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Gefragt in Plauderecke von
N´Abend., es geht um Folgendes:
An einem Privathaus sind mehrere Stellplätze für die Bewohner gekennzeichnet. Eines Tages kommt einer der Mieter zu seinem Auto und stellt fest, dass er von einem auswärtigen Fahrzeug eingeparkt wurde. Der Fahrer sitzt im Auto, der Beifahrer lungert daneben herum. Der Mieter weist den Beifahrer darauf hin, man möge doch das Fahrzeug auf einen ca. 5 Meter entfernten, freien Parkplatz fahren. Daraufhin raunzt Ihn der Beifahrer an, man wolle ein Teil aus einer Wohnung holen und er (der eingeparkte Mieter) solle eben mal 2 Minuten warten. Daraufhin erwidert der Mieter (immer noch höflich), er habe einen Termin und es wäre doch kein Problem. das Auto wenigstens einen Meter zur Seite zu fahren, damit er ausparken könne. Nun rastet der Beifahrer aus, beschimpft den Mieter und sagt zu dem Fahrer, er solle bloß nicht wegfahren und wenn, dann nur ganz langsam. Der Fahrer fährt trotzdem zur Seite. Nun stellt der Beifahrer sich vor das Auto des Mieter und blockiert Ihn, so dass er nicht wegfahren kann, ohne den Typen über den Haufen zu fahren. Offensichtlich ein klarer Fall von Nötigung. Die div. Beschimpfungen erfüllen den Tatbestand der Beleidigung.
Die Frage: würde die Polizei in einem solchen Fall heraus kommen, obwohl sich der Vorfall auf einem Privatgrundstück abspielt?
Oder wie sollte sich der besagte Mieter gegenüber dem offenbar übergeschnappten Beifahrer verhalten?
Für Tipps, wie Ihr/Sie euch verhalten würde und ob die Polizei käme: danke im Voraus!

20 Antworten

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Beantwortet von
Hallo,

warten ist sicherlich die einfachste Lösung. Aber ich kann mir auch Situationen vorstellen, in der man einfach nicht die Zeit hat oder sich die Zeit nehmen möchte, zu warten. Mitunter kann es auch passieren, dass solche Personen viiiiiel ausdauer haben und ne halbe Stunde oder länger zu warten, nur weil so ein * nicht weggehen möchte, da hätte ich auch keine Verständnis.

Da ist man dann der Gears...te. Umfahren darf man so eine Person nicht und bis die Polizei da ist, ist der Typ garantiert auch schon weg, ohne das man die Personalien ermitteln konnte (sofern er nicht mit dem Auto da ist).

Ich glaube, dass wir da mit der deutschen Rechtslage als "Opfer" in einer zeimlich miesen Situation sind.

Gruss
Ebayuser
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Beantwortet von
was aber muss in einem Kopf des Menschen vorgehen, der sich quer hinter ein geparktes Auto stellt und auf irgendwas wartet und dann meint er brauche nicht weg zu fahren, wenn der Fahrer des zugeparkten Autos wegfahren will?
Ich vermute Nichts, oder?
0 Punkte
Beantwortet von
"was aber muss in einem Kopf des Menschen vorgehen"
Nach der Schilderung vermute ich, dass es sich um einen Vollpfosten
handelt und sich stark fühlte, weil er sich irgendwas "reingepiffen" hatte
(Tilidin oder ähnliches?).
Am besten Fotos von der Situation machen und Zeugen im Haus
suchen.
@Fabian: du würdest vermutlich auch nicht wegen so einem Trottel
abwarten, wenn du einen dringenden Termin hast und Ärger mit
Kunden/ Chef oder sonstwem bekommen würdest.
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Beantwortet von halfstone Profi (18.3k Punkte)
@ichbingrieche,

na was ist denn die Alternative? Wenn die Polizei nicht schnell kommt, was meine Erfahrung ist.

Wie gesagt, kommt eben drauf an ob man wirklich schnell weg muss oder ob man recht behalten will.

Gruß Fabian
0 Punkte
Beantwortet von
Am besten Fotos von der Situation machen


Habe letztens eine Sendung geschaut, wo sowas genau zur Eskalation gekommen ist. Es wurde in der Kneipe geraucht, Gast hat Foto gemacht und am Schluss ein Rüffel von der Polizei bekommen, da man nicht einfach Fotos von fremden Leuten machen darf (Recht am eigenen Bild). Somit komme ich wieder zur Aussage die ich schon einmal getätigt habe: In D ist das Opfer der gearsc...te.
Egal was man macht (ausser die Polizei rufen, die sich vermutlich zeit lässt.), man macht sich selber strafbar, weil so ein Idiot nicht zur Seite geht.

Wie ist das eigentlich, wenn man bei der Polizei anruft und denen mitteilt, dass man den Typen zusammenschlägt, wenn der nicht bald weg geht, ohne das man das wirklich macht? Ist das erlaubt?

Gruss
Ebayuser
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Beantwortet von
in der Regel wird sich die Situation allein durch den Anruf bei der Polizei erledigen, die Polizei muss dafür gar nicht raus fahren ....
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Beantwortet von
@Brand04:
Und Du meinst das ist eine tolle Leistung? Du bist ein ganz schöner Assi, oder?


Nö: Erfahrung.
Nö. Realist.
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Beantwortet von
Nö: Erfahrung.

Dann bist Du also nicht in der Lage einen Händedruck angemessen auszuführen? Hast Du keine Kontrolle über Dich?
0 Punkte
Beantwortet von
Dann bist Du also nicht in der Lage einen Händedruck angemessen auszuführen?
Ich schon. Du offenbar nicht.
0 Punkte
Beantwortet von
Ich schon. Du offenbar nicht.

Was hat das mit mir zu tun? Hier geht es nicht um mich.
Aber mit Deiner Antwort hast Du bewiesen, dass ich in Antwort 9 recht mit meiner Annahme hatte.
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