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Gefragt in Plauderecke von
Guten Tag,

seit einiger Zeit bekomme ich vermehrt Zahlungsaufforderungen zu Leistungen die ich nie erhalten habe. Diese Aufforderungen kommen nicht etwa als email, sondern per Postbrief an meine Adresse. Ich hab sie wie spammails bisher ignoriert. Es geht dabei um ein Produkt, dass ich nie besesen habe und nicht kaufen will. Aber ich bekomme die Briefe nun schon seit einiger Zeit.

Die Anschreiben sind an sich eher als unserioes einzustufen (schwammig formuliert und ohne konkrete Forderung).

Ausgehend von der rechtlich-unhaltbaren Forderung und der stuemperhaften Ausfuehrung wuerde ich meinen, es handele sich um den Versuch Phishingmails auf dem Postweg zu versuchen. Die Adresse scheint sogar halbwegs glaubhaft. Man hat sogar eine real existierende Adresse in DE dafuer benutzt:
Bayrischer Rundfunk
Rundfunkplatz1
80335 Muenchen
Soger 'ne gefaelschte Telefonnummer steht dabei: 018599950300

Der Brief ist insgesamt recht glaubhaft gemacht, die ganze Aufmachung des Briefes scheint durchaus serioes. Nur die Forderung ueber 330EUR passt da nicht ganz hinein.
Wie ueblich bei diesen Phishern ist die Dreistigkeit immer ein sicheres Zeichen fuer den Betrugsversuch: "Zahlen Sie blabla EUR bitte um Konsequenzen zu vermeiden "

Ich poste dies hier nur weil ich mir vorstellen kann, das viele auf diese Masche hereinfallen. Und das ist keine Schande, denn es ist gut gemacht, geb ich zu.

Gruesse.

14 Antworten

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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Moin,

du legst dich da in konkreten Fall mit ziemlicher Sicherheit gerade mit dem Rundfunkbeitragsservice (GEZ) an. Es gab zwar mal Versuche, mit täuschend echt nachgemachten Schreiben die neue Rundfunkgebühr an andere Konten 'umzuleiten', aber hierbei wurde nie ein konkreter Name des angeblichen 'Beitragsschuldners' genannt.

Die Zentrale in Köln hat jedenfalls die Service-Nummer 018 59995 0100, die für den RBB-Bereich, in dem ich wohne, z.B. die 018 59995 0400 und die für die BR-Region zuständige Stelle dann offensichtlich die 018 59995 0300.

Seit 01.01.2013 wird der Runfunkbeitrag pro Wohnung erhoben, Grundlage sind hierbei die Meldedaten. Wenn für deine Wohnung (Meldeadresse) bisher noch kein Beitrag entrichtet wurde, wären das inzwischen 18 Monate á 17,98 € = 323,64 €.

Es werden zunächst alle erwachsenen Personen (mit unterschiedlichen Familiennamen) angeschrieben, welche in einer Wohnung gemeldet sind. Sollte für diese Wohnung bereits durch eine andere Person der Rundfunkbeitrag entrichtet werden, muss man nur die Beitragsnummer nennen, unter welcher dies geschieht und Ruhe ist.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Allerdings sind die Politiker, die so etwas angeleiert haben, im Grunde nicht besser als Gauner, die auch unberechtigte Forderungen stellen.
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Beantwortet von
@ nostalgiker6:

Allerdings sind die Politiker, die so etwas angeleiert haben, im Grunde nicht besser als Gauner, die auch unberechtigte Forderungen stellen.

Es geht in diesem Thread nicht um persönliche Befindlichkeiten oder Meinungen.

Kalle hat schon die richtige Antwort gegeben.

radfahrer
0 Punkte
Beantwortet von
Zitat:
"Es geht in diesem Thread nicht um persönliche Befindlichkeiten"

@ radfahrer
Warum regst Du Dich dann auf ?
Das hier ist die Plauderecke !
Bin übrigens völlig konform mit nostalgiker6 .
0 Punkte
Beantwortet von
Das hier ist die Plauderecke !

Vermutlich hat der TO nicht gewusst, in welche Rubrik er das Problem einordnen soll. Ein Plaudereckenproblem ist es sicher nicht.

Bin übrigens völlig konform mit nostalgiker6 .

Das macht nichts.

Und apropos:
Warum regst Du Dich dann auf ?

Ich bin völlig unaufgeregt.

radfahrer
0 Punkte
Beantwortet von
Selbstverstaendlich ist dieser unserioese Brief von der GEZ. Briefe von der GEZ bekomm' ich seit Jahren. Natuerlich uninterressant fuer Leute, die Fernsehen nutzen. Ich nicht und die Briefe sind meiner Ansicht nach nicht mal korrekt formuliert, weswegen ich den Vergleich zu Spammails zog. Andere Ausfuehrungen zu diesem thema finden sich zB. hier:
https://supportnet.de/t/2456987

Mal schauen wie es weitergeht.
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

warum sagst du eigentlich nicht gleich, dass es konkret um den Rundfunkbeitrag geht und eierst hier so über irgendwelche 'Spams' herum?

Mal schauen wie es weitergeht


Ich gehe mal davon aus, dass du bereits einen Beitragsbescheid vom BR erhalten hast. Wenn du gegen diesen nicht fristgerecht Widerspruch eingelegt bzw. geklagt hast, ist er nach einem Monat bestandskräftig und du bist dann zur Zahlung verpflichtet. Daraus ergibt sich dann auch, dass der Beitrag jederzeit durch den 'Rundfunkservice' als bundesweite Inkassostelle der jeweiligen Landesrundfunkanstalt auf dem Weg der Zwangsvollstreckung eingetrieben werden könnte.

Auf diese rechtliche Möglichkeit wird der Rundfunkservice wahrscheinlich erstmals Ende 2015 zurückgreifen, da dies für den Gläubiger (die jeweilige Landesrundfunkanstalt) zunächst auch immer mit einer eigenen Kostenvorlage verbunden wäre. Dieser, von mir natürlich erst mal nur als wahrscheinlich vermutete Zeitpunkt, ergibt sich aus derallgemeinen 3-jährigen Verjährungsfrist für Forderungen. Ein rechtzeitig über ein gerichtliches Mahnverfahren erwirkter Vollstreckungsbescheid (Titel), verjährt nämlich seinerseits erst nach 30 Jahren.

Was du persönlich als gerecht empfindest oder nicht, spielt hier leider absolut keine Rolle, auch nicht die Frage, ob du ein Fernsehgerät besitzt, oder nicht. Schon allein die Tatsache, dass du über die technische Möglichkeit verfügst, hier überhaupt diese Frage stellen zu können, begründet nach den momentan gültigen Regelungen zu den Rundfunkgebühren deine Zahlungspflicht. Dies wurde inzwischen auch durch verschiedene Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgerichte einiger Bundesländer als 'rechtens' entschieden. Sogar der für dich unmittelbar zuständige Bayerische Verfassungsgerichtshof hat z.B. am 15.05.2014 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Form nicht gegen die Bayerische Verfassung verstößt.

Durch dein passives Aussitzen kannst du dich der Zahlungspflicht jedenfalls nicht erfolgreich entziehen. Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht, als letzte Instanz hierzulande, irgendwann mal anzweifeln sollte, dass der zwischen den einzelnen Bundesländer ausgehandelte Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Form nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist, würde er allenfalls mit einer Terminsetzung eine entsprechende Korrektur im Recht oder gar der jeweiligen Verfassung von den einzelnen Bundesländern 'anregen' können, aber nicht die rechtliche Gültigkeit sämtlicher, seit 01.01.2013 ergangenen Bescheide des jeweiligen Bundeslandes rückwirkend aufheben.

Nur wer vor diesem, doch recht unwahrscheinlichen Fall bereits mit der richtigen Begründung fristgerecht Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt hatte, hätte dann überhaupt eine Chance, dass die bisherige Forderung aufgehoben bzw. ein unter entsprechendem Vorbehalt gezahlter Rundfunkbeitrag wieder erstattet würde.

Dies setzt logischerweise auch voraus, dass man sich selbst zuvor nachweislich aktiv gegen eine aus eigener Sicht vermeintlich unberechtigte Forderung gewehrt hat und nicht darauf spekuliert, dass es irgendwer irgendwann schon mal irgendwie richten wird.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Schon allein die Tatsache, dass du über die technische Möglichkeit verfügst, hier überhaupt diese Frage stellen zu können, begründet nach den momentan gültigen Regelungen zu den Rundfunkgebühren deine Zahlungspflicht.


Ich glaube, das ist zu kurz gedacht: Allein die Tatsache, dass er überhaupt existiert, begründet nach den momentan gültigen Regelungen die Zahlungspflicht - sofern er nicht das Glück hat, dass in seinem Haushalt schon ein anderes Opfer zahlt.
0 Punkte
Beantwortet von
Lieber KJG17,

solang ich Sie als intelligenten Menschen innerhalb diese Forums schaetzte, so sehr muss ich doch sagen wie sehr Sie auf unnoetige Weise auf Paragrafen herumeiern und das Ganze doch sehr "vermeintlich gesetzlich"zu erklaeren versuchen.
Es geht hier nicht um Gesetze oder Festlegungen. Es geht um Richtig und Falsch. Falsch ist, jemanden ein Produkt aufzuzwingen, das er nicht gekauft hat. Noch schlimmer ist es ihn zu zwingen es zu bezahlen obwohl er es nie kaufte, noch wollte. Ich lehne Fernsehen komplett ab. Ich will dieses Produkt nicht! Ich will auch nicht, dass es ueberhaupt besteht! Aber wenn es Leute gibt die es wollen, sollen sie es haben, meinetwegen.
Die duerfen es haben, sollen es benutzen und kaufen. Und auf wen das zutrifft, der soll es auch bezahlen.
Aber nicht die, die es nicht wollen und nicht haben.

Fernsehprogramm ist ein Produkt und wird mit einem Preis angeboten. Wer es sehen moechte, darf es kaufen und auch supertoll nutzen.
Ist es in diesem Land wirklich noetig, dass jemand in Gefaengniss gehen muss oder eine Vorstrafe riskiert, nur weil er sich weigert Fernsehen zu schauen?

Nenne mir ein demokratisches Land wo "Nicht-Fernsehen unter Strafe gestellt ist". Denn dass ist was passieren wird: Ich werde mich weiterhin weigern, Fernsehen zu schauen. Ich werde nicht dafuer bezahlen. Und ich werde dafuer ins Gefaengnis gehen oder auswandern muessen.
Oder alle drei Jahre die Wohnung wechseln muessen.
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Beantwortet von
Kein Mensch zwingt ich fer zu sehen. Du sollst es doch nur bezahlen.

Ich finde es gut, dass alle zahlen müssen. So können die ÖR Geld für z.B. gute Dokumentationen ausgeben und die Qualität einigermaßen hoch halten.
Wer nur Privatfernsehen sieht kann das von mir aus gerne mit finanzieren und selber beim abendlichen Fernsehgenuss langsam verdummen, um dann komische Threads auf zu machen
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