Hallo, ich blick da überhaupt nicht mehr durch. Erklärt wurde mir von
einem Jurastudenten folgendes: "... Im BGB ist festgelegt, dass die
Gewährleistungspflicht in der Regel nach 24 Monaten verjährt. Inn D.
gilt gesetzlich eine 24-monatige Mängelhaftung, wobei nach 6 Mon.
eine Beweisumkehrlast besteht. Das bedeutet dann, dass man nur
noch eine sechsmonatige Garantie hätte im
Vergleich zur früheren
Rechtslage. Man hat also** KEINE** zweijährige Garantie, wie viele das
glauben..." Wenn das im BGB alles so eindeutig geregelt ist, dann
frage ich mich was das hier soll: "...weisen darauf hin, dass unsere
eingeschränkte Herstellergarantie mit einer Gewährleistungsfrist von
24 Monaten für dieses Produkt gilt..." Dieser Hinweis des Herstellers
liegt einem Smartphone bei, welches ich über das
Internet gekauft
habe.
Frage: warum legt der Hersteller einen solchen Zettel dabei?
Und welche Rechte werden damit eingeschränkt, die der Kunde
ansonsten hätte? Für Antworten danke im Voraus!
(bitte die Fragestellung beachten)