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Gefragt in HW-Sonstiges von
Hallo, ich blick da überhaupt nicht mehr durch. Erklärt wurde mir von
einem Jurastudenten folgendes: "... Im BGB ist festgelegt, dass die
Gewährleistungspflicht in der Regel nach 24 Monaten verjährt. Inn D.
gilt gesetzlich eine 24-monatige Mängelhaftung, wobei nach 6 Mon.
eine Beweisumkehrlast besteht. Das bedeutet dann, dass man nur
noch eine sechsmonatige Garantie hätte im Vergleich zur früheren
Rechtslage. Man hat also** KEINE** zweijährige Garantie, wie viele das
glauben..." Wenn das im BGB alles so eindeutig geregelt ist, dann
frage ich mich was das hier soll: "...weisen darauf hin, dass unsere
eingeschränkte Herstellergarantie mit einer Gewährleistungsfrist von
24 Monaten für dieses Produkt gilt..." Dieser Hinweis des Herstellers
liegt einem Smartphone bei, welches ich über das Internet gekauft
habe. Frage: warum legt der Hersteller einen solchen Zettel dabei?
Und welche Rechte werden damit eingeschränkt, die der Kunde
ansonsten hätte?
Für Antworten danke im Voraus!
(bitte die Fragestellung beachten)

4 Antworten

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Beantwortet von
**Ergänzung** zu: "...weisen darauf hin, dass unsere eingeschränkte
Herstellergarantie mit einer Gewährleistungsfrist von 24 Monaten für
dieses Produkt gilt...*
Die Details findet man bei:
http://www.nokia.com/de-de/support/eingeschrankte-herstellergarantie/
Also ich check es nicht, ob diese eingeschränkte Herstellergarantie
nun ein Vorteil oder Nachteil für den Kunden ist.
0 Punkte
Beantwortet von deluxestyle Mitglied (901 Punkte)
Naja, ich weiß ja nicht wer die beraten hatte, aber von Jura nicht viel Ahnung.

Garantie != Gewährleistung.

Gewährleistung sind 2 Jahre und müssen vom Verkäufer gewährt werden (nicht vom Hersteller). Die Beweislastumkehr stimmt allerdings. Nach 6 Monaten muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Defekt von Anfang an bestanden hat.

Garantie: freiwillige Leistung des Herstellers. Wie er diese definiert, liegt ganz in seinem Ermessen. Er kann 1 Jahr (so wie Apple) oder 2 Jahre geben. Oder auch 5 Jahre. Aber es ist nichts gesetztliches. Allerdings können Garantiebedingungen nicht einfach so geändert werden.
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Beantwortet von
Hallo Dirk! ;-)

Die (gesetzliche) Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die bereits bei Übergabe der Ware bestanden; sie besteht zwischen Verkäufer und Käufer - mit der bereits angesprochenen Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Die (freiwillige) Garantie ist eine Leistung des Herstellers, die sich auf Mängel bei ordnungsgemäßen Gebrauch bezieht. Diese Garantie kann durch den Hersteller eingeschränkt werden. So ist z.B. die Garantiedauer für Batterien idR verkürzt. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Öffnen, Reparieren, Modifizieren des Gerätes, Unfall (Sturz etc.) oder höhere Gewalt (Blitz etc.) entstehen, stellen idR keinen Garantiefall dar. Auch die Art der Garantieleistung liegt idR im Ermessen des Herstellers. Die Einschränkungen sind in den Garantiebedingungen festgelegt und können dort eingesehen werden.
Deine Frage:
welche Rechte werden damit eingeschränkt, die der Kunde ansonsten hätte?
, ist in Bezug auf die gewährte Garantieleistung also falsch gestellt, da Du als Kunde gegenüber dem Hersteller nur die (Garantie-)Rechte hast, die Dir der Hersteller freiwillig eingeräumt hat.

Für den Kunden ist die Garantie des Herstellers insofern von Bedeutung, dass sie eben a) auch Mängel durch (ordnungsgemäßen) Gebrauch abdeckt und b) ihn von der bei der gesetzlichen Gewährleistug bestehenden, nach 6 Monaten eintretenden Beweispflicht entlastet. Du kannst Dich also mit einem (in den Garantiebedingungen abgedeckten) Schaden, der nach 12 Monaten eintritt, direkt an den Hersteller wenden.

Hoffe, es ist jetzt ein bisschen klarer geworden.

Viel Spaß noch mit Deinem Nokia Lumia 930 ! ;-)

iphoner
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Beantwortet von
@iphone und deluxer: besten Dank für eure Hinweise!
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