Hallo,
ich habe ein wenig im Telemediengesetz gestöbert und bin mir meinem Vorhaben noch nicht ganz (ausschluss-)sicher. Zur zeit bereite ich einen Internetauftritt für einen Freund vor, der Künstler ist. Der technische Unterbau ist schon gelegt(Webhost+CMS+Domain).
Kann mir jmd. beantworten, ob ein Impressum auf dieser Seite Pflicht ist? Er möchte weder direkt zum Kauf anbieten, noch wird auf gewerblich betriebene Seiten verwiesen. Das ganze agiert eher wie ein Blog, in dem er für neue Werke einfach neue Artikel verfasst. Ein Kontaktformular ist noch enthalten, mehr nicht. Es geht rein um die Ausstellung und Erreichbarkeit.
Das Bundesministerium der Justiz sagt hierzu:
Die Anbieterkennzeichnungspflicht ist vor allem in § 5 des TMG geregelt. Sie trifft Dienste-anbieter, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bereit-halten.
Trifft hier nicht zu. Sodass ich denke, dass ein Impressum mit Betreiber der Webseite(Name+E-Mail) ausreicht.
Was denkt ihr?