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Gefragt in Plauderecke von sue Mitglied (855 Punkte)
Hallo,

Soldaten anwesend?
Ich möchte vielleicht demnächst in einer Kaserne übernachten. Die Genehmigung braucht mehrere Tage und erfordert Personalien. Ich gehe also von einer gewissen "Überprüfung" aus. Oder ist das nur ein Papiertiger?

Weiß jemand, wie genau Zivilisten durchleuchtet werden? Auf welche Stellen und Dokumente wird zugegriffen? Einwohnermeldeamt, inkl Religionszugehörigkeit? Führungszeugnis? Letzteres würde mE Sinn machen, ich könnte ja schließlich schon 3x wegen Bombenbau verknackt worden sein. Allerdings erteile ich ja keine Erlaubnis zur Einsichtnahme in derart persönliche Akten.

Ich wäre dankbar über praxisnahe Erfahrungsberichte.

Viele Grüße
Sue

6 Antworten

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Beantwortet von
Hallo, eine schräge Frage, hast du was zu verbergen?
Falls die eine Übernachtung möglich machen, dann muss es doch irgendwie geregelt sein.
Oder denkst du, du bist so zu sagen der Präzedenzfall der Übernachtung bei der Bundeswehr?
Da es irgendwo und irgendwie reguliert wird, gibt es womöglich eine Möglichkeit diese Dinge direkt bei den zu erfahren.
Nur Mut, selber dort nachfragen und aufpassen was du da unterschreibst.
Nicht, dass du nachher Soldatin Sue heißt;-D

Über meine Praxiserfahrungen darf ich nichts berichten, du verstehst schon warum.

Gruß
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Beantwortet von
Ja, soldat.ad, das ist wirklich eine schräge Frage. Nur weil jemand nicht alles Mögliche von sich preis geben will, oder zumindest Kontrolle darüber haben will, was mit den eigenen Daten gemacht wird, bedeutet ja nicht, dass er etwas zu verbergen hat.

Oder würdest Du mir bspw. mal Zugriff auf Dein Bankkonto geben, um mir Deine Umsätze anzuschauen? (nur ein Beispiel)
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Beantwortet von
Weiß jemand, wie genau Zivilisten durchleuchtet werden? Auf welche Stellen und Dokumente wird zugegriffen? Einwohnermeldeamt, inkl Religionszugehörigkeit? Führungszeugnis? Letzteres würde mE Sinn machen, ich könnte ja schließlich schon 3x wegen Bombenbau verknackt worden sein. Allerdings erteile ich ja keine Erlaubnis zur Einsichtnahme in derart persönliche Akten.
Nichts für ungut @Meierei, wenn Sue sich einen Scherz erlauben darf. dann darf ich es auch.
Somit zumindest für mich ist ihre Frage einfach nur schräg.
Wir müssen nicht den selben Humor haben oder?

Deine anderen Ausführungen, lassen einen Schmunzeln aufkommen.
Nicht, dass einer hier dies als eine Unterstellung aufnimmt, ist ja nur ein Beispiel.
Wenn du bei Facebook, WhatsApp, ein paar Versender und anderen personenbezogenen Diensten in Anspruch nimmst, glaubst du, du hast das alles unter Kontrolle, Privatsphäre?
Dein Konto/Umsatzbeispiel ist schon etwas überzogen.

Trotzdem lieferte ich eine sachgemäße Antwort, du hast es bei der Aufregung wohl vergessen.
Ob meine Antwort @Sue zusagt, ist schon eine andere Frage, aber das zerbricht mir den Kopf nicht.
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Beantwortet von sue Mitglied (855 Punkte)
hast du was zu verbergen?

Wenn ich weder weiß, was überprüft wird noch mein Einverständnis dafür gebe? Ja.
Ich gehe zB min. von Einwohnermeldeamt und Führungszeugnis aus. Finde das auch verständlich, aber darum nicht weniger bedenklich, vor dem Hintergrund, dass ich das nicht absegnen muss. Da darf ich mich wohl fragen, wo die Grenzen der Schnüffelei liegen. Und obs mir das wert ist.

Falls die eine Übernachtung möglich machen, dann muss es doch irgendwie geregelt sein.

Es gibt dazu wohl Dienstvorschriften im Intranet, aber Google stößt an seine Grenzen.

Oder denkst du, du bist so zu sagen der Präzedenzfall der Übernachtung bei der Bundeswehr?

Lustigerweise hab ich diesen Eindruck fast. Man findet die Frage online hauptsächlich seitens der jungen Freundin, deren Macker zur Grundausbildung muss und die nicht weiß, wie sie 4 Wochen ohne Hasi überleben soll.
Entsprechend lautet die Antwort, ob Übernachtungen möglich sind, oft pauschal nein, und dass das nicht stimmt weiß ich ja.

Trotzdem lieferte ich eine sachgemäße Antwort

Och, du... so richtig hilfreich war deine Antwort nicht. Dass das nicht komplett ungeregelt ist war mir schließlich vorher schon klar. Ich finde nur keine handfesten Fakten dazu, was zwingend angegeben oder überprüft werden muss. Wenn du mir die entsprechende Dienstvorschrift (70/irgendwas) zugänglich gemacht oder auszugsweise zitiert hättest hätte das wohl mehr geholfen.

Gruß
Sue
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M A D lässt grüßen..
aber eigentlich finden die nicht mehr, als sie sowieso schon wissen.

Die holen sich von dir praktisch nichts anderes, als eine nachträgliche Erlaubnis , dich zu überprüfen................was die sowieso schon längst gemacht haben.
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Beantwortet von sue Mitglied (855 Punkte)
M A D lässt grüßen..

Geht die "Anfrage" automatisch dorthin? Ich hab wirklich keine Ahnung, wie ich mir die Praxis vorzustellen habe.
Der Soldat versichert, es handele sich nur um einen Papiertiger. Aber ob seine Aussagen integer sind? ;-) Es fällt mir einfach schwer zu glauben, dass jemand, der potenziell unbewacht auf Militärgelände rumlaufen kann (weil der Bewacher schläft), nicht halbwegs gründlich überprüft wird. Wäre eigentlich erschreckend, wenns anders wär.

aber eigentlich finden die nicht mehr, als sie sowieso schon wissen.

Bislang ist das ein "anonymer" Datensatz unter 80 Millionen. Vielleicht stehen bedenkliche Sachen drin, aber es wurde noch niemand mit der Nase drauf gestoßen, das zusammen zu puzzlen. ;-)

Wenn du mir die entsprechende Dienstvorschrift (70/irgendwas) zugänglich gemacht oder auszugsweise zitiert hättest hätte das wohl mehr geholfen.

Das "irgendwas" sei durch eine 1 zu ersetzen. Ich hätte also im Prinzip die ZDv 70/1 „Die Liegenschaften der Bundeswehr“ bzw die relevanten Passagen daraus gesucht. Scheint aber zu geheim zu sein... also bitte nicht hier zitieren, falls das zur Standrechtlichen Erschießung führen könnte...
Ich hätte mir das gern selbst angeschaut, dazu kam es bisher nicht. Irgendwie scheint jemand, der sich freiwillig komplett in die Hände seines Arbeitgebers begibt, nicht nachvollziehen zu können, dass andere das nicht "einfach so" tun wollen.

Danke für die Antworten.

Gruß
Sue
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