Hallo Friedel,
Die Fracking-Bohrungen können (leider) nicht wegen dem Wasserrecht abgelehnt werden, weil hier das Bergrecht gilt.
Das ist Nonsens, denn auch wenn Fracking nach dem Bundesberggesetz erlaubt wird oder würde, kann nach der gegenwärtigen Rechtslage durchaus jedes Bundesland unter Bezugnahme auf sein eigenes geltendes Wasserrecht die Ausführung solche Bohrungen untersagen. Und ohne eine vom jeweiligen Bundesland ausdrücklich auch genehmigte Bohrung, gäbe es natürlich auch kein lt. Bundesberggesetz ggf. doch mögliches Fracking.
Glücklicherweise sind ja hierzulande die einzelnen Bundesländer selbst für die langfristige Versorgung ihrer Bevölkerung mit dem 'Grundnahrungsmittel' Trinkwasser verantwortlich. Und somit dürfen sie auch selbständig darüber befinden, welche nach dem Bundesberggesetz möglichen Bohrung eventuell die langfristige Versogung der Bevölkerung mit Trinkwasser nach den Maßstäben der Trinkwasserverordnung des Bundes gefährden könnte und deshalb in einer 'Einzellfallentscheidung' vom Land abgelehnt wird.
§1 der derzeit für den ganzen 'Bund' geltenden TrinkwV besagt nämlich, dass der Zweck dieser Verordnung darin besteht, "... die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit ... zu schützen".
Solange nicht reproduzierbar nachgewiesen wurde, dass die Häufung von "Flammen aus dem Wasserhahn, kranke Menschen, tote Tiere" in den aktuellen Fracking-Gebieten
nicht auf das Fracking zurückgeführt werden kann, sollte hierzulande also weiterhin §1 der TrinkwV kompromisslos Anwendung (s.o.) finden.
Oder anders herum: Der Bund müsste den grundsätzlichen Anspruch der Bürger auf 'Genusstauglichkeit' des Trinkwasser gem. §1 TrinkwV erst einmal aufheben, um den Ländern vom Bundesrecht her die Möglichkeit zum Versagen von Fracking-Bohrungen über ihre jeweils geltendes Landesrecht zumindest theoretisch entziehen zu können.
Aber ohne die Bohrungen wäre die radioaktive Brühe jetzt immer noch in 3000m Tiefe.
In keinem mir zugänglichem Bericht wurde eine 'radioaktive Brühe ... in 3000m Tiefe' im Zusammenhang mit dem Landau-Leck auch nur andeutungsweise erwähnt. Einfach nur eine Annahme von dir, oder gibt es da auch noch den einen oder anderen mir nicht bekannten Link, auf eine zumindest andeutungsweise objektive Quelle?
Gruß
Kalle