dass es in meiner damaligen Wohnung irgendwie muffig riechen würde, was mir eventuell über einen gewissen Gewöhnungseffekt irgendwie entgangen ist. Dabei kamen wir auch auf das Thema Schimmel und wegen ähnlicher Symptome wie bei dir, haben wir dann einfach mal die Schränke von der Wand gerückt, da ansonsten eigentlich nichts zu sehen war. Da sah es dann tatsächlich echt krass aus.
Du hast allerdings mit keinem Wort erwähnt, dass dir beim Auszug aus der Wohnung irgendwelcher Schimmel an Möbeln und Wänden aufgefallen wären und spätestens bei der beim Auszug üblichen Abnahme der leeren Wohnung durch den Vermieter, wäre sichtbarer Schimmelbefall garantiert ein zu protokollierendes Thema gewesen.
In einer absolut leeren Wohnung optisch nicht erkennbaren, massiven Schimmelbefall kann es allerdings auch geben, nämlich hinter allen Wand- oder Deckenverkleidungen, welche 'luftdurchlässig' sind. Dazu würden z.B. abgehängten Decken oder Holz-Wandverkleidungen gehören, was für einen Nachkriegsbau mit zwischenzeitlichen Modernisierungsversuchen, durchaus vorstellbar wäre.
Das muss natürlich nicht so sein und deshalb wäre vor einem eventuellem Rechtsstreit noch zu klären, ob deine Reaktionen auf diese Wohnung auf eine 'individuelle Veranlagung' (Allergie) deinerseite zurückzuführen ist, oder auf grundsätzliche Mängel, welche auch bei allen anderen Mietern zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit geführt hätten.
Gruß
Kalle