Hallo,
warum sagst du eigentlich nicht gleich, dass es konkret um den Rundfunkbeitrag geht und eierst hier so über irgendwelche 'Spams' herum?
Mal schauen wie es weitergeht
Ich gehe mal davon aus, dass du bereits einen Beitragsbescheid vom BR erhalten hast. Wenn du gegen diesen nicht fristgerecht Widerspruch eingelegt bzw. geklagt hast, ist er nach einem Monat bestandskräftig und du bist dann zur Zahlung verpflichtet. Daraus ergibt sich dann auch, dass der Beitrag jederzeit durch den 'Rundfunkservice' als bundesweite Inkassostelle der jeweiligen Landesrundfunkanstalt auf dem Weg der Zwangsvollstreckung eingetrieben werden könnte.
Auf diese rechtliche Möglichkeit wird der Rundfunkservice wahrscheinlich erstmals Ende 2015 zurückgreifen, da dies für den Gläubiger (die jeweilige Landesrundfunkanstalt) zunächst auch immer mit einer eigenen Kostenvorlage verbunden wäre. Dieser, von mir natürlich erst mal nur als wahrscheinlich vermutete Zeitpunkt, ergibt sich aus derallgemeinen 3-jährigen Verjährungsfrist für Forderungen. Ein rechtzeitig über ein gerichtliches Mahnverfahren erwirkter Vollstreckungsbescheid (Titel), verjährt nämlich seinerseits erst nach 30 Jahren.
Was du persönlich als gerecht empfindest oder nicht, spielt hier leider absolut keine Rolle, auch nicht die Frage, ob du ein Fernsehgerät besitzt, oder nicht. Schon allein die Tatsache, dass du über die technische Möglichkeit verfügst, hier überhaupt diese Frage stellen zu können, begründet nach den momentan gültigen Regelungen zu den Rundfunkgebühren deine Zahlungspflicht. Dies wurde inzwischen auch durch verschiedene Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgerichte einiger Bundesländer als 'rechtens' entschieden. Sogar der für dich unmittelbar zuständige Bayerische Verfassungsgerichtshof hat z.B. am 15.05.2014 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Form nicht gegen die Bayerische Verfassung verstößt.
Durch dein passives Aussitzen kannst du dich der Zahlungspflicht jedenfalls nicht erfolgreich entziehen. Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht, als letzte Instanz hierzulande, irgendwann mal anzweifeln sollte, dass der zwischen den einzelnen Bundesländer ausgehandelte Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Form nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist, würde er allenfalls mit einer Terminsetzung eine entsprechende Korrektur im Recht oder gar der jeweiligen Verfassung von den einzelnen Bundesländern 'anregen' können, aber nicht die rechtliche Gültigkeit sämtlicher, seit 01.01.2013 ergangenen Bescheide des jeweiligen Bundeslandes rückwirkend aufheben.
Nur wer vor diesem, doch recht unwahrscheinlichen Fall bereits mit der richtigen Begründung fristgerecht Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt hatte, hätte dann überhaupt eine Chance, dass die bisherige Forderung aufgehoben bzw. ein unter entsprechendem Vorbehalt gezahlter Rundfunkbeitrag wieder erstattet würde.
Dies setzt logischerweise auch voraus, dass man sich selbst zuvor nachweislich aktiv gegen eine aus eigener Sicht vermeintlich unberechtigte Forderung gewehrt hat und nicht darauf spekuliert, dass es irgendwer irgendwann schon mal irgendwie richten wird.
Gruß
Kalle